Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.2008 - 4 B 49.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurechnung von Fehlern in der Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung zum materiellen Recht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 08.03.2005 - M 1 K 04.5663
- VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 B 05.1104
- BVerwG, 27.10.2008 - 4 B 49.08
Papierfundstellen
- ZfBR 2009, 158
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 4 B 49.08
Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind - wenn sie denn vorlägen, wofür hier nichts spricht - revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzurechnen (Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = DVBl 1996, 108; stRspr).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2012 - 8 A 104/10
Funkturm im Naturschutzgebiet "Siebengebirge" unzulässig
Rn. 69 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 15 ZB 07.825 -, NVwZ 2008, 918 (…juris Rn. 7); offengelassen in BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 4 B 49.08 -, ZfBR 2009, 158 (…juris Rn. 9) . - VGH Bayern, 11.04.2012 - 9 ZB 09.2282
Anordnung zur Beseitigung einer Mobilfunk-Sendeanlage; Befreiung von den …
Die Gewährleistungsverantwortung (auch Infrastrukturgarantie und Grundversorgungsauftrag; vgl. Möstl in Maunz-Dürig, Grundgesetz, Stand Oktober 2011, RdNr. 62 ff. zu Art. 87f) des Bundes für flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation nach Art. 87f Abs. 1 GG wird demgegenüber zwar als öffentlicher Belang in die Ermessenserwägungen der Befreiungsentscheidung einzustellen sein (vgl. auch § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. d BauGB; vgl. BVerwG vom 27.10.2008 Az. 4 B 49/08 ZfBR 2009, 158), sie hat hingegen nicht das Gewicht des Grundrechts auf Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, insbesondere verschafft sie dem Mobilfunkanbieter keinen durchsetzbaren Anspruch auf Errichtung einer Mobilfunk-Sendeanlage an jeder ihm als zweckmäßig erscheinenden Stelle. - VGH Bayern, 11.04.2012 - 9 ZB 09.2263
Verlängerung der Baugenehmigung für eine Mobilfunk-Sendeanlage; Befreiung von den …
Die Gewährleistungsverantwortung (auch Infrastrukturgarantie und Grundversorgungsauftrag; vgl. Möstl in Maunz-Dürig, Grundgesetz, Stand Oktober 2011, RdNr. 62 ff. zu Art. 87f) des Bundes für flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation nach Art. 87f Abs. 1 GG wird demgegenüber zwar als öffentlicher Belang in die Ermessenserwägungen der Befreiungsentscheidung einzustellen sein (vgl. auch § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. d BauGB; vgl. BVerwG vom 27.10.2008 Az. 4 B 49/08 ZfBR 2009, 158), sie hat hingegen nicht das Gewicht des Grundrechts auf Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, insbesondere verschafft sie dem Mobilfunkanbieter keinen durchsetzbaren Anspruch auf Errichtung einer Mobilfunk-Sendeanlage an jeder ihm als zweckmäßig erscheinenden Stelle.
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 10.10.2008 - 4 B 49/08 |
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 10.10.2008 - 4 B 49/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08
Wird zitiert von ...
- VG Magdeburg, 19.03.2010 - 4 A 35/08
Versagung der Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplans für einen Windpark
Rn. 23 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze, die Verwaltungsvorgänge der Beklagten und die beigezogenen Gerichtsakten in den Verfahren 4 A 85/08 MD und 4 B 49/08 MD Bezug genommen.Dem wird der REP Harz mit der Ausweisung von Vorranggebieten verbunden mit der Wirkung von Eignungsgebieten und mit der Ausweisung von Eignungsgebieten gerecht (vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 10.10.2008 - 4 B 49/08 MD -).
Auch wenn sich die Fläche für Konzentrationszonen durch die nachträglichen Gebietsveränderungen verändert hat, ist durch die vorgesehene Ausweisung von Vorranggebieten sichergestellt, dass sich in diesen Gebieten die Windenergie durchsetzt (Beschluss der Kammer vom 10.10.2008, a. a. O.).
Das Gericht nimmt insoweit Bezug auf die Ausführungen in den Beschlüssen der Kammer vom 10.10.2008 (a. a. O.) und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.12.2008 (…a. a. O.).
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