Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.2008 - 4 B 49.08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurechnung von Fehlern in der Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung zum materiellen Recht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 08.03.2005 - M 1 K 04.5663
- VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 B 05.1104
- BVerwG, 27.10.2008 - 4 B 49.08
Papierfundstellen
- ZfBR 2009, 158
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 4 B 49.08
Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind - wenn sie denn vorlägen, wofür hier nichts spricht - revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzurechnen (Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = DVBl 1996, 108; stRspr).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2012 - 8 A 104/10
Funkturm im Naturschutzgebiet "Siebengebirge" unzulässig
Rn. 69 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 15 ZB 07.825 -, NVwZ 2008, 918 (…juris Rn. 7); offengelassen in BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 4 B 49.08 -, ZfBR 2009, 158 (…juris Rn. 9) . - VGH Bayern, 11.04.2012 - 9 ZB 09.2282
Anordnung zur Beseitigung einer Mobilfunk-Sendeanlage; Befreiung von den …
Die Gewährleistungsverantwortung (auch Infrastrukturgarantie und Grundversorgungsauftrag; vgl. Möstl in Maunz-Dürig, Grundgesetz, Stand Oktober 2011, RdNr. 62 ff. zu Art. 87f) des Bundes für flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation nach Art. 87f Abs. 1 GG wird demgegenüber zwar als öffentlicher Belang in die Ermessenserwägungen der Befreiungsentscheidung einzustellen sein (vgl. auch § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. d BauGB; vgl. BVerwG vom 27.10.2008 Az. 4 B 49/08 ZfBR 2009, 158), sie hat hingegen nicht das Gewicht des Grundrechts auf Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, insbesondere verschafft sie dem Mobilfunkanbieter keinen durchsetzbaren Anspruch auf Errichtung einer Mobilfunk-Sendeanlage an jeder ihm als zweckmäßig erscheinenden Stelle. - VGH Bayern, 11.04.2012 - 9 ZB 09.2263
Verlängerung der Baugenehmigung für eine Mobilfunk-Sendeanlage; Befreiung von den …
Die Gewährleistungsverantwortung (auch Infrastrukturgarantie und Grundversorgungsauftrag; vgl. Möstl in Maunz-Dürig, Grundgesetz, Stand Oktober 2011, RdNr. 62 ff. zu Art. 87f) des Bundes für flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation nach Art. 87f Abs. 1 GG wird demgegenüber zwar als öffentlicher Belang in die Ermessenserwägungen der Befreiungsentscheidung einzustellen sein (vgl. auch § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. d BauGB; vgl. BVerwG vom 27.10.2008 Az. 4 B 49/08 ZfBR 2009, 158), sie hat hingegen nicht das Gewicht des Grundrechts auf Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, insbesondere verschafft sie dem Mobilfunkanbieter keinen durchsetzbaren Anspruch auf Errichtung einer Mobilfunk-Sendeanlage an jeder ihm als zweckmäßig erscheinenden Stelle.
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