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   VGH Bayern, 23.03.1999 - 4 B 97.720   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19499
VGH Bayern, 23.03.1999 - 4 B 97.720 (https://dejure.org/1999,19499)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.1999 - 4 B 97.720 (https://dejure.org/1999,19499)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 1999 - 4 B 97.720 (https://dejure.org/1999,19499)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19

    Durchleiten von Abwasser durch Grundstücke im Privateigentum, unterirdisches …

    Rn. 69 Selbst wenn man annähme, über die damals erklärte - als solche nicht per se dauerhaft verbindliche - Bereitschaft zur Duldung des Kanals hinaus sei infolge der Erklärung anlässlich des Flurbereinigungsverfahrens zwischen dem Kläger zu 2) und der Beklagten ein (Leih-) Vertrag über den unentgeltlichen Gebrauch des Grundstücks für die Dauer des Bestehens dieses Kanals zum Zweck der Niederschlagsentwässerung zustande gekommen[vgl. z.B. BayVGH, Urteile vom 23.3.1999 - 4 B 97.720 -, juris Rdnr. 15, und vom 7.10.2004 - 4 B 01.1883 -, juris Rdnr. 21 f.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.10.1984 - 2 R 361/83 -, Amtl.

    Sammlung Rheinland-Pfalz/Saarland 19, 184, 187][vgl. z.B. BayVGH, Urteile vom 23.3.1999 - 4 B 97.720 -, juris Rdnr. 15, und vom 7.10.2004 - 4 B 01.1883 -, juris Rdnr. 21 f.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.10.1984 - 2 R 361/83 -, Amtl.

  • VGH Bayern, 05.05.2011 - 4 ZB 10.760

    Entfernung einer kommunalen Wasserleitung aus Privatgrund; Verjährung; …

    Der Beseitigungsanspruch entstand damit erst mit dem Eigentumswechsel auf die Klägerin, weil diese an die lediglich schuldrechtliche Gestattung (Leihvertrag) zwischen ihrem Vater als Rechtsvorgänger und dem Beklagten nicht mehr gebunden war (vgl. BayVGH vom 23.3.1999 4 B 97.720 ).
  • VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836

    Duldungspflicht des Grundeigentümers hinsichtlich Verlegung einer Abwasserleitung

    Da diese als Leihvertrag zu qualifizierende schuldrechtliche Abrede sich mangels anderweitiger Indizien auf die gesamte Dauer des Bestehens der Abwasserableitung bezog (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.1999 - 4 B 97.720 - BayVBl 1999, 567 m.w.N.) und grundsätzlich nicht vorzeitig gekündigt werden konnte (vgl. § 605 BGB), würde sich daraus gemäß § 1922, § 1967 BGB auch heute noch eine Duldungspflicht für den Kläger ergeben, falls er das Grundstück als Alleinerbe seiner Mutter übernommen hat (zu den Fällen einer Gesamtrechtsnachfolge s. BayVGH, U.v. 23.3.1999, a.a.O.) und falls auch der beklagte Abwasserzweckverband insoweit in die Rechtsstellung der Gemeinde eingetreten ist.
  • VGH Bayern, 07.10.2004 - 4 B 01.1883

    Abwasserleitung, Kanal, Verlegung auf Privatgrund, Entfernung, Folgenbeseitigung, …

    Dementsprechend kann er die Entfernung einer unberechtigt verlegten Rohrleitung verlangen (BayVGH, U.v. 23.3.1999 - 4 B 97.720 - BayVBl. 1999, 567, ständige Rechtsprechung).
  • VG München, 11.02.2010 - M 10 K 07.6050

    Verlegung einer Wasserleitung auf Privatgrund; Beseitigungsanspruch; …

    Eine solche Zustimmung ist als Leihvertrag über den unentgeltlichen Gebrauch des Grundstücks auszulegen (BayVGH, Urteil v. 23.3.1999, Az.: 4 B 97.720, juris-Dok. Rn. 15 = BayVBl. 1999, 567; vgl. auch BayVGH, Urteil v. 9. November 2006, Az.: 4 B 05.2013).
  • VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Mit diesem Einverständnis ist zwischen ihr und dem Beklagten aber kein wirksamer Leihvertrag (vgl. zur Vertragsart Bay. VGH, Urteil vom 23. März 1999 - 4 B 97.720 -, juris Rn. 15; mit Verweis darauf OVG Saarland…, Urteil vom 1. Dezember 2021 - 1 A 314/19 -, juris Rn. 69) über den unentgeltlichen Gebrauch des klägerischen Grundstücks Flurnummer 39 für die Verlegung und Unterhaltung der Schmutzwasserleitung zustanden gekommen.
  • VGH Bayern, 07.08.2006 - 4 ZB 05.1984

    Abwasserleitung; Beseitigung; Duldungspflicht (verneint); Verfahrensvorbehalt; …

    Die Führung eines zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung gehörenden Kanals kann damit nicht gerechtfertigt werden (BayVGH, U.v. 23.3.1999 - 4 B 97.720, UA S. 7).
  • VG München, 11.02.2010 - M 10 K 07.6046

    Verlegung einer Wasserleitung auf Privatgrund; Beseitigungsanspruch; Verjährung

    Eine solche Zustimmung wäre als Leihvertrag über den unentgeltlichen Gebrauch des Grundstücks auszulegen (BayVGH, Urteil v. 23.3.1999, Az.: 4 B 97.720, juris-Dok. Rn. 15 = BayVBl. 1999, 567; vgl. auch BayVGH, Urteil v. 9. November 2006, Az.: 4 B 05.2013).
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