Rechtsprechung
| BVerwG, 22.05.2006 - 4 BN 10.06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Geltung der Antragsfrist des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO für Bebauungsplanänderungen, die einen bereits mit einer Normenkontrolle angegriffenen Bebauungsplan betreffen - Bestehen von Sicherheit über Ausscheiden einer abstrakten Normenkontrolle für die an der Bestandskraft eines ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
Gesondertes Antragserfordernis bei Ausdehnung des Normenkontrollverfahrens auf nach Erlass des zur Kontrolle gestellten Bebauungsplans ergangene Planänderungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 10 D 27/03
- BVerwG, 22.05.2006 - 4 BN 10.06
Papierfundstellen
- BauR 2006, 2032
- ZfBR 2006, 677
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03
Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 4 BN 10.06
Im Übrigen besteht zu den Voraussetzungen für eine Funktionslosigkeit bereits eine ständige Rechtsprechung (vgl. zum Beispiel BVerwG, Urteil vom 28. April 2004 - 4 C 10.03 - BRS 67 Nr. 68). - BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans; …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 4 BN 10.06
Rn. 6 Der Senat hat bereits in dem auch in der Beschwerde erwähnten und vom Normenkontrollgericht herangezogenen Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 7.98 - (BVerwGE 110, 193) ausgeführt, dass ein Gericht nicht von sich aus eine Satzung, die in einem Zusammenhang mit einer anderen Satzung steht, aufgreifen und zum Gegenstand seiner Entscheidung machen kann.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2010 - 3 K 30/04
Wirksamkeit eines Bebauungsplans
Rn. 33 Der Senat kann mangels Entscheidungserheblichkeit offen lassen, ob der Hauptantrag wegen Versäumung der Antragsfrist gegen die 1. Änderungssatzung unzulässig ist (vgl. dazu BVerwG B. v. 22.05.2006 - 4 BN 10/06 -, BauR 2006, 2032), denn sowohl Haupt- wie Hilfsantrag erweisen sich als unbegründet. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2023 - 4 D 94/20
Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken zur Nutzung ihrer …
Rn. 48 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1999 - 4 CN 7.98 -, BVerwGE 110, 193 = juris, Rn. 14 ff., wiederaufgegriffen durch Beschluss vom 22.5.2006 - 4 BN 10.06 -, juris, Rn. 6. - VGH Bayern, 23.06.2015 - 15 N 13.1553
Die Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gilt auch für Normenkontrollanträge …
Der Gesetzgeber hat deshalb die Antragsfrist in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO eingeführt, um der Gemeinde und den übrigen an der Bestandskraft eines Bebauungsplans Interessierten Gewissheit darüber zu verschaffen, dass eine abstrakte Normenkontrolle nach Ablauf der Frist ausscheidet (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 4 BN 10/06 - BauR 2006, 2032 = juris Rn. 6); es ging ihm allein darum, die Rechtsvorschrift alsbald vor allgemein verbindlicher Verwerfung zu schützen und ihr damit faktisch erhöhten Bestandsschutz zu verschaffen (…vgl. Gerhardt/Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2015 - § 47 Rn. 35).Dem Gesetzgeber ging es allein darum, das Antragsrecht für das verwaltungsgerichtliche Normenkontrollverfahren zeitlich zu beschränken, um der Gemeinde und den übrigen an der Bestandskraft eines Bebauungsplans Interessierten Gewissheit darüber zu verschaffen, dass eine abstrakte Normenkontrolle nach Ablauf der Frist ausscheidet (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 4 BN 10/06 - BauR 2006, 2032 = juris Rn. 6).
