Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.2012 - 4 BN 12.12, 4 BN 12.12 (4 CN 2.12) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- rechtsinformationen.bund.de
Revisionszulassung; Anforderungen an die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Revisionszulassung; Anforderungen an die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen als klärungsbedüftige Rechtsfrage im Rahmen einer Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Anforderungen an die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen als klärungsbedüftige Rechtsfrage im Rahmen einer Revision - datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; Anforderungen an die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 10.11.2011 - 1 C 17/09
- OVG Sachsen, 11.11.2011 - 1 C 17/09
- BVerwG, 19.06.2012 - 4 BN 12.12, 4 BN 12.12 (4 CN 2.12)
- BVerwG, 25.07.2012 - 4 BN 12.12
- BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist mangels …
Auszug aus BVerwG, 19.06.2012 - 4 BN 12.12
Das Telefax, mit dem die Beschwerde am letzten Tag der Frist beim Oberverwaltungsgericht eingelegt worden ist, ist zwar nicht unterschrieben, und das unterschriebene Original ist vier Tage nach Fristablauf eingegangen, der Antragstellerin ist aber in Ansehung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2004 - 1 BvR 1819/00 - (NJW 2004, 2583) auf ihren Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 60 Abs. 1 VwGO).
- OVG Sachsen, 19.07.2012 - 1 C 40/11
Regionalplan, Windenergieanlage, Konzentrationsflächenplanung, Vorranggebiet, …
Rn. 38 Für die Überprüfung des Kapitels 2.5 der Gesamtfortschreibung zu der Frage, ob der Rechtsvorgänger des Antragsgegners die öffentlichen und privaten Belange, soweit sie erkennbar und von Bedeutung waren, gegeneinander und untereinander fehlerfrei abgewogen hat (§ 7 Abs. 7 ROG a. F.; § 6 Abs. 5 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 SächsLPlG a. F.), geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt: NK-Urt. v. 10. November 2011 - 1 C 17/09 -, nicht rechtskräftig, Zulassung der Revision gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO durch BVerwG, Beschl. v. 19. Juni 2012 - 4 BN 12.12 - nunmehr anhängig unter 4 CN 2.12) von dem aus dem Abwägungsgebot abzuleitenden Grundsatz aus, dass eine Gesamtfortschreibung fehlerhaft ist, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, wenn in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt wurde, was hätte eingestellt werden müssen, oder wenn der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen wurde, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.Aus der Begründung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2012 - 4 BN 12.12.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.07.2012 - 4 BN 12.12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine
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Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 10.11.2011 - 1 C 17/09
- OVG Sachsen, 11.11.2011 - 1 C 17/09
- BVerwG, 19.06.2012 - 4 BN 12.12
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- BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12
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