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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23874
BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21 (https://dejure.org/2022,23874)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2022 - 4 B 32.21 (https://dejure.org/2022,23874)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 (https://dejure.org/2022,23874)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Irrevisibilität denkmalschutzrechtlicher Regelungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 3 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 1 DSchG SN, § 8 Abs 1 DSchG SN, § 9 Abs 1 DSchG SN
    Irrevisibilität denkmalschutzrechtlicher Regelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer denkmalschutzrechtlichen Auflage hinsichtlich einer Reduzierung der (innergebäudlichen) Nutzfläche in einem angebauten Neubau; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer denkmalschutzrechtlichen Auflage hinsichtlich einer Reduzierung der (innergebäudlichen) Nutzfläche in einem angebauten Neubau; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 28.07.2021 - 4 BN 26.21

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Gehörsrüge …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Um dem Bezeichnungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu genügen, muss die Beschwerde darlegen, welches Vorbringen das Gericht (angeblich) nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt dieses Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 42; Beschluss vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 2).

    Rn. 28 Mit dem Vorwurf, das Berufungsgericht habe die Erfüllung der "Auflage" bezüglich der Verminderung der Nutzfläche und die Bedeutung der Zustimmung zu der Baugenehmigung im Jahr 2012 nicht zur Kenntnis genommen, missversteht die Beschwerde die Gehörsrüge als Mittel, die vorinstanzliche Entscheidung einer materiell-rechtlichen Prüfung zu unterwerfen und die gerichtliche Auseinandersetzung erneut und vertieft zu führen (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 3 …und vom 7. Februar 2022 - 4 BN 38.21 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Rn. 16 Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem u. a. in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Rn. 18 Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m. w. N.).

  • BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 25.09

    Denkmalschutz; Eigentumsgarantie; Eigentümer; Erhaltungspflicht; wirtschaftliche …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Ihre Antwort ergibt sich aus dem irrevisiblen Landesrecht (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 1 SächsDSchG; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 10).

    Zudem ist es gerade wegen der Privatnützigkeit des Eigentums Sache des Eigentümers, ein Nutzungskonzept für das Denkmal zu entwickeln und auf seine Realisierbarkeit zu prüfen, und sich nicht ein solches Konzept von der Denkmalbehörde vorgeben zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 12).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19

    Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Erforderlich ist ein förmlicher und vorbehaltlos gestellter, hinreichend substantiierter und auf die Erforschung von Tatsachen gerichteter Beweisantrag (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1986 - 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177 S. 42), der "in der mündlichen Verhandlung" gestellt wurde (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 51 Rn. 7 und vom 24. Oktober 2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 Rn. 36 ); unzureichend sind hingegen (nur) in vorbereitenden Schriftsätzen angekündigte Beweisanträge (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 6. September 2011 - 9 B 48.11 u. a. - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 69).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage; …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Um dem Bezeichnungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu genügen, muss die Beschwerde darlegen, welches Vorbringen das Gericht (angeblich) nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt dieses Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 42;… Beschluss vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten zu folgen (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204 ; BVerwG…, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Es ist Sache des Bauherrn, durch den Bauantrag festzulegen, was Inhalt des Vorhabens und damit Gegenstand der von ihm begehrten Baugenehmigung sein soll, soweit er sich dabei innerhalb derjenigen Grenzen hält, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 57.89 - BRS 54 Nr. 50).
  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Erforderlich ist ein förmlicher und vorbehaltlos gestellter, hinreichend substantiierter und auf die Erforschung von Tatsachen gerichteter Beweisantrag (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1986 - 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177 S. 42), der "in der mündlichen Verhandlung" gestellt wurde (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 51 Rn. 7 …und vom 24. Oktober 2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 Rn. 36 ); unzureichend sind hingegen (nur) in vorbereitenden Schriftsätzen angekündigte Beweisanträge (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 6. September 2011 - 9 B 48.11 u. a. - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 69).
  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten zu folgen (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 09.05.2018 - 4 B 40.17

    Zu den Anforderungen an eine "Abstimmung" nach § 7i Abs. 1 Satz 6 EStG

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 4 B 40.17 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 34.17

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindungswirkung; …

  • BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 39.12

    Versagung einer Baugenehmigung, wenn unterschiedliche Nutzungen in mehreren …

  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen - …

  • BVerwG, 07.02.2022 - 4 BN 38.21

    Verwerfung des Normenkontrollantrags wegen Versäumung der Antragsfrist als …

  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …

  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie; …

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • BVerwG, 28.05.2019 - 4 BN 44.18

    Beeinträchtigung der Aussicht und die Aufhebung der Ortsrandlage durch …

  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94

    Naturschutz - Eingriffe - Schutz von Biotopen

  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 7.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …

  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die …

  • BVerwG, 03.08.2017 - 4 BN 11.17

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin eines Grundstücks; fehlende …

  • BVerwG, 07.12.2021 - 4 BN 18.21

    (Keine) Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde wegen Auswirkungen einer …

  • BVerwG, 22.03.2022 - 4 BN 54.21

    Zulässigkeit einer baulichen Nutzung (hier: Lückenschluss entlang einer Straße) …

  • BVerwG, 21.10.2020 - 4 BN 16.20

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Nachweis einer Divergenz zu …

  • BVerwG, 05.08.2026 - 4 VR 1.26
    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung des Spruchkörpers (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.06.2024 - 11 A 3.23

    Höchstspannungsfreileitung in Kreuztal: Klage gegen Umspannanlage Junkernhees …

    Es ist grundsätzlich Sache des Denkmaleigentümers, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung oder Nutzung des Denkmals darzulegen, denn regelmäßig verfügt nur er über die Informationen zur wirtschaftlichen Situation des Denkmals (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - juris Rn. 14; OVG Münster…, Urteil vom 2. März 2018 - 10 A 1404.16 - NVwZ-RR 2018, 678 Rn. 57).
  • BVerwG, 22.03.2023 - 4 VR 4.22

    Eilrechtsschutz gegen eine Höchstspannungsfreileitung (insb. Denkmalschutz, …

    Flugwege sind nach Bernotat/Dierschke zu berücksichtigen, soweit es sich um regelmäßig genutzte Verbindungsachsen handelt, die in der Regel im zentralen und weiteren Aktionsraum der Arten liegen (vgl. Bernotat/Dierschke [2021] S. 31; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2022 a. a. O. Rn. 65).

    Es ist grundsätzlich Sache des Denkmaleigentümers, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung oder Nutzung des Denkmals darzulegen, denn regelmäßig verfügt nur er über die Informationen zur wirtschaftlichen Situation des Denkmals (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - juris Rn. 14; OVG Münster…, Urteil vom 2. März 2018 - 10 A 1404.16 - NVwZ-RR 2018, 678 Rn. 57).

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