Rechtsprechung
| BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung; Verschulden bei unrichtiger Fristberechnung durch Rechtsunkundigen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 60 Abs 1 VwGO, § 133 Abs 2 S 1 VwGO
Wiedereinsetzung; Verschulden bei unrichtiger Fristberechnung durch Rechtsunkundigen - Wolters Kluwer
Unverschuldetes Hindernis als Ursache für die Versäumung der Rechtsmittelfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 60 Abs. 1 ; VwGO § 133 Abs. 2 S. 1
Unverschuldetes Hindernis als Ursache für die Versäumung der Rechtsmittelfrist - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung; Verschulden bei unrichtiger Fristberechnung durch Rechtsunkundigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung nach § 60 VwGO - verschuldetes Versäumnis bei Rechtsirrtum über Fristbeginn
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 21.05.2015 - 6 K 1454/14
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 3 S 1401/15
- BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.01.1970 - IV B 71.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nicht rechtzeitige …
Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen kann (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1970 - 4 B 71.69 - Buchholz 310 § 60 Nr. 58).Gleiches gilt für die Frage, wann eine Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1970 a.a.O. S. 36).
- BVerwG, 14.09.1998 - 8 B 154.98
Verwaltungsprozeßrecht - Prüfung der Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17
Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt eine Wiedereinsetzung voraus, dass das unverschuldete Hindernis notwendigerweise zur Versäumung der Frist geführt hat, für die Versäumung also die eigentliche Ursache war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1980 - 8 C 19.79 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 52 S. 16 und Beschluss vom 14. September 1998 - 8 B 154.98 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 218 S. 45). - BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03
Verschulden etwaiger Hilfspersonen als Grund für die Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17
Dieses Hindernis ist unverschuldet, weil der Kläger mit dem Fehler seiner ansonsten zuverlässig arbeitenden Büroangestellten nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 6 B 55.03 - Buchholz 448.6 § 10 KDVG Nr. 1 S. 2). - BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 19.79
Heilung von Vertretungsmängeln - Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Genehmigung …
Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17
Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt eine Wiedereinsetzung voraus, dass das unverschuldete Hindernis notwendigerweise zur Versäumung der Frist geführt hat, für die Versäumung also die eigentliche Ursache war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1980 - 8 C 19.79 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 52 S. 16 und Beschluss vom 14. September 1998 - 8 B 154.98 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 218 S. 45).
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.2026 - 9 S 1541/26
Erfolgloser Eilantrag auf Beschulung an einem Schulort mit Halbtagsbeschulung bei …
Dabei weist der Senat zunächst darauf hin, dass mangelnde Rechtskenntnisse wie die fehlende Kenntnis über die Notwendigkeit eines förmlichen Widerspruchs ein Fristversäumnis grundsätzlich nicht entschuldigen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.08.2017 - 4 B 38.17 -, juris Rn. 6 m. w. N.). - BVerwG, 21.01.2022 - 6 B 1.22
Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Beschwerde; Klage …
In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1970 - 4 B 71.69 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 58, vom 15. August 2017 - 4 B 38.17 - juris Rn. 6 und vom 7. Oktober 2009 - 9 B 83.09 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 266); das gilt erst recht bei prozessbevollmächtigten Rechtsanwälten. - OVG Niedersachsen, 08.05.2024 - 14 PA 42/24
Anwendbarkeit der Zugangsvermutung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X auch bei der …
Soweit die Klägerin nämlich darauf verweist, sie sei davon ausgegangen, dass die Widerspruchsfrist erst ab dem Tag zu laufen beginne, an dem sie den Bescheid nach ihrer Urlaubsrückkehr zur Kenntnis genommen habe - mithin am 29. Oktober 2022 -, entschuldigt ein solcher Rechtsirrtum nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Versäumen der Widerspruchsfrist regelmäßig nicht (BVerwG, Beschl. v. 15.8.2017 - 4 B 38.17 -, juris Rn. 6).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2026 - 19 A 1861/26 Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 B 38.17 - juris Rn. 6.
- VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 ZB 23.479
Erfolgloser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass mangelnde Rechtskenntnis - sogar bei Rechtsunkundigen - eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen kann (vgl. BVerwG, B.v. 15.8.2017 - 4 B 38.17 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 05.04.2022 - 19 C 22.457
Erfolglose "Untätigkeitsbeschwerde" hinsichtlich der Entscheidung über einen …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen kann (BVerwG, B.v. 15.8.2017 - 4 B 38.17 - BeckRS 2017, 123291 Rn. 6, beck-online). - OVG Bremen, 23.03.2026 - 2 LA 75/24
Antragsfrist; Beihilfe; Verschulden; Wiedereinsetzungsantrag; Beihilfen; …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.08.2017, 4 B 38.17, juris Rn. 6 m.w.N., Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 38.95, juris Rn. 20). - OVG Hamburg, 01.09.2022 - 5 Bf 103/22
Beihilfe für eine Implantatbehandlung; Fristversäumnis bei mehrschrittiger …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.8.2017, 4 B 38/17, juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Sachsen, 28.05.2025 - 3 A 222/25
Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Fristversäumung, ; …
In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen kann (BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 2022 - 6 B 1/22 -, juris Rn. 10, und v. 15. August 2017 - 4 B 38.17 -, juris Rn. 6); das gilt erst recht bei prozessbevollmächtigten Rechtsanwälten. - VG Berlin, 17.01.2023 - 12 K 143.20 Eine mangelnde Rechtskenntnis vermag die Fristversäumnis grundsätzlich nicht zu entschuldigen (st. Rspr. u.a. BVerwG (4. Senat), Beschluss vom 15. August 2017 - 4 B 38.17 -, juris Rn. 5 ff. m.w.N.).
- OVG Bremen, 09.12.2024 - 2 B 296/24
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufenthaltserlaubnis; …
- VG Würzburg, 17.07.2023 - W 8 K 23.242
Erfolglose Klage gegen Grundsteuerbescheide wegen Verfristung
- VG München, 09.08.2018 - M 10 K 16.3952
Auch bei langer Verfahrensdauer keine Nachforschungspflicht der Behörde, ob ein …
- VGH Bayern, 06.03.2018 - 8 C 18.245
Beschwerde gegen Anordnung der Vollstreckung aus einem …
- VG Arnsberg, 19.08.2025 - 9 K 3144/25
Unterschrift, Anfechtungsklage, Flüchtlingshilfeverein, effektiver Rechtsschutz, …
- VG München, 27.07.2022 - M 8 SN 22.767
Nachbareilantrag, Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit …
- VG München, 09.10.2018 - M 10 K 18.3371
Unzulässige Klage wegen Bestandskraft eines Haftungsbescheids
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