Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
VwGO § 91; SächsJAPO § 10
Antragsänderung; Staatsexamen; Lärm; Rügeerfordernis - Judicialis
VwGO § 91; ; SächsJAPO § 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 91; SächsJAPO § 10
Antragsänderung; Staatsexamen; Lärm; Rügenfordernis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Anordnung auf Zulassung zum schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung i.R.d. sog. Gnadenversuchs; Stellung eines auf Neuerbringung von schriftlichen Prüfungsleistungen gerichteten Antrags als Darlegungserfordernis; Umfang der erforderlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 27.11.2008 - 5 L 1866/08
- OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92
Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08
Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach eine vergleichbare Regelung im Freistaat Bayern keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerwG, Urt. v. 22.6.1994 - 6 C 37/92 - zit. nach juris). - VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478
anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08
Gleichwohl kann das Beschwerdeverfahren nur Erfolg haben, wenn die innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat bei Beschwerden in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, durchgreifen (vgl. hierzu VGH BW, Beschl. v. 18.1.2006 - 11 S 1455/05 - zit. nach juris, BayVGH, Beschl. v. 10.7.2006 - 1 CS 06.983 - zit. nach juris und BayVGH, Beschl. v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 - zit. nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 11 S 1455/05
Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08
Gleichwohl kann das Beschwerdeverfahren nur Erfolg haben, wenn die innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat bei Beschwerden in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, durchgreifen (vgl. hierzu VGH BW, Beschl. v. 18.1.2006 - 11 S 1455/05 - zit. nach juris, BayVGH, Beschl. v. 10.7.2006 - 1 CS 06.983 - zit. nach juris und BayVGH, Beschl. v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 - zit. nach juris).
- VGH Baden-Württemberg, 16.08.2006 - 9 S 675/06
Rügepflicht bei Mangel im Prüfungsverfahren der Ersten Juristischen Staatsprüfung
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08
Eine solche Fristversäumung führt zur Präklusion dahin, dass der Kandidat sich in diesem Fall auf den behaupteten Verfahrensfehler nicht mehr berufen kann (vgl. VGH BW, Beschl. v. 16.8.2006 - 9 S 675/06 - zit. nach juris - zu der mit § 10 SächsJAPO vergleichbaren Vorschrift des § 24 Abs. 2 Satz 3 und 4 JAPrO sowie OVG NRW, Beschl. v. 9.10.2008, DVBl. 2009, 172 zu § 13 Abs. 4 Satz 3 JAG). - VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.983
Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08
Gleichwohl kann das Beschwerdeverfahren nur Erfolg haben, wenn die innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat bei Beschwerden in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, durchgreifen (vgl. hierzu VGH BW, Beschl. v. 18.1.2006 - 11 S 1455/05 - zit. nach juris, BayVGH, Beschl. v. 10.7.2006 - 1 CS 06.983 - zit. nach juris und BayVGH, Beschl. v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 - zit. nach juris). - VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
Auswahl der Prüfer in juristischen Prüfungen - ehemaliger …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08
Von angehenden Juristen kann grundsätzlich verlangt werden, dass sie sich im Zusammenhang mit behaupteten Verfahrensmängeln der Prüfung umgehend über die gebotenen Schritte zur Wahrung ihrer Interessen informieren (vgl. hierzu auch HessVGH, Urt. v. 19.12.1997 - 8 UE 3603/97 -, juris Rn. 124). - VG Dresden, 27.11.2008 - 5 L 1866/08
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 27. November 2008 - 5 L 1866/08 - wird zurückgewiesen. - VGH Bayern, 25.09.2000 - 21 ZE 99.1241
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08
Ein strengerer Prüfungsmaßstab gilt nur, wenn wegen der Natur der Sache eine Klärung in einem späteren Hauptsacheverfahren nicht stattfinden (BayVGH, Beschl. v. 25.9.2000 - 21 ZE 99.1241 - zit. nach juris) oder effektiver Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden kann.
- KG, 03.03.2020 - Not 5/19
Rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln im Verfahren der notariellen Fachprüfung
Rn. 44 Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung dazu führt, dass der Prüfling sich nicht mehr auf einen Verfahrensfehler berufen kann (vgl. zur entsprechenden Auslegung von Regelungen in verschiedenen Prüfungsordnungen der Länder zur juristischen Staatsprüfung, die der Regelung in § 18 NotFV vergleichbar sind, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 16. August 2006 - 9 S 675/06 -, Rn. 10, juris; s.a. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 14 B 594/09 -, Rn. 18, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 B 400/08 -, Rn. 6, juris).Rn. 48 Hierbei ist die sofortige Rügeobliegenheit zur rechtzeitigen Geltendmachung von Mängeln des Prüfungsverfahrens klar von dem Antrag nach § 18 NotFV zu unterscheiden (vgl. zur Notwendigkeit einer derartigen Differenzierung bei der Auslegung der Regelung des § 10 SächsJAPO, die der Regelung des § 18 NotFV vergleichbar ist, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 B 400/08 -, Rn. 8, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".