Rechtsprechung
| BVerwG, 22.10.2003 - 4 B 84.03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; § 35 Abs. 3 Satz 3; GG Art. 28 Abs. 2
Außenbereich; Kiesabbau; Flächennutzungsplan; Konzentrationszonen; gemeindliche Planungshoheit. - Bundesverwaltungsgericht
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; § 35 Abs. 3 Satz 3
Außenbereich; Flächennutzungsplan; Kiesabbau; Konzentrationszonen; gemeindliche Planungshoheit
- Judicialis
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; GG Art. 28 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision; Anwendbarkeit von neuen gesetzlichen Regelungen auf alte Sachverhalte; Privilegierung von Kiesabbauvorhaben
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschlusswirkung von § 35 Abs. 3 BauGB bezüglich von Darstellungen in Flächennutzungsplänen - Außenbereich; Kiesabbau; Flächennutzungsplan; Konzentrationszonen; gemeindliche Planungshoheit
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Außenbereichsvorhaben: Vorrang des Flächennutzungsplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kiesabbau: Steht Flächennutzungsplan entgegen? (IBR 2004, 1016)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 28.09.2000 - 4 K 591/99
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 5 S 1657/01
- BVerwG, 22.10.2003 - 4 B 84.03
Papierfundstellen
- NVwZ 2004, 343
- DVBl 2004, 264 (Ls.)
- BauR 2004, 462
- BauR 2004, 463
- ZfBR 2004, 283
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84
Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als …
Auszug aus BVerwG, 22.10.2003 - 4 B 84.03
Nachdem der Senat bereits im Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - (BVerwGE 77, 300 ff.) den Gemeinden die Befugnis zugesprochen hatte, Abgrabungsflächen im Flächennutzungsplan mit dem Ziel darzustellen, den Abbau von Kies und Sand am ausgewiesenen Standort zu konzentrieren und im übrigen Außenbereich zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in bewusster Anknüpfung an diese Rechtsprechung die Privilegierung von Kiesabbauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB so weit abgeschwächt, dass sie außerhalb der Konzentrationszonen im Außenbereich nunmehr regelmäßig unzulässig sind. - BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87
Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 22.10.2003 - 4 B 84.03
Für ihre Forderung kann sie sich nicht die ständige Rechtsprechung des Senats zunutze machen, dass bei der Festsetzung von Baugebieten in Bebauungsplänen auf die Fassung der Baunutzungsverordnung abzuheben ist, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Plans galt (vgl. Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - BVerwGE 90, 57 ).
- VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.705
Entgegenstehende Rechtskraft; wasserrechtliche Planfeststellung; zwingende …
Die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB können auch Darstellungen in einem Flächennutzungsplan entfalten, der - wie hier im Fall der am 16. Dezember 1996 bekannt gemachten 11. Änderung - vor dem In-Kraft-Treten der Vorschrift am 1. Januar 1997 erlassen worden ist (BVerwG, B.v. 22.10.2003 - 4 B 84/03 - juris Rn. 4;… BayVGH, U.v. 19.4.2004 - 15 B 99.2605 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 19.04.2004 - 15 B 99.2605
Vorbescheid; Analogie im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren, Voraussetzungen …
Die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB können auch Darstellungen in einem Flächennutzungsplan haben, der vor dem In-Kraft-Treten der Vorschrift am 1. Januar 1997 erlassen worden ist (BVerwG vom 22.10.2003 NVwZ 2004, 343). - VG Augsburg, 09.05.2017 - Au 3 K 15.1898
Wasserrechtliche Erlaubnis für einen Trockenkiesabbau
Zusätzlich kommt auch der Darstellung der Kiesabbauflächen auf den gesamten Flächen des Gemeindegebiets der Beigeladenen westlich der A... die regelhafte "Ausschlusswirkung" des § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB zu; in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine solche Darstellung mit ihren negativen Aussagen das Gewicht eines der Zulassung einer Abgrabung entgegenstehenden öffentlichen Belangs auch dann haben kann, wenn der Flächennutzungsplan vor Inkrafttreten der Regelung in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB am 1. Januar 1997 wirksam geworden ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1987 - 4 C 57.84 - und B.v. 22.10.2003 - 4 B 84.03 - beide juris).
- LSG Bayern, 05.09.2006 - L 4 B 517/06
Streit um die Gewährung einer Therapie mit Tarceva (Erlotinib) nach Maßgabe der …
Die oben genannten Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Anordnung sind hier im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 19.03.2004, NJW 2004, 3100 = NZS 2004, 527) so zu interpretieren, dass auch bei Vornahmesachen vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren ist, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 09.01.2004 L 4 B 84/03 KR ER). - VG Göttingen, 13.07.2006 - 2 A 11/05
Abwägung; Abwägungsmaterial; Bauvorbescheid; Begrenzung; Beschränkung; …
Die maßgebliche Sach- und Rechtslage beurteilt sich nach der Situation im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BVerwG, Beschluss vom 22.10.2003 - 4 B 84.03 -, NVwZ 2004, 343; Urteile vom 21.10.2004 - 4 C 3.04 und 2.04 -, NVwZ 2005, 208 und 211). - VG Köln, 05.02.2007 - 14 K 5943/03
Genehmigung der Erweiterung einer Abgrabung auf angrenzende Grundstücke; …
Rn. 35 Vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 22.10.2003 - 4 B 84/03 -, NVwZ 2004, 343 f.
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