Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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- rechtsportal.de
Zurückweisung der Beschwerde des Antragstellers gegen Nichtzulassung der Revision bzgl. angeblicher Beeinträchtigungen vom betreffenden Kfz-Betrieb ausgehenden Gewerbelärms mangels hinreichender Darlegungsanforderungen; Kein Vorliegen von Divergenz mangels Abweichung des ...
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.01.2025 - 2 N 20.515
- BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25
- BVerwG, 19.02.2026 - 4 BN 2.26
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07
Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter; …
- BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …
Auszug aus BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nur dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2022 - 2 BvR 2480/10 u. a. - BVerfGE 163, 363 Rn. 156; BVerwG…, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 4 B 23.23 - juris Rn. 6 m. w. N.). - BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12
Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres …
Auszug aus BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25
Das Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Streitstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung nach der mündlichen Verhandlung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - NVwZ 2013, 1614 Rn. 38 m. w. N. …und vom 3. Dezember 2020 - 4 C 7.18 - juris Rn. 61).
- BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11
Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25
Rn. 5 b) Eine Divergenz zum Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2011 - 4 BN 19.11 - (ZfBR 2012, 38 ) ist ebenfalls nicht dargetan. - BVerwG, 02.06.2025 - 4 B 31.24
Einzelhandelsausschluss in sektoralem Bebauungsplan
Auszug aus BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25
Der Beschwerde obliegt es, aus einer Entscheidung des Divergenzgerichts einen tragenden, abstrakten Rechtssatz zu einer revisiblen Rechtsvorschrift zu benennen und darzulegen, dass die Entscheidung der Vorinstanz auf einem abweichenden abstrakten Rechtssatz zu derselben Rechtsvorschrift beruht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2025 - 4 B 31.24 - ZfBR 2025, 477 Rn. 9). - BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 7.18
Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig
Auszug aus BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25
Das Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Streitstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung nach der mündlichen Verhandlung ergibt (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - NVwZ 2013, 1614 Rn. 38 m. w. N. und vom 3. Dezember 2020 - 4 C 7.18 - juris Rn. 61). - BVerwG, 18.10.2012 - 8 B 18.12
Urkunde; öffentliche Urkunde; Beweis; Gegenbeweis; Urteil; mitwirkende Richter
Auszug aus BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25
Die Beschwerde legt jedenfalls nicht dar, dass die angegriffene Entscheidung vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 8 B 18.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 106 Rn. 6). - BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13
Überprüfung atomrechtlicher Genehmigung; Wohngrundstück; Zwischenlager
Auszug aus BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25
Rn. 10 Ob angesichts dieser Diskrepanzen schon ein "zweifelsfreier", also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlicher Widerspruch zwischen den Feststellungen des Tatsachengerichts und dem Akteninhalt im Sinne einer Aktenwidrigkeit oder eine anderweitig willkürliche Sachverhaltswürdigung vorliegt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1999 - 4 BN 41.99 - juris Rn. 24 und vom 8. Januar 2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 17 m. w. N.), kann offenbleiben. - BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts
Auszug aus BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25
Rn. 6 c) Auf eine Zulassung der Revision wegen Divergenz führt schließlich nicht die Rüge, der Verwaltungsgerichtshof habe unter Missachtung von § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO sowie entgegen den Vorgaben in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 - (Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 1 f.) und vom 25. Juni 1992 - 3 C 16.90 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68 S. 64) seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt. - BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90
Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25
Rn. 6 c) Auf eine Zulassung der Revision wegen Divergenz führt schließlich nicht die Rüge, der Verwaltungsgerichtshof habe unter Missachtung von § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO sowie entgegen den Vorgaben in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 - (Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 1 f.) und vom 25. Juni 1992 - 3 C 16.90 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68 S. 64) seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt. - BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24
Wasserrechtlicher Bescheid zur Grundwasserförderung
- BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
- BVerwG, 20.01.2025 - 4 B 8.24
Anforderungen Verfahrensfehler aktenwidrige Entscheidung
- BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen Unterschreitens des Mindestabstandes
- BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13
Beurteilung der Abgrenzung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung durch …
- BVerwG, 22.05.2025 - 4 BN 25.24
Terrasse als Bestandteil einer Hauptanlage?
- BVerwG, 05.06.2024 - 4 B 23.23
Untersagung der gewerblichen Nutzung eines Grundstücks als Park-bzw. Abstellplatz …
- BVerwG, 01.10.2026 - 4 BN 47.25 Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als eine das rechtliche Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) verletzende Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 26. November 2025 - 4 BN 14.25 - juris Rn. 11 m. w. N.).
Die Vorinstanz war auch nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab auf ihre Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Streitstoffs hinzuweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2025 - 4 BN 14.25 - juris Rn. 11).
- BVerwG, 22.04.2026 - 4 BN 34.25
Konfliktverlagerung auf die Ebene des Planvollzugs?
Das reicht zur Darlegung einer Divergenz nicht aus (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2025 - 4 BN 14.25 - juris Rn. 5 m. w. N.).Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil diese mit ihrem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine eigenen Ausführungen zur Sache gemacht hat (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 2021 - 8 B 29.21 - juris Rn. 12 und vom 26. November 2025 - 4 BN 14.25 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 22.04.2026 - 4 BN 33.25 Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil diese mit ihrem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine eigenen Ausführungen zur Sache gemacht hat (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 2021 - 8 B 29.21 - juris Rn. 12 und vom 26. November 2025 - 4 BN 14.25 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 19.02.2026 - 4 BN 2.26 Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 26. November 2025 - 4 BN 14.25 - wird zurückgewiesen.
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