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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.09.1997 - 4 BN 17.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3396
BVerwG, 23.09.1997 - 4 BN 17.97 (https://dejure.org/1997,3396)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1997 - 4 BN 17.97 (https://dejure.org/1997,3396)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1997 - 4 BN 17.97 (https://dejure.org/1997,3396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsschutzinteresse bei Normenkontrollklage nach Rechtsänderung; Bauplanungsrecht - Rechtsschutzbedürfnis und Planungserfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 613
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 4 BN 17.97
    Danach ist jedenfalls dann von einem Rechtsschutzbedürfnis auszugehen, wenn die Gemeinde bei einem Erfolg der Normenkontrolle nach § 1 Abs. 3 BauGB objektiv-rechtlich zur Neubeplanung verpflichtet ist oder ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das die Prognose rechtfertigt, sie werde unabhängig davon, ob sie hierzu rechtlich verpflichtet ist oder nicht, einen neuen Bebauungsplan aufstellen, der für den Antragsteller möglicherweise günstigere Festsetzungen enthält (vgl. etwa Beschluß vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 N 2.91 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 58 = DVBl 1993, 444 = BRS 54 Nr. 38).
  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer …

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1997 - 4 BN 17.97
    Mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig sei ein solcher Normenkontrollantrag deshalb nur dann, wenn die Feststellung der Nichtigkeit nichts dazu beizutragen vermöge, das Rechtsschutzziel zu erreichen (vgl. Beschluß vom 25. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 50.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 79 = BRS 55 Nr. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2012 - 10 S 406/10

    Festsetzung von Benutzungszeiten einer Einrichtung durch Polizeiverordnung

    Das erforderliche allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag, der darauf gerichtet ist, die in einer Polizeiverordnung festgesetzten Benutzungszeiten für eine gemeindliche öffentliche Einrichtung für unwirksam zu erklären, kann bereits dann bestehen, wenn das Verhalten des Normgebers in der Vergangenheit die Prognose rechtfertigt, er werde bei Erfolg des Normenkontrollantrags eine für den Antragsteller möglicherweise günstigere Regelung treffen (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 23.09.1997 - 4 BN 17.97 - NVwZ 1998, 613; Abgrenzung von VGH Mannheim, Beschluss vom 27.09.1999 - 1 S 1226/99 - NVwZ 2000, 457).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Rechtsschutzbedürfnis auch dann anzuerkennen, wenn ein Normgeber ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das die Prognose rechtfertigt, er werde unabhängig davon, ob er hierzu rechtlich verpflichtet ist oder nicht, bei Erfolg des Normenkontrollantrags eine Neuregelung treffen, die für den Antragsteller möglicherweise günstiger ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 23.09.1997 - 4 BN 17.97 - NVwZ 1998, 613).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20

    Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren …

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn das Verhalten des Normgebers die Prognose rechtfertigt, er werde bei Erfolg der Normenkontrolle eine für den Antragsteller günstigere Regelung treffen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23.09.1997 - 4 BN 17.97 -, juris Rn. 6 f.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.07.2012 - 10 S 406/10 -, juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2013 - 1 S 347/13

    Erlass und Verkündung gemeindlicher Polizeiverordnungen in Baden-Württemberg

    Dann ist nicht auszuschließen, dass die gerichtliche Entscheidung für den Rechtsschutzsuchenden ggfs. von Nutzen sein kann, so dass ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.09.1997 - 4 BN 17.97 - NVwZ 1998, 613; Beschl. v. 07.03.2002 - 4 BN 60.01 - NVwZ 2002, 869).
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom …

    Auch nach der seit dem 01.01.1997 auf das Vorliegen einer Rechtsverletzung eingeengten Antragsbefugnis (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) ist das Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag erst dann zu verneinen, wenn die Feststellung der Nichtigkeit der Norm nichts dazu beizutragen vermag, das Rechtsschutzziel des Antragstellers zu erreichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.09.1997 - 4 BN 17/97 - NVwZ 1998, S. 613).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 1 S 1243/15

    Gestaltungsvorschriften für Grabstätten in einer Friedhofssatzung

    Dabei ist allein die "subjektive" Erklärung des Normgebers, die Belange des Antragstellers auch bei einer Neuregelung nicht berücksichtigen zu wollen, für die Verneinung des Rechtsschutzinteresses bei einem Bebauungsplan jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn objektiv ein Normierungserfordernis vorliegt (so BVerwG, Beschl. v. 23.09.1997 - 4 BN 17.97 - NVwZ 1998, 613, zu einem Planungserfordernis im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 9 S 2679/18

