Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.03.1988 - 4 B 86.03226 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- saarheim.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 13
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus einer Kreistagsfraktion; Voraussetzungen für das Vorliegen eineröffentlich-rechtlichen Streitigkeit; Zivilrechtlichkeit einer Rechtsnatur von Regelungen der Innenrechtsbeziehungen von Fraktionen ; Anforderungen an die Unterscheidung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 15.09.1986 - Au 5 K 86 A.00554
- VGH Bayern, 09.03.1988 - 4 B 86.03226
Papierfundstellen
- NJW 1988, 2754
- NVwZ 1988, 1038 (Ls.)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 02.08.1984 - 2 TG 607/84
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.1988 - 4 B 86.03226
Nach Ansicht des Senats gehören Rechtsfragen der Gründung von Fraktionen kommunaler Vertretungskörperschaften in Bayern, der Aufnahme, des Austritts und des Ausschlusses aus solchen Fraktionen, die innere Ordnung dieser Fraktionen, sowie solche Fragen, die das Verhältnis der Fraktionen zu ihren Mitgliedern betreffen, wie z.B. Beitragszahlung, Sitzungsausschluss etc., nicht dem öffentlichen, sondern dem bürgerlichen Recht an (im Ergebnis ebenso Hahn, Die Beteiligtenfähigkeit von Fraktionen im Kommunalverfassungsstreit, DVB1 1974, 509; Achterberg, Parlamentsrecht, 2. Auflage 1984 S. 278; a.A Schuegraf, Der Fraktionsausschluss im Kommunalrecht und seine rechtliche Kontrolle, BayVBl 1969, 116; Zuleeg, Partei, Fraktion und Abgeordnete in den Kommunalvertretungen JuS 1978, 240; Hess VGH vom 2.'8.1984 Nr. 2 TG 607/84; VG Minden v. 19- 4.1979 Nr. 2 K 1072/78).Es wurde nun gelegentlich eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit "kraft Sachzusammenhangs" angenommen "um die dem hoheitlichen Handeln nach außen vorausgehenden Entschließungen und Betätigungen nicht sinnwidrigerweise dem Privatrecht zuschlagen zu müssen" (so Zuleeg, Partei, Fraktion und Abgeordnete in den Kommunalvertretungen, JuS 1978, 240/241; Hess VGH vom 2.8. 1984 Az: 2 TG 607/84).
- BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58
Redezeit
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.1988 - 4 B 86.03226
Dieser Rechtsansicht, die überwiegend auch hinsichtlich der Fraktionen im Deutschen Bundestag (BVerfGE 10, 4/l4) und in den Parlamenten der anderen deutschen Länder (vgl. StGH Bremen, vom 13.7. 1969, DÖV 1970, 639) vertreten wird, hat sich das VG Minden (Entscheidung vom 19.4. 1979, Nr. 2 K 1072/78) auch für die kommunalen Vertretungskörperschaften mit der Begründung angeschlossen, die Rechtsbeziehungen zwischen der Fraktion und ihren Mitgliedern beträfe stets auch die rechtliche Stellung der Fraktionsmitglieder als Ratsmitglieder, hier ist darauf hinzuweisen, dass die Fraktion in den geltenden bayerischen Kommunalgesetzen an keiner Stelle erwähnt wird. - BGH, 02.07.1979 - II ZR 206/77
Mitgliedsausschluß aus politischer Partei
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.1988 - 4 B 86.03226
Stellung der Partei nach Art. 21 GG und ihrer öffentlich-rechtlichen Reglementierung im Partelengesetz der Zivilrechtsweg gegeben (vgl. Kopp, VwGO, 7. Aufl. 1986 RdNr. 13 zu § 40, BGH v. 2.7. 1979, NJW 1980, 443 [BGH 02.07.1979 - II ZR 206/77] ). - VerfGH Bayern, 30.04.1976 - 12-IV-75
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.1988 - 4 B 86.03226
Allerdings sind die Fraktionen des Bayer. Landtags Gliederungen und Einrichtungen dieses Parlaments, wie der Bayer. Verfassungsgerichtshof unter Hinweis auf die Erwähnung und Regelung in der Geschäftsordnung des Landtags festgestellt hat (Entscheidung vom 30.4. 1976, BayVBl 1976, 431). - StGH Bremen, 13.07.1970 - St 2/69
Zur Zulässigkeit des Ausschlusses eines von seiner Partei aufgestellten und durch …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.1988 - 4 B 86.03226
Dieser Rechtsansicht, die überwiegend auch hinsichtlich der Fraktionen im Deutschen Bundestag (BVerfGE 10, 4/l4) und in den Parlamenten der anderen deutschen Länder (vgl. StGH Bremen, vom 13.7. 1969, DÖV 1970, 639) vertreten wird, hat sich das VG Minden (Entscheidung vom 19.4. 1979, Nr. 2 K 1072/78) auch für die kommunalen Vertretungskörperschaften mit der Begründung angeschlossen, die Rechtsbeziehungen zwischen der Fraktion und ihren Mitgliedern beträfe stets auch die rechtliche Stellung der Fraktionsmitglieder als Ratsmitglieder, hier ist darauf hinzuweisen, dass die Fraktion in den geltenden bayerischen Kommunalgesetzen an keiner Stelle erwähnt wird.
- BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18
Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv. …
Danach sind Körperschaften des öffentlichen Rechts durch staatlichen Hoheitsakt geschaffene, rechtsfähige, mitgliedschaftlich verfasste Organisationen des öffentlichen Rechts, die regelmäßig staatliche Aufgaben mit idR hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnehmen (…Maurer/Waldhoff Allgemeines Verwaltungsrecht 19. Aufl. § 23 Rn. 43;… Forsthoff Lehrbuch des Verwaltungsrechts Bd. I Allgemeiner Teil 10. Aufl. S. 491; vgl. auch BayVGH 9. März 1988 - 4 B 86.03226 - zu 3 a der Gründe). - VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450
Mitwirkungsverbote bei Entscheidung über Fraktionsausschluss; keine …
Die Fraktionen als frei gebildete Personenvereinigungen sind keine Gemeindeorgane; sie werden im bayerischen Kommunalrecht auch nicht ausdrücklich als Teil oder Einrichtung des Gemeinderats bezeichnet (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.1988 - 4 B 86.03226 - NJW 1988, 2754/2755).Unabhängig von der in der Rechtsprechung des Senats nicht endgültig entschiedenen Frage, ob die innerfraktionellen Rechtsbeziehungen dem Zivilrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (dazu einerseits BayVGH, U.v. 9.3.1988, a.a.O., 2755 f.;… andererseits B.v. 13.2.2007 - 4 C 06.2676 - juris Rn. 4;… U.v. 3.12.2014 - 4 N 14.2046 - BayVBl 2015, 343 Rn. 29; vgl. auch Lange, Kommunalrecht, 2013, 289 f.; Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Stand Juni 2017, GO, Art. 33 Anm. 3.2 m.w.N.), kann für die Beschlussfassung in Gemeinderatsfraktionen mangels spezieller Normen jedenfalls auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden, die ein auf persönliches Zusammenwirken mehrerer Beteiligter angelegtes Dauerrechtsverhältnis kennzeichnen, insbesondere also auf die für rechtsfähige ebenso wie für nicht rechtsfähige Vereine geltenden Vorschriften der §§ 24 bis 54 BGB (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.1988 - 4 CE 88.2620 - BayVBl 1989, 433/435; OVG NW, B.v. 21.11.1988 - 15 B 2380/88 - NJW 1989, 1105/1106; SaarlOVG, B.v. 20.04.2012 - 2 B 105/12 - NVwZ-RR 2012, 613/615; Erdmann, DÖV 1988, 907/911).