- VGH Bayern, 18.08.2014 - 15 N 13.1875
Geltung der Antragsfrist für Normenkontrollanträge nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO …
Der Gesetzgeber hat deshalb die Antragsfrist in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO eingeführt, um der Gemeinde und den übrigen an der Bestandskraft eines Bebauungsplans Interessierten Gewissheit darüber zu verschaffen, dass eine abstrakte Normenkontrolle nach Ablauf der Frist ausscheidet (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 4 BN 10/06 - BauR 2006, 2032 = juris Rn. 6); es ging ihm allein darum, die Rechtsvorschrift alsbald vor allgemein verbindlicher Verwerfung zu schützen und ihr damit faktisch erhöhten Bestandsschutz zu verschaffen (…vgl. Gerhardt/Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 2013 - § 47 Rn. 35).Dem Gesetzgeber ging es allein darum, das Antragsrecht des verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens zeitlich zu beschränken, um der Gemeinde und den übrigen an der Bestandskraft eines Bebauungsplans Interessierten Gewissheit darüber zu verschaffen, dass eine abstrakte Normenkontrolle nach Ablauf der Frist ausscheidet (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 4 BN 10/06 - BauR 2006, 2032 = juris Rn. 6).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10
Bebauungsplan - Fremdkörperfestsetzung - Festsetzung von höchstzulässiger …
Eine Bebauungsplanänderung, die im Anschluss an eine frühere Satzung (Bebauungsplan oder Bebauungsplanänderung) bekannt gemacht worden ist, kann nur durch entsprechenden ausdrücklichen Antrag wirksam in ein bereits anhängiges Normenkontrollverfahren einbezogen werden (BVerwG, B. v. 22.05.2006 - 4 BN 10.06 - BauR 2006, 2032). - OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17
Kinderbetreuungssatzung des Kreises Pinneberg - Normenkontrollantrag; …
Mangels eines dahingehenden Antrages (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschl. v. 22.05.2006 - 4 BN 10.06 -, juris Rn. 6) haben die Antragsteller den zum 1. August 2017 in Kraft getretenen Artikel 2 der 1. Änderungssatzung vom 11. Mai 2017, die zum 1. August 2018 in Kraft getretene 2. Änderungssatzung vom 9. Mai 2018 und die zum 1. August 2019 in Kraft getretene 3. Änderungssatzung vom 8. Juli 2019 nicht in das Normenkontrollverfahren einbezogen. - OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - 2 A 19.15
Bebauungsplan; Änderungs- und Ergänzungsplan; Entscheidung ohne mündliche …
Dieser stellt, ebenso wie die nachfolgenden Änderungspläne, eine formal selbständige Satzung dar, für die gesondert und unter eigenständiger Wahrung aller Zulässigkeitsvoraussetzungen ein Normenkontrollverfahren eingeleitet werden muss, um eine Überprüfung durch das Normenkontrollgericht mit dem Ziel der Unwirksamkeitserklärung zu erreichen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 1999 - 4 CN 7.98 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 22. Mai 2006 - 4 BN 10.06 -, juris Rn. 6;… OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 12. Dezember 2005 - 10 D 27/03.NE -, juris Rn. 51). - VGH Bayern, 21.06.2016 - 9 N 12.218
Bestimmtheit der Festsetzung der Emissionskontingente im Bebauungsplan
Allerdings müssen auch insoweit die Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sein (BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 4 BN 10/06 - juris Rn. 6), also auch die Einhaltung der Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, woran es bereits fehlt. - OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 3/17
Normenkontrollantrag gegen eine Kinderbetreuungssatzung; Ausgangspunkt für eine …
Mangels eines dahingehenden Antrages (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschl. v. 22.05.2006 - 4 BN 10.06 -, juris Rn. 6) haben die Antragstellerinnen den zum 1. August 2017 in Kraft getretenen Artikel 2 der 1. Änderungssatzung vom 11. Mai 2017, die zum 1. August 2018 in Kraft getretene 2. Änderungssatzung vom 9. Mai 2018 und die zum 1. August 2019 in Kraft getretene 3. Änderungssatzung vom 8. Juli 2019 nicht in das Normenkontrollverfahren einbezogen. - VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 04.1570
Antragsbefugnis für neuerlichen Normenkontrollantrag nach Erligterklärung des …
Hierfür standen dem Antragsteller zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Er konnte entweder den gegen die ursprüngliche Fassung des Bebauungsplans gerichteten Normenkontrollantrag für erledigt erklären oder das Verfahren - mit einem entsprechend geänderten Antrag (§ 91 VwGO ) fortzuführen (vgl. BVerwG vom 22.5.2006 - 4 BN 10/06 - Juris; vom 16.12.1999 NVwZ 2000, 815 ; OVG NRW vom 12. Dezember 2005 - 10 D 27/03.NE - Juris). - OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 6/17
Pauschalierung des Sachaufwandes in einer Kinderbetreuungssatzung; Betrag zur …
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