Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.2015 - 4 B 7.15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einseitige Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache durch einen am Rechtsstreit als Beigeladener Beteiligten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 92 Abs. 3 S. 1; VwGO § 125 Abs. 2 S. 1
Einseitige Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache durch einen am Rechtsstreit als Beigeladener Beteiligten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 04.12.2012 - M 1 K 11.3584
- VGH Bayern, 08.12.2014 - 1 B 14.835
- BVerwG, 09.03.2015 - 4 B 7.15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67
Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2015 - 4 B 7.15
Da es sich bei dem Übergang zur einseitigen Erledigungserklärung um eine besondere Form der Klageänderung handelt, bedarf es dann, wenn ein Beteiligter, der die Feststellung der Erledigung der Hauptsache begehrt, zugleich der Rechtsmittelführer ist, eines statthaften und in zulässiger Weise eingelegten Rechtsmittels (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1969 - 8 C 219.67 - BVerwGE 34, 159 zum Kläger in der Revisionsinstanz). - BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87
Erhöhung des Vermahlungsplafonds einer Mühle - Bemessung der Plafondmenge für …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2015 - 4 B 7.15
Für eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache mit den Rechtsfolgen des § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO fehlt es an der notwendigen übereinstimmenden Erklärung der Hauptbeteiligten, weil der Kläger eine solche Erklärung ausdrücklich abgelehnt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. August 1987 - 3 B 18.87 - Buchholz 451.54 MStG Nr. 11 S. 4).
- OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 8 ME 72/21
Erledigung; Erledigung des Rechtsmittels; Erledigungserklärung, einseitige; …
Rn. 10 Neben der Zulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.3.2015 - 4 B 7.15 -, juris Rn. 6) setzt der Feststellungsausspruch grundsätzlich nur voraus, dass die Erledigung eingetreten ist (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11.1.2010 - NC 2 B 326/09 -, juris Rn. 2;… für Erklärung des erstinstanzlichen Antragstellers BVerwG, Beschl. v. 24.10.1997 - 4 NB 35/96 -, NVwZ 1998, 1064, juris Rn. 7;… v. 8.4.1998 - 4 B 184/97 -, BauR 2000, 79, juris Rn. 1). - VGH Bayern, 16.04.2015 - 1 CS 14.2371
Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren
Weil der in erster Instanz unterlegene Antragsgegner (ohne Zustimmung des Antragstellers) das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht insgesamt für erledigt erklären kann (vgl. zu einem ähnlichen Fall BayVGH' B.v. 8.12.2014 - 1 B 14.835 - juris' bestätigt durch BVerwG' B.v. 9.3.2015 - 4 B 7.15 - juris), bleibt die ins Leere gehende einseitige Erledigungserklärung ohne Wirkung.
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