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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.1990 - 4 B 62.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2482
BVerwG, 11.04.1990 - 4 B 62.90 (https://dejure.org/1990,2482)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1990 - 4 B 62.90 (https://dejure.org/1990,2482)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1990 - 4 B 62.90 (https://dejure.org/1990,2482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 238
  • NVwZ-RR 1990, 528
  • NVwZ-RR 1991, 528
  • DÖV 1991, 33
  • BauR 1990, 337
  • BauR 1990, 377
  • ZfBR 1990, 205
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1990 - 4 B 62.90
    Sollte die Beschwerde demgegenüber davon ausgehen, daß der gesamte zusammenhängende Grundbesitz des Klägers das Baugrundstück bilde, weil der im Bauplanungsrecht verwendete Begriff des Grundstücks sich grundsätzlich mit dem bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff decke, so verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung in Ausnahmefällen von diesem Begriff abgegangen werden darf und muß (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 4 B 191.68 - Buchholz 406.11 § 145 BBauG Nr. 1; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 48.72 - BVerwGE 44, 250 ).

    Ein solcher Ausnahmefall ist gegeben, wenn der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriffs handgreiflich verfehlt würde (BVerwGE 44, 250 ).

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1990 - 4 B 62.90
    Daß der Kläger insoweit ein Notwegerecht besitzt, wird im Berufungsurteil ebenfalls nicht festgestellt; welche Folgerungen aus dem Vorliegen eines Notwegerechts zu ziehen wären, braucht deshalb nicht erörtert zu werden (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - BVerwGE 50, 282).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1990 - 4 B 62.90
    Infolgedessen stellt sich die möglicherweise rechtsgrundsätzlich bedeutsame Frage nicht, ob die verkehr liche Erschließung trotz der Lage des Baugrundstücks an einer öffentlichen Straße gleichwohl wegen besonderer Umstände (etwa wegen nicht behebbarer Hindernisse - vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 74) nicht gesichert sein kann.
  • BVerwG, 24.05.1984 - 4 CB 2.84

    Planungshoheit - Gemeinde - Einvernehmen - Vorhaben - Außenbereich - Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1990 - 4 B 62.90
    Zumindest in diesen Fällen würde die Ausführung eines nicht ausreichend erschlossenen Vorhabens eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung einleiten, durch die die betroffene Gemeinde in ihrer Planungshoheit verletzt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 2.84 - BRS 42 Nr. 98 = Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 26).
  • BVerwG, 05.12.1968 - IV B 191.68

    Grundstücksbegriff im Baurecht

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1990 - 4 B 62.90
    Sollte die Beschwerde demgegenüber davon ausgehen, daß der gesamte zusammenhängende Grundbesitz des Klägers das Baugrundstück bilde, weil der im Bauplanungsrecht verwendete Begriff des Grundstücks sich grundsätzlich mit dem bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff decke, so verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung in Ausnahmefällen von diesem Begriff abgegangen werden darf und muß (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 4 B 191.68 - Buchholz 406.11 § 145 BBauG Nr. 1; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 48.72 - BVerwGE 44, 250 ).
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und …

    Das gilt jedenfalls, sofern der Eigentümer des Hinterliegergrundstück nicht auch Eigentümer eines geeigneten Zuwegungsgrundstücks ist, das das Baugrundstück mit einer öffentlichen Straße verbindet (für den Sonderfall eines mehrere Hektar umfassenden, zusammenhängenden Grundbesitzes vgl. aber BVerwG, B.v. 11.4.1990 - 4 B 62.90 - ZfBR 1990, 205 = juris Rn. 3 ff.).
  • VGH Bayern, 17.02.2010 - 1 B 09.2123

    Erschließung eines landwirtschaftlichen Anwesens durch öffentlichen Feldweg

    Das Angebot müsste für die Verbreiterungsfläche mindestens eine dingliche Sicherung zugunsten der Beigeladenen, etwa in Gestalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, einschließen (BVerwG vom 11.4.1990 NVwZ-RR 1990, 528; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 RdNr. 71).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15

    Ungenehmigte baurechtswidrige Garage muss beseitigt werden

    Rn. 9 Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt, bezieht sich das Erfordernis der gesicherten Erschließung auf das Bauvorhaben; für die Sicherung der Erschließung ist deshalb nicht die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern die des Bauvorhabens ausschlaggebend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1990 - 4 B 62.90 -, BauR 1990, 337 und juris, Rn. 5; ebenso: BayVGH…, Beschluss vom 7. Februar 2005 - 25 ZB 01.1739 -, ZfBR 2006, 63 und juris, Rn. 5 [fehlende Erschließung für einen Stellplatz]; OVG NRW…, Beschluss vom 25. August 2010 - 7 A 1348/09 -, juris, Rn. 5 [keine Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile];… Dürr, in: Brügelmann, BauGB, 93. EL 2015, § 30, Rn. 16).

    Dass auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung von einem vorhabenbezogenen und nicht bloß grundstücksbezogenen Erschließungserfordernis ausgeht, ist bereits oben unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 1990 - 4 B 62.90 - (BauR 1990, 337 und juris, Rn. 5) ausgeführt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08

    Abschlusserklärung nach § 163 BauGB

    Das "Baugrundstück" im bauplanungsrechtlichen Sinne ist zwar - aus Gründen der Rechtsklarheit - grundsätzlich mit dem bürgerlich-rechtlichen (grundbuchrechtlichen) Grundstück gleichzusetzen; Ausnahmen hiervon sind aber dort vertretbar, dann allerdings auch geboten, wo bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstände, dass der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (…BVerwG, Urt. v. 19.09.2002 - 4 C 13.01 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 40, S. 13;… Urt. v. 14.02.1991 - 4 C 51.87 -, BVerwGE 88, 24 [29]; Beschl. v. 11.04.1990 - 4 B 62.90 -, NVwZ-RR 1990, 528).
  • VG Schwerin, 05.03.2026 - 2 A 1463/21

    Klage einer Gemeinde gegen einen Funkmast im Außenbereich.

