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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11425
BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11 (https://dejure.org/2012,11425)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.2012 - 4 B 29.11 (https://dejure.org/2012,11425)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 2012 - 4 B 29.11 (https://dejure.org/2012,11425)
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11
    Sie legt selbst dar, dass ein Gericht bei der Normenkontrolle nicht auf die Überprüfung der von den Beteiligten geltend gemachten Mängel beschränkt ist (Beschluss vom 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 26.06 - BRS 70 Nr. 66), andererseits es eine Maxime richterlichen Handelns darstellt, nicht gleichsam ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ; Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - BRS 58 Nr. 78).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11
    Sie legt selbst dar, dass ein Gericht bei der Normenkontrolle nicht auf die Überprüfung der von den Beteiligten geltend gemachten Mängel beschränkt ist (Beschluss vom 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 26.06 - BRS 70 Nr. 66), andererseits es eine Maxime richterlichen Handelns darstellt, nicht gleichsam ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ; Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - BRS 58 Nr. 78).
  • BVerwG, 06.03.1996 - 4 B 184.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang gerichtlicher Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11
    Sie legt selbst dar, dass ein Gericht bei der Normenkontrolle nicht auf die Überprüfung der von den Beteiligten geltend gemachten Mängel beschränkt ist (Beschluss vom 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 26.06 - BRS 70 Nr. 66), andererseits es eine Maxime richterlichen Handelns darstellt, nicht gleichsam ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ; Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - BRS 58 Nr. 78).
  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 6 ZB 15.622

    Klage gegen Entlassung eines Beamten auf eigenes Verlangen

    Rn. 15 Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B. v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640;… BayVGH, B. v. 24.9.2015 - 6 ZB 14.291 - juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2011 - 8 ME 184/11

    Zulässigkeit der Abänderung eines Beschlusses nach § 123 VwGO nach Eintritt der …

    Der Antragsteller zu 1. verfügte auch im Zeitpunkt der Entscheidung über seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 7. Juni 2011 - 4 B 28/11 und 4 B 29/11 - nicht über das notwendige Schengen-Visum.

    Die Trennung bestand tatsächlich vielmehr schon im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 7. Juni 2011 - 4 B 28/11 und 4 B 29/11 -.

    An diesen Voraussetzungen fehlt es hier schon deshalb, weil die allenfalls wegen der Schutzwirkungen des Art. 6 GG notwendigen (Besuchs-)Kontakte des Antragstellers zu 1. mit den Antragstellerinnen zu 2. und 3. vor einer Entscheidung über den Befristungsantrag in der Hauptsache auch durch eine Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 AufenthG realisiert werden können und der Antragsgegner zur Erteilung einer solchen Erlaubnis hier bereits durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Juni 2011 - 4 B 29/11 - vorläufig verpflichtet worden ist.

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Rn. 22 Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640;… BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 6 ZB 15.622 - juris Rn. 15).
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