Rechtsprechung
| BVerwG, 11.01.2018 - 4 B 64.17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Unzulässiger neuer Sachvortrag im Revisionsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Unzulässiger neuer Sachvortrag im Revisionsverfahren - Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Beschwerde
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; VwGO § 137 Abs. 1
Statthaftigkeit der Beschwerde - datenbank.nwb.de
Unzulässiger neuer Sachvortrag im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 09.07.2015 - 1 K 57/15
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - 1 A 11117/15
- BVerwG, 11.01.2018 - 4 B 64.17
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16
Widerspruch bei gesetzlicher Anordnung des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens …
Auszug aus BVerwG, 11.01.2018 - 4 B 64.17
Das Revisionsgericht ist nicht dazu da, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich das Berufungsgericht nicht gestellt hat und auch nicht stellen musste und die es deshalb auch nicht beantwortet hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5). - BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07
Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden
Auszug aus BVerwG, 11.01.2018 - 4 B 64.17
Eine für die Entscheidung der Tatsacheninstanz nicht maßgebliche Rechtsfrage vermag die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 5).
- BVerwG, 15.09.2026 - 1 B 16.26 Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, nach Art eines Rechtsgutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich der Vorinstanz nicht gestellt haben und auch nicht stellen mussten und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 2018 - 4 B 64.17 - BRS 86 Nr. 210 , vom 7. Juni 2022 - 4 BN 2.22 - juris Rn. 15 …und vom 8. August 2023 - 5 B 14.22 - juris Rn. 8).
- BVerwG, 19.11.2020 - 4 BN 14.20
Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei obligatorisch Nutzungsberechtigtem
Das Revisionsgericht ist nicht dazu da, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich dem Normenkontrollgericht nicht gestellt haben und die es deshalb auch nicht beantwortet hat (…stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5, vom 11. Januar 2018 - 4 B 64.17 - BRS 86 Nr. 210 = juris Rn. 3 …und vom 28. April 2020 - 4 B 39.19 - ZfBR 2020, 680 Rn. 8). - BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21
Darlegungsanforderungen nach § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO
Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich dem Berufungsgericht nicht gestellt haben und die es deshalb auch nicht beantwortet hat (…stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5, vom 11. Januar 2018 - 4 B 64.17 - BRS 86 Nr. 210 …und vom 28. April 2020 - 4 B 39.19 - ZfBR 2020, 680 Rn. 8). - BVerwG, 08.08.2023 - 5 B 14.22
Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher
Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, nach Art eines Rechtsgutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich der Vorinstanz nicht gestellt haben und auch nicht stellen mussten und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 2018 - 4 B 64.17 - BRS 86 Nr. 210 …und vom 7. Juni 2022 - 4 BN 2.22 - juris Rn. 15). - BVerwG, 26.05.2021 - 4 BN 49.20
Wirksame Ziele der Raumordnung über die Festsetzung von Schwellenwerten für die …
Das Revisionsgericht ist nicht dazu da, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich dem Normenkontrollgericht nicht gestellt haben und die es deshalb auch nicht beantwortet hat (…stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5, vom 11. Januar 2018 - 4 B 64.17 - BRS 86 Nr. 210 = juris Rn. 3 …und vom 28. April 2020 - 4 B 39.19 - ZfBR 2020, 680 Rn. 8).
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