    Für die Sicherung der Erschließung ist nicht die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern die des Bauvorhabens ausschlaggebend (BVerwG, Beschluss vom 11. April 1990 - 4 B 62/90 -, Rn. 5, juris; OVG Koblenz…, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 8 A 10833/15 -, Rn. 9, juris; VGH München…, Beschluss vom 31. August 2022 - 1 CE 22.1576 -, Rn. 19, juris).

    Der bloße Anschluss des Vorhabengrundstücks an das öffentliche Wegenetz genügt ferner dann nicht den Anforderungen an eine dauerhaft ausreichend gesicherte Erschließung, wenn auf einem viele Hektar umfassenden Grundstück ein Bauwerk mehrere Hundert Meter von der öffentlichen Straße entfernt errichtet werden soll (BVerwG, Beschluss vom 11. April 1990 - 4 B 62/90 -, Rn. 5, juris).

  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 1 CE 22.1576

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Zuwegung zu genehmigter Windkraftanlage

    Für die Sicherung der Erschließung ist nicht die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern die des Bauvorhabens ausschlaggebend (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.1990 - 4 B 62.90 - BauR 1990, 337).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00

    Umfang des Anfechtungsrechts der Gemeinde gegen Baugenehmigungen für …

    Diese ausreichende Erschließung war auch gesichert im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB; denn das Grundstück liegt an einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Gemeindestraße, so dass die Zugänglichkeit zum Bauvorhaben gewährleistet und zudem eine Zufahrt von Rettungsfahrzeugen zum Bauvorhaben gemäß § 5 BauO LSA (sog. Binnenerschließung BVerwG, Urt. v. 11.04.1990 - BVerwG 4 B 62.90 -, ZfBR 1990, 202) sichergestellt war (vgl. Bestätigung vom 17.02.1997, Anlage 5, Blatt 2 zum Bauantrag).
  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 1 CS 19.474

    Erfolglose Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz wegen Baunachbarrechts

    Weitere Anhaltspunkte dafür, dass ausnahmsweise die verkehrliche Erschließung des Baugrundstücks nicht gesichert ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.1990 - 4 B 62.90 - NVwZ-RR 1990, 528), wurden nicht vorgetragen und sind nicht ersichtlich.
  • VG Frankfurt/Oder, 29.10.2020 - 5 K 2511/18
    Dass das Grundstück auch im Eigentum der Beigeladenen zu 1 steht, verkennt die Kammer dabei nicht, indes reicht dies für eine ausreichende Erschließung nicht aus (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 11. April 1990 - 4 B 62/90 -, juris Rn. 7).
  • VG München, 20.02.2019 - M 9 SN 18.4319

    Abgelehnter Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    Auch die restriktivere Ansicht in Rechtsprechung und Literatur teilt diese Bewertung dann, wenn nicht völlig atypische Umstände gegeben sind - wie bspw. ein viele Hektar umfassendes Baugrundstück, bei dem das Bauvorhaben mehrere hundert Meter von der öffentlichen Straße entfernt errichtet wird (dazu BVerwG, B.v. 11.4.1990 - 4 B 62/90 - juris; auch Brügelmann, BauGB, Stand: 73. Lfg.
  • OVG Sachsen, 26.04.2018 - 1 A 383/17

    Anfechtungsstreit; Beseitigungsanordnung; Abstandsfläche; Grundstücksbegriff; …

  • VG Berlin, 05.11.2019 - 19 K 156.18

    Rücknahme einer fiktiven Baugenehmigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 2 L 202/11

    Gebühren für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur …

  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 2 ZB 09.3021

    Gesicherte Erschließung; Nachbarrechtsverletzung; Gebot der Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 02.12.2025 - 15 ZB 25.441

    Nachbarklage, Grundsatz von Treu und Glauben, keine Berufung auf …

  • VG Köln, 15.05.2025 - 8 K 3971/25
  • VG Frankfurt/Oder, 28.10.2020 - 5 K 2511/18
  • VG Köln, 03.11.2022 - 8 K 3229/20
  • OVG Thüringen, 11.12.1997 - 1 N 129/93

    Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplanes; …

  • VG Köln, 22.06.2023 - 8 K 2015/21
  • BVerwG, 20.09.1991 - 4 B 163.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VG Köln, 14.02.2022 - 8 K 3300/19
  • LG Cottbus, 08.07.2022 - 3 O 20/21

    Schadensersatz auf Grundlage einer behaupteten Amtspflichtverletzung im …

  • BVerwG, 20.06.1990 - 4 B 241.89

    Abweichungsrüge auf Grund der alleinigen Prüfung eines Vorbescheidsantrages unter …

  • VG Köln, 26.10.2023 - 8 K 6311/20
  • VG Köln, 15.05.2025 - 8 K 701/22
  • VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2515/04
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.1999 - 8 A 11282/99
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 19.03.1991 - 4 B 62.90   

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OVG Berlin, Entscheidung vom 19.03.1991 - 4 B 62.90 (https://dejure.org/1991,16416)
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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beamter; Besoldungsgruppe; Scheidung; Unterhaltsverpflichtung; Lebenserhaltungskosten; Ortszuschlag

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