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Weitere Entscheidung unten: VG Göttingen, 30.06.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.08.2003 - 4 B 54.03   

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https://dejure.org/2003,33949
BVerwG, 04.08.2003 - 4 B 54.03 (https://dejure.org/2003,33949)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2003 - 4 B 54.03 (https://dejure.org/2003,33949)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2003 - 4 B 54.03 (https://dejure.org/2003,33949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 8.03

    Erfordernis eines gesonderten Schriftsatzes zur Begründung einer Berufung gemäß § …

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2003 - 4 B 54.03
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 C 8.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19067
VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03 (https://dejure.org/2003,19067)
VG Göttingen, Entscheidung vom 30.06.2003 - 4 B 54/03 (https://dejure.org/2003,19067)
VG Göttingen, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 4 B 54/03 (https://dejure.org/2003,19067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 1 KiStRG ND; § 2 Abs 6 KiStRG ND; § 5 Abs 4 KiStRG ND; § 6 Abs 2 KiStRG ND; § 2 Abs 1 Nr 5 EvKiStO ND; § 10 Abs 1 EvKiStO ND; § 10 Abs 2 EvKiStO ND
    Antragsbefugnis; glaubensverschiedene Ehe; Kirchensteuer; Kirchgeld; Lebensführungsaufwand; unechte Rückwirkung; Unterhaltsanspruch; Vertrauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 18.02.1977 - VII C 48.73

    Kirchgeld - Steuerberechtigte Kirche - Glaubensverschiedene Ehe - Besteuerung des …

    Auszug aus VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03
    Die Besteuerung auch solcher Kirchenmitglieder, die ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen von ihrem einer steuererhebenden Kirche nicht angehörenden Ehegatten unterhalten werden, ist sowohl vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 14.12.1965 - 1 BvR 606/60 -, BVerfGE 19, 268, 282; Beschl. vom 23.10.1986 - 2 BvL 7, 8/84 -, BVerfGE 73, 388, 402 m.w.N.) als auch vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 18.02.1977 - VII C 48.73 -, BVerwGE 52, 104;… Urt. vom 12.04.1991 - 8 C 62.88 -, NVwZ 1992, 66 m.w.N.) wiederholt für verfassungsmäßig gehalten worden.

    Das gemeinsame Einkommen bildet innerhalb der durch den Landeskirchensteuerbeschluss vom 26.11.1999 aufgezeigten Grenzen lediglich einen Hilfsmaßstab für den als solchen nur mit erheblichen Schwierigkeiten messbaren Lebensführungsaufwand (BVerwG, Urt. vom 18.02.1977, a.a.O., m.w.N.).

    Die Pauschalierung der Kirchgeldtabelle und die Spannweite der Einkommensstufen tragen darüber hinaus auch dem Umstand Rechnung, dass der Lebensführungsaufwand außer vom gemeinsamen Einkommen durch zahlreiche weitere Faktoren, die sich bei der steuerlichen Veranlagung nicht oder nur geringfügig auswirken (z.B. außergewöhnliche Belastungen), beeinflusst sein kann (BVerwG, Urt. vom 18.02.1977, a.a.O.; OVG Lüneburg…, Urt. vom 27.09.1982 - 8 OVG A 34/82 -).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03
    Wird - wie hier - Kirchgeld nach gestaffelten Sätzen erhoben, entsteht die Steuerschuld jedoch - wie bereits angemerkt - erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums (§ 5 Abs. 4 Satz 2, Abs. 1 Satz 1 KiStRG), so dass die Einführung des Kirchgelds nach den §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 10 KiStO ev nicht eine Rückbewirkung einer kirchensteuerrechtlichen Rechtsfolge, sondern lediglich die Neubestimmung einer bisher noch nicht eingetretenen Kirchensteuerverpflichtung darstellt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 -, NJW 1987, 1749, 1752).

    Ab diesem Zeitpunkt mussten die Betroffenen mit der Bekanntmachung und dem Inkrafttreten der Neuregelung rechnen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 14.05.1986, a.a.O.; VG Braunschweig…, Urt. vom 17.07.2001, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

    Auszug aus VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03
    Die Besteuerung auch solcher Kirchenmitglieder, die ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen von ihrem einer steuererhebenden Kirche nicht angehörenden Ehegatten unterhalten werden, ist sowohl vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 14.12.1965 - 1 BvR 606/60 -, BVerfGE 19, 268, 282; Beschl. vom 23.10.1986 - 2 BvL 7, 8/84 -, BVerfGE 73, 388, 402 m.w.N.) als auch vom Bundesverwaltungsgericht (…Urt. vom 18.02.1977 - VII C 48.73 -, BVerwGE 52, 104;… Urt. vom 12.04.1991 - 8 C 62.88 -, NVwZ 1992, 66 m.w.N.) wiederholt für verfassungsmäßig gehalten worden.

    Mit diesen Regelungen bewegt sich die Antragsgegnerin innerhalb der Grenzen der den Religionsgesellschaften gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV zukommenden Gestaltungsmöglichkeit bei der Festlegung von Art und Höhe der Kirchensteuern (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 23.10.1986, a.a.O.; BVerwG…, Urt. vom 11.11.1988 - 8 C 10/87 -, NJW 1989, 1747).