- VGH Bayern, 16.02.2000 - 4 N 98.1341
Mindestfraktionsstärke und Gewährung von Unkostenbeiträgen
c) Allerdings kann die Geschäftsordnung des Gemeinderats regeln, wann Zusammenschlüsse von Gemeinderatsmitgliedern (zu ihrer Rechtsnatur vgl. BayVGH v. 9.3.1988 VGH n.F. 41/42 = BayVBl 1988, 432 = NJW 1988, 2754 = FSt 1988 RdNr. 116 = Bayer. Gemeindetag 1988, 96) einen Status als "Fraktion" erhalten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1992 - 15 B 1643/92
Fraktionsausschluss; Vorläufiger Rechtsschutz
Rn. 12 - 4 B 86.3226 -, BayVBl. 1988, 432, und den Beschluß vom 24. November 1988. - VGH Bayern, 28.10.2024 - 4 C 24.1657
Presseerklärung einer Gemeinderatsfraktion, Rechtsschutzbegehren eines …
Rn. 12 a) Ratsfraktionen sind, obwohl die Gemeindeordnung sie nur implizit in der Vorschrift über die Ausschussbesetzung (Art. 33 GO) anspricht, entgegen einer früher vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertretenen und vielfach kritisierten Auffassung (BayVGH, U.v. 9.3.1988 - 4 B 86.03226 - VGH n.F. 41, 42 ff.; ablehnend z. B. Rothe, BayVBl 1989, 359; Schmidt-Jortzig/Hansen, NVwZ 1994, 116/117) keine privatrechtlichen Vereinigungen. - VGH Hessen, 13.12.1989 - 6 TG 3175/89
Ausschluß aus einer Gemeinderatsfraktion
Diese Rechte haben ihre Grundlage in der Hessischen Gemeindeordnung, in der auch der Zusammenschluß der Gemeindevertreter in § 36 a geregelt ist (anders z. B. die Bayrische Gemeindeordnung, die die Fraktion an keiner Stelle erwähnt; auch unter Hinweis darauf qualifiziert der Bay. VGH den Zusammenschluß von Gemeindevertretern zu einer Fraktion als privatrechtliche Angelegenheit, siehe Urteil vom 09.03.1988 -- 4 B 86.03226 --, NJW 1988, 2754 (2755)). - LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21
Durchsuchung der Räume einer Stadtratsfraktion in einem gegen ein …
Bei einer Stadtratsfraktion handelt es sich nach in Bayern maßgeblicher Rechtslage um einen nicht rechtsfähigen Verein bürgerlichen Rechts (BayVGH, Urteil vom 9. März 1988 - 4 B 86.03226, NJW 1988, 2754, 2756;… Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, BayGO, 30. EL Februar 2020, Art. 33 Rn. 4; anders z.B. für NRW OVG Münster, Beschluss vom 21. November 1988 - 15 B 2380/88, juris). - VGH Bayern, 16.12.2024 - 4 C 24.1657
Anhörungsrüge gegen Nichtzulassung der weiteren Rechtswegbeschwerde
Bereits in dem von beiden Beteiligten erwähnten Urteil vom 9. März 1988 (Az. 4 B 86.03226 - NJW 1988, 2754) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich klargestellt, dass die Außenrechtsbeziehungen kommunaler Fraktionen Anteil an der öffentlich-rechtlichen Qualität der kommunalen Gebietskörperschaften und ihrer Organe haben; auf diese Aussage hat sich der Kläger in seinen Schriftsätzen vom 22. Juli und 4. September 2024 vorrangig gestützt. - VG München, 10.09.2024 - M 7 K 24.4355
Unterlassungsanspruch wegen der Äußerung in einer Pressemitteilung einer …
Dem steht im Übrigen auch nicht die von Seiten des Klägers angeführte ältere Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 9.3.1988 - 4 B 86.03226 - NJW 1988, 2754) entgegen. - VGH Bayern, 16.12.2024 - 4 C 24.1656
Anhörungsrüge gegen die Nichtzulassung der weiteren Rechtswegbeschwerde
Bereits in dem von beiden Beteiligten erwähnten Urteil vom 9. März 1988 (Az. 4 B 86.03226 - NJW 1988, 2754) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich klargestellt, dass die Außenrechtsbeziehungen kommunaler Fraktionen Anteil an der öffentlich-rechtlichen Qualität der kommunalen Gebietskörperschaften und ihrer Organe haben; auf diese Aussage hat sich der Antragsteller in seinen Schriftsätzen vom 22. Juli und 4. September 2024 vorrangig gestützt. - OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 10 M 338/93
Ausschluß aus einer Ratsfraktion; Ausschluß (Ratsfraktion); Grund, wichtiger; …
- VG Wiesbaden, 10.11.1994 - 3 G 1093/94
Rechtmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses; Vorliegen einer …
- VG München, 10.09.2024 - M 7 E 24.4356
Keine Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs wegen Unterlassung ehrverletzender …
- VGH Bayern, 13.02.2007 - 4 C 06.2676
Rechtsweg für Ausschluss aus Stadtratsfraktion
- VG Freiburg, 13.06.1991 - 5 K 1753/90
Anspruch einer Fraktion auf Veröffentlichung von ihr verfaßter Artikel im …
- VG Bayreuth, 13.12.2024 - B 4 E 24.1157
Rechtswidriger Fraktionsausschluss
- VG Ansbach, 04.11.2024 - AN 4 E 24.2660
Beschlussfähigkeit, Ladung, Mindestfraktionsstärke, Ladungsfrist, Dringlichkeit, …
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