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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.07.2002

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 08.01.2003 - 4 B 37.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18814
OVG Berlin, 08.01.2003 - 4 B 37.02 (https://dejure.org/2003,18814)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08.01.2003 - 4 B 37.02 (https://dejure.org/2003,18814)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 4 B 37.02 (https://dejure.org/2003,18814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    SchwbG § 50 Abs. 2; ; SchwbG §§ 15 ff.; ; SchwbG § 14 Abs. 3 Satz 3; ; SchwbG § 18 Abs. 3

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen dauernder Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis; Entlassung wegen Dienstunfähigkeit

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus OVG Berlin, 08.01.2003 - 4 B 37.02
    Es kann dahinstehen, welcher von beiden Zeitpunkten der maßgebliche ist (letzte Verwaltungsentscheidung bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit: OVG Münster in Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/A II 5.1 Nr. 66 [S. 267 f.]; Senatsbeschluss vom 22. März 2000, OVG 4 N 46.99 [S. 3 f. des Abdrucks], dito für Entlassung aus anderem Grund: BVerwGE 61, 200 [209]; 62, 280 [287]; BVerwG Buchholz 111, Art. 20 EV Nr. 10;… allgemein zur maßgeblichen Rechtslage bei Entlassungen: Bayer in Festschrift für Fürst, 2002, S. 71, 74).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines …

    Auszug aus OVG Berlin, 08.01.2003 - 4 B 37.02
    Es kann dahinstehen, welcher von beiden Zeitpunkten der maßgebliche ist (letzte Verwaltungsentscheidung bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit: OVG Münster in Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/A II 5.1 Nr. 66 [S. 267 f.]; Senatsbeschluss vom 22. März 2000, OVG 4 N 46.99 [S. 3 f. des Abdrucks], dito für Entlassung aus anderem Grund: BVerwGE 61, 200 [209]; 62, 280 [287]; BVerwG Buchholz 111, Art. 20 EV Nr. 10;… allgemein zur maßgeblichen Rechtslage bei Entlassungen: Bayer in Festschrift für Fürst, 2002, S. 71, 74).
  • VG Berlin, 29.11.2011 - 28 A 146.08

    Beamtenrecht: Anforderungen an die für eine Wiederverwendung erforderliche …

    Dabei ist die Verpflichtung des Dienstherrn zu berücksichtigen, den Arbeitsplatz im Rahmen des Zumutbaren mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen behinderungsgerecht auszustatten (OVG Berlin, Urteil vom 8. Januar 2003 - OVG 4 B 37.02 - juris Rdnr. 45 ff.; VG Berlin…, Urteil vom 18. Mai 2004 - VG 28 A 197.00 - juris Rdnr. 37).
  • VG Berlin, 18.08.2008 - 7 A 92.07

    Anhörung der Schwerbehindertenvertretung im Zurruhesetzungsverfahren eines …

    Dies ist jedoch nicht der Fall, weil für Schwerbehinderte hinsichtlich der Feststellung der Dienstfähigkeit und der Dienstunfähigkeit nicht die gleichen Maßstäbe gelten wie für nicht behinderte Beamte (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 08. Januar 2003 - 4 B 37.02 -, zit. nach juris).
  • VG Berlin, 26.02.2008 - 28 A 134.05

    Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit

    Es kann dabei im vorliegenden Fall offen bleiben, ob - unabhängig von der Unkenntnis der Beklagten hiervon - aufgrund der anerkannten Schwerbehinderung des Klägers geringere Anforderungen an den sonst geltenden Maßstab für die Beurteilung der Dienstfähigkeit zu stellen gewesen wären, da die Beklagte unter Beachtung der überzeugenden Gutachten des Postbetriebsarztes - auch unter Anlegung eines modifizierten Maßstabes der Dienstunfähigkeit (vgl. hierzu OVG Berlin - 4 B 37.02 - Urteil vom 8. Januar 2003 m.w.N.) - zutreffend von Dienstunfähigkeit des Klägers ausgegangen ist.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14965
BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02 (https://dejure.org/2002,14965)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2002 - 4 B 37.02 (https://dejure.org/2002,14965)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 4 B 37.02 (https://dejure.org/2002,14965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung bei Anwendung von Landesrecht - Denkmalrechtliches Erhaltungsgebot / Beseitigungsverbot und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Bestandteil der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG - Sinnvolle Nutzung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02
    Sie übersieht dabei, dass Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung einen Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen können, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4; Beschluss vom 10. August 2001 - BVerwG 9 B 43.01 - juris).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02
    Der als gegeben unterstellte Klärungsbedarf, welche Anforderungen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz an die Vorschriften des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes und seine Auslegung und Anwendung stellt, betrifft trotz seines bundesrechtlichen Bezuges Landesrecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Rundfunkgebühren Nr. 49).
  • BVerwG, 09.10.1997 - 6 B 42.97

    Grundrechtswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02
    Näher darzulegen ist, inwiefern die gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführte bundesverfassungsrechtliche Norm ihrerseits Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 42.97 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 8. Diesem Erfordernis wird die Beschwerde nicht gerecht.
  • BVerwG, 10.08.2001 - 9 B 43.01

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage als Revisionszulassungsgrund bei Rüge …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02
    Sie übersieht dabei, dass Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung einen Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen können, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4; Beschluss vom 10. August 2001 - BVerwG 9 B 43.01 - juris).
  • BVerwG, 06.09.2001 - 4 B 66.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsatzrüge - Prüfung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02
    Die Prüfung der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Rechtsvorschrift oder ihrer Handhabung mit Bundesrecht als solche zielt auf keine klärungsfähige Rechtsfrage gerade des revisiblen Rechts (BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 2001 - BVerwG 4 B 66.01 - und 11. Februar 2002 - BVerwG 4 B 58.01 -).
  • BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02
    Die Prüfung der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Rechtsvorschrift oder ihrer Handhabung mit Bundesrecht als solche zielt auf keine klärungsfähige Rechtsfrage gerade des revisiblen Rechts (BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 2001 - BVerwG 4 B 66.01 - und 11. Februar 2002 - BVerwG 4 B 58.01 -).
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