Rechtsprechung
| BVerwG, 05.07.2016 - 4 BN 15.16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Mängelheilung einer städtebaulichen Satzung im ergänzenden Verfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 214 Abs 4 BauGB
Mängelheilung einer städtebaulichen Satzung im ergänzenden Verfahren - rechtsprechung-im-internet.de
§ 214 Abs 4 BauGB
Mängelheilung einer städtebaulichen Satzung im ergänzenden Verfahren - Wolters Kluwer
Behebung von Mängeln einer städtebaulichen Satzung in einem ergänzenden Verfahren; Anwendung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) bei Gebietsveränderungen durch eine Änderungssatzung; Wahrung der Identität der Satzung bei unwesentlichen ...
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Behebung von Mängeln einer städtebaulichen Satzung in einem ergänzenden Verfahren; Anwendung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch ( BauGB ) bei Gebietsveränderungen durch eine Änderungssatzung; Wahrung der Identität der Satzung bei unwesentlichen ...
- rechtsportal.de
Behebung von Mängeln einer städtebaulichen Satzung in einem ergänzenden Verfahren; Anwendung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch ( BauGB ) bei Gebietsveränderungen durch eine Änderungssatzung; Wahrung der Identität der Satzung bei unwesentlichen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14
- BVerwG, 05.07.2016 - 4 BN 15.16
Papierfundstellen
- ZfBR 2016, 807
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
Auszug aus BVerwG, 05.07.2016 - 4 BN 15.16
Mit Angriffen gegen die Sachverhalts- oder Beweiswürdigung kann ein Verfahrensmangel aber grundsätzlich - so auch hier - nicht bezeichnet werden (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 - 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 4). - BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98
Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.
Auszug aus BVerwG, 05.07.2016 - 4 BN 15.16
Im Übrigen weist die Antragsgegnerin selbst darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Senats Mängel einer städtebaulichen Satzung nicht in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können, wenn sie den Kern der Abwägungsentscheidung betreffen und damit die Planung als Ganzes von vornherein in Frage stellen (BVerwG, Beschluss vom 10. November 1998 - 4 BN 45.98 - Buchholz 406.11 § 215a BauGB Nr. 2 S. 6). - BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 05.07.2016 - 4 BN 15.16
Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile eines Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich mit den Argumenten des Beteiligten nicht befasst (BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.). - BVerwG, 01.09.2009 - 4 B 48.09
Formulierung "einzelne Grundstücke im Anflugsektor" als offenkundige …
Auszug aus BVerwG, 05.07.2016 - 4 BN 15.16
Das Gericht darf sich vielmehr auf die Gründe beschränken, die für seine Entscheidung leitend gewesen sind (BVerwG, Beschluss vom 1. September 2009 - 4 B 48.09 - juris Rn. 2).
- OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 C 35/13
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiet; Windenergienutzung; Regionalplan; …
Von einem ergänzenden Verfahren sind deshalb nur solche Nachbesserungen ausgenommen, die geeignet sind, das planerische Gesamtkonzept in Frage zu stellen (BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2016 - 4 BN 15.16 -, juris Rn. 3 m. w. N.). - VGH Bayern, 05.07.2018 - 4 ZB 18.1277
Erfolglose Anhörungsrüge gegen Nichtzulassung der Berufung
Das Gericht darf sich vielmehr auf die Gründe beschränken, die für seine Entscheidung leitend gewesen sind (BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 BN 15/16 - juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 02.10.2024 - 5 A 17/23
Ausgleichsabgabe, ; Sanierungsgebiet, ; Sanierungssatzung, ; Aufhebungssatzung, ; …
Die Frage, ob nachträgliche Gebietsveränderungen stets das planerische Gesamtkonzept in Frage stellen, ist deshalb zu verneinen; vielmehr ist die Frage, ob Veränderungen des räumlichen Umgriffs des Sanierungsgebiets die Identität der Sanierungssatzung berühren, eine Frage des Einzelfalls (BVerwG, Beschl v. 5. Juli 2016 - 4 BN 15.16 -, juris Rn. 3).
- VGH Bayern, 16.10.2024 - 2 N 22.248
Ergänzendes Verfahren, Ortsübliche Bekanntmachung, Ermittlungsdefizit
Insbesondere braucht nicht entschieden werden, ob der Bebauungsplan vom 15. Februar 2021 an einem nicht in einem ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB behebbaren, den Kern der Abwägungsentscheidung betreffenden Mangel (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 BN 15.16 - juris Rn. 3) leidet. - VG Regensburg, 12.11.2020 - RN 6 S 20.1431
Erfolgreicher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bzgl. einer Klage gegen die …
Diese Möglichkeit besteht nicht, wenn die zu behebenden Mängel den Kern der Abwägungsentscheidung betreffen und damit die Planung als Ganzes von vornherein in Frage stellen (BVerwG, B.v. 5. Juli 2016 - 4 BN 15/16 - juris). - OVG Sachsen, 11.09.2018 - 4 A 162/16
Windkraftanlage; Regionalplan; Vorranggebiet; Eignungsgebiet; Rügefrist für …
Hiervon ausgeschlossen sind lediglich solche Fehler, die den Kern der Abwägungsentscheidung betreffen und die ein vollständig neues Verfahren erfordern (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. November 1998 - 4 BN 45.98 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 5. Juli 2016 - 4 BN 15.16 -, juris Rn. 3; st. Rspr.). - VGH Bayern, 17.09.2025 - 4 ZB 24.1089
Ermäßigung der Zweitwohnungssteuer, "Vermittlungsauftrag" an die eigene Ehefrau, …
Für das Gericht ergibt sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs keine Verpflichtung, auf jedes Vorbringen eines Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich einzugehen; es darf sich vielmehr auf die Gründe beschränken, die für seine Entscheidung leitend gewesen sind (BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 BN 15/16 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 26.09.2017 - 4 ZB 17.1734
Anhörungsrüge wegen Nichterwähnung des Parteivorbringens in den gerichtlichen …
Das Gericht darf sich vielmehr auf die Gründe beschränken, die für seine Entscheidung leitend gewesen sind (BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 BN 15/16 - juris Rn. 5).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".