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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.1971 - IV B 53.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1851
BVerwG, 20.07.1971 - IV B 53.71 (https://dejure.org/1971,1851)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1971 - IV B 53.71 (https://dejure.org/1971,1851)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1971 - IV B 53.71 (https://dejure.org/1971,1851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hühnerfarm als landwirtschaftlicher Betrieb - Werbetafeln für den Kleinverkauf von Eiern - Futtergrundlage bei der Hühnerzucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1971 - IV B 53.71
    Das Berufungsurteil weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - (BVerwGE 34, 1) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Dabei berührt es das Vorliegen unmittelbarer Bodenertragsnutzung nicht, daß die Bienen auch Landflächen in Anspruch nehmen, die sich nicht im Eigentum oder Besitz des Imkers befinden; ebensowenig wird das Vorliegen unmittelbarer Bodenertragsnutzung dadurch ausgeschlossen, daß der Iraker die Bienen zusätzlich mit Zucker füttert (vgl. hierzu den zur Hühnerzucht ergangenen Beschluß vom 20. Juli 1971 - BVerwG IV B 53.71 -, Buchholz 406.11 § 146 BBauG Nr. 1 sowie das Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG IV C 20.69 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 86 S. 23 [25]).

    Anders liegt es aber, wenn ein Imker, etwa zur Gewinnung bestimmter Honigarten, auf seinem Boden als Futtergrundlage für seine Bienen bestimmte Pflanzen anbaut und wenn er damit aus seinem Boden den Futterbedarf der Bienen zwar nicht notwendig vollständig, aber doch zum wesentlichen Teil deckt (vgl. insoweit Urteil vom 26. November 1969 und Beschluß vom 20. Juli 1971 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit; …

    In vergleichbarer Weise hat der Senat etwa eine - typischerweise gewerbsmäßige - Hühnerzucht der landwirtschaftlichen Betriebsform zugerechnet, wenn der Landwirt gleichzeitig Ackerbau betreibt und die hierbei gewonnenen Erzeugnisse der Hühnerzucht als Futtergrundlage dienen (Beschluß vom 20. Juli 1971 - BVerwG 4 B 53.71 - Buchholz 406.11 § 146 BBauG Nr. 1; vgl. auch beiläufig Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 179 zur Lohnschlachterei).
  • VG München, 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes gegen Genehmigung für …

    Rn. 118 Ausgangspunkt der Betrachtung ist die unstreitige Erkenntnis, dass in Verwirklichung der unmittelbaren Bodenertragsnutzung als Kernelement landwirtschaftlicher Tätigkeit § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 201 BauGB verlangt, dass - in überwiegendem Umfang - Futter für die Tiere aus dem Boden zumindest erzeugt werden muss (vgl. zuvor bereits BVerwG, U.v. 20.7.1971 - IV B 53.71 - Buchholz 406.11, § 146 Nr. 1 zur Fischwirtschaft).
  • VG München, 09.07.2024 - M 28 K 21.962

    Klage eines anerkannten Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche …

    Rn. 113 Ausgangspunkt der Betrachtung ist die unstreitige Erkenntnis, dass in Verwirklichung der unmittelbaren Bodenertragsnutzung als Kernelement landwirtschaftlicher Tätigkeit § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 201 BauGB verlangt, dass - in überwiegendem Umfang - Futter für die Tiere aus dem Boden zumindest erzeugt werden muss (vgl. zuvor bereits BVerwG, U.v. 20.7.1971 - IV B 53.71 - Buchholz 406.11, § 146 Nr. 1 zur Fischwirtschaft).
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