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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.2019 - 4 B 33.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32104
BVerwG, 03.09.2019 - 4 B 33.19 (https://dejure.org/2019,32104)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.2019 - 4 B 33.19 (https://dejure.org/2019,32104)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 2019 - 4 B 33.19 (https://dejure.org/2019,32104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Anforderungen an die Zulassung einer Divergenzrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2 ; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Anforderungen an die Zulassung einer Divergenzrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2019 - 4 B 33.19
    Hierzu muss u.a. dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2019 - 4 B 33.19
    Denn die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - Buchholz 402.25 § 3 AsylVfG Nr. 19 Rn. 16 …und vom 5. Juli 2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 04.04.2019 - 2 B 32.18

    Ansehensverlust; Ausnahmefall; Beamter; Beleidigung; Chat; Chatroom; …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2019 - 4 B 33.19
    Rn. 6 Eine Divergenz setzt voraus, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den das Bundesverwaltungsgericht oder ein anderes divergenzfähiges Gericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 - DVBl 2019, 996 Rn. 22).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2019 - 4 B 33.19
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, s. bereits BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2019 - 4 B 33.19
    Denn die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - Buchholz 402.25 § 3 AsylVfG Nr. 19 Rn. 16 und vom 5. Juli 2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18

    Änderung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2019 - 4 B 33.19
    Der Kläger legt zudem nicht dar, dass sich dem Berufungsgericht von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus, der maßgeblich ist, selbst wenn er rechtlich verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019 - 4 BN 28.18 - juris Rn. 12 m.w.N.), eine solche Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 16.12.2019 - 4 BN 16.19

    Amtsermittlung; Bebauungsplan; Fehler im Abwägungsvorgang; Normenkontrolle; Rüge; …

    Ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Aufklärungsmangel leidet, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und Beschluss vom 3. September 2019 - 4 B 33.19 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 06.12.2019 - 4 BN 16.19

    Unbeachtlichkeit von Fehlern eines Bebauungsplans nach § 215 Abs. 1 BauGB ; …

    Ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Aufklärungsmangel leidet, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und Beschluss vom 3. September 2019 - 4 B 33.19 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 23.04.2020 - 4 BN 9.20

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Veränderungssperre nach § 14 …

    Eine solche, im Stil eines zulassungsfreien Rechtsmittels vorgetragene Kritik führt nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr, vgl. BVerwG Beschlüsse vom 3. September 2019 - 4 B 33.19 - juris Rn. 9 …und vom 19. September 2018 - 2 B 11.18 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2020 - 2 L 33/19

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis

    Maßgeblich ist der materiell-rechtliche Standpunkt des Verwaltungsgerichts, selbst wenn er rechtlich verfehlt sein sollte (BVerwG, Beschluss vom 3. September 2019 - 4 B 33.19 - juris Rn. 8.).
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