    Normenkontrollverfahren; Anspruch auf Freistellung von den Kosten der …

    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, den von ihm geltend gemachten Nachteil abzuwenden (vgl. hierzu in Zusammenfassung der Rspr. nur BVerwG, Beschluss vom 07.03.2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869; vgl. ferner zum Hinreichen der prognostischen Möglichkeit einer für den Antragsteller günstigeren Neuregelung durch den Normgeber auch ohne Rechtspflicht BVerwG, Beschluss vom 23.09.1997 - 4 BN 17.97 -, NVwZ 1998, 613, 614 und Urteil vom 23.04.2002 - 4 CN 3.01 -, NVwZ 2002, 1126, 1127; zuletzt etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.07.2012 - 10 S 406/10 -, NVwZ-RR 2012, 939, 940;… ferner Giesberts, in: BeckOK VwGO, 49. Edition, Stand: 01.04.2019, § 47 Rn. 43 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2024 - 10 A 5.19

    Brandenburgische Baugebührenordnung verstößt gegen Landesverfassung

    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. April 2002 - 4 CN 3.01 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 23. September 1997 - 4 BN 17.97 -, juris Rn. 6).
  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender …

    Auch nach der seit 01.01.1997 auf das Vorliegen einer Rechtsverletzung eingeengten Antragsbefugnis (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) ist das Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag erst dann zu verneinen, wenn die Feststellung der Nichtigkeit der Norm nichts dazu beizutragen vermag, das Rechtsschutzziel des Antragstellers zu erreichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.09.1997, 4 BN 17/97, NVwZ 1998, S. 613).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 6 BN 3.17

    Elektronische Wahl der Gremien einer Universität

    So mag für die Überprüfung einer Satzungsnorm, obwohl ihre Unwirksamerklärung zu einem Wiederaufleben einer älteren, ungünstigeren Regelung führen würde, dann ein Rechtsschutzbedürfnis bestehen, wenn nach den jeweiligen Fallumständen die Prognose gerechtfertigt erscheint, dass der Normgeber bei einem Erfolg der Normenkontrolle eine neue Regelung treffen wird, die sich für den Antragsteller möglicherweise (noch) günstiger als die bestehende erweist (vgl. in diesem Sinne: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1997 - 4 BN 17.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 118 S. 82;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke , VwGO, 23. Aufl. 2017, § 47 Rn. 89;… Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 47 Rn. 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 1 S 1327/15

    Grabmalgestaltung in einer Friedhofssatzung zur Gewährleistung einer …

    Dabei ist allein die "subjektive" Erklärung des Normgebers, die Belange des Antragstellers auch bei einer Neuregelung nicht berücksichtigen zu wollen, für die Verneinung des Rechtsschutzinteresses bei einem Bebauungsplan jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn objektiv ein Normierungserfordernis vorliegt (so BVerwG, Beschl. v. 23.09.1997 - 4 BN 17.97 - NVwZ 1998, 613, zu einem Planungserfordernis im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2002 - 8 S 1799/01

    Antragsbefugnis wegen Nichteinbeziehung im Bebauungsplangebiet

  • BVerwG, 25.08.2004 - 9 BN 2.04

    Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt; Normenkontrolle.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2023 - 2 KN 1/22

    Keine höhere Besoldung für Lübecker Senator

  • OVG Saarland, 12.01.1998 - 2 N 4/97

    Verletzung von Rechten; Darlegung; Antragsteller; Subjektives Recht; …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 8 S 269/00

    Normenkontrolle einer wasserrechtlichen Verordnung zum Tauchen in einem Baggersee

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2011 - 1 KN 21/11

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren bei zu erwartenden günstigeren …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2000 - 8 S 2978/99

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 11a D 172/93

    Bestehen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen …

  • VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20

    Raumordnung; Raumordnungsklausel; Zielabweichung; Zulassungebene; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2022 - 10 D 254/20

    Festsetzung von baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen zum Schutz vor …

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2002 - 1 KN 3713/01

    Antragsbefugnis; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan; Grundstückseigentümer; …

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