  • VG Braunschweig, 17.07.2001 - 6 A 40/01

    Ehegatte; Eheleute; Ehepartner; Einkommen; glaubensverschiedene Ehegatten; …

    Auszug aus VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03
    Die rechtlichen Grundlagen für die kirchensteuerrechtliche Heranziehung der Antragstellerin zu 1. halten sich innerhalb der von den genannten Gerichten aufgezeigten Grenzen statthafter Veranlagung zum besonderen Kirchgeld im Sinne des § 10 KiStO (so für einen vergleichbaren Fall auch VG Braunschweig, Urt. vom 17.07.2001 - 6 A 40/01 -, Nds. VBl. 2001, 324).

    Ab diesem Zeitpunkt mussten die Betroffenen mit der Bekanntmachung und dem Inkrafttreten der Neuregelung rechnen (vgl. hierzu: BVerfG…, Beschl. vom 14.05.1986, a.a.O.; VG Braunschweig, Urt. vom 17.07.2001, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03
    Ein solches Einwirken auf einen zum Teil schon in der Vergangenheit begründeten, aber noch nicht vollständig abgeschlossenen Sachverhalt mit Wirkung für die Zukunft stellt eine sogenannte unechte Rückwirkung dar (BVerfG, Beschl. vom 09.03.1971 - 2 BvR 326 u. a./69 -, BVerfGE 30, 250/267; Urt. vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256, 345 ff.).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60

    Kirchenlohnsteuer II

    Auszug aus VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03
    Die Besteuerung auch solcher Kirchenmitglieder, die ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen von ihrem einer steuererhebenden Kirche nicht angehörenden Ehegatten unterhalten werden, ist sowohl vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 14.12.1965 - 1 BvR 606/60 -, BVerfGE 19, 268, 282; Beschl. vom 23.10.1986 - 2 BvL 7, 8/84 -, BVerfGE 73, 388, 402 m.w.N.) als auch vom Bundesverwaltungsgericht (…Urt. vom 18.02.1977 - VII C 48.73 -, BVerwGE 52, 104;… Urt. vom 12.04.1991 - 8 C 62.88 -, NVwZ 1992, 66 m.w.N.) wiederholt für verfassungsmäßig gehalten worden.
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03
    Eine Vorlage der Sache beim Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG hält das Gericht bereits deshalb nicht für geboten, weil ein sofortiger Vollzug der Regelung die endgültige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren nicht vorweg nimmt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 05.10.1977 - 2 BvL 10/75 -, BVerfGE 46, 43, 51; Beschl. vom 08.02.1983 - 1 BvL 20/81 -, BVerfGE 63, 131, 141;… Jarass/Pieroth, GG, 6. Aufl. 2002, Art. 100 Rn. 13).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03
    Eine Vorlage der Sache beim Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG hält das Gericht bereits deshalb nicht für geboten, weil ein sofortiger Vollzug der Regelung die endgültige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren nicht vorweg nimmt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 05.10.1977 - 2 BvL 10/75 -, BVerfGE 46, 43, 51; Beschl. vom 08.02.1983 - 1 BvL 20/81 -, BVerfGE 63, 131, 141;… Jarass/Pieroth, GG, 6. Aufl. 2002, Art. 100 Rn. 13).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03
    Ein solches Einwirken auf einen zum Teil schon in der Vergangenheit begründeten, aber noch nicht vollständig abgeschlossenen Sachverhalt mit Wirkung für die Zukunft stellt eine sogenannte unechte Rückwirkung dar (BVerfG, Beschl. vom 09.03.1971 - 2 BvR 326 u. a./69 -, BVerfGE 30, 250/267;… Urt. vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256, 345 ff.).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen …

    Auszug aus VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03
    Sie finden außerdem eine Obergrenze bei einem gemeinschaftlichen steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 400.000,-- DM, weil davon ausgegangen werden kann, dass ein diesen Betrag übersteigendes Einkommen nicht mehr im vollen Umfang zur Deckung des laufenden Unterhaltsbedarfs und damit zur Lebensführung verwendet wird (BGH, Urt. vom 04.11.1981 - IV b ZR 624.80 -, NJW 1982, 1645).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 10.87

    Kirchensteuer - Glaubensverschiedene Ehe - Kirchgeld - Kinderbedingter …

  • BVerfG, 30.08.1982 - 1 BvR 1109/81
  • BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88

    Religionsfreiheit - Negative Vereinigungsfreiheit

  • BFH, 11.10.1995 - II S 13/95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und …

  • VG Lüneburg, 20.09.2007 - 2 A 560/06

    Berechnung; Einnahme; Festsetzung; Halbeinkünfteverfahren; Kappung; …

    Dass die Umsetzung der kirchlichen Steuerhoheit durch von der Landessynode zu beschließende Landeskirchensteuerbeschlüsse nicht nur von der kirchlichen, sondern auch von der staatlichen Kirchensteuergesetzgebung gedeckt sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 17.07.2001 - 6 A 40/01 -, NVwZ 2001 S. 1447 f; VG Osnabrück, Beschluss vom 11.06.2003 -1 B 4/03 -, zitiert nach juris; VG Göttingen, Beschluss vom 30.06.2003 - 4 B 54/03 -, zitiert nach juris).
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