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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,914
BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16 (https://dejure.org/2017,914)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2017 - 4 BN 18.16 (https://dejure.org/2017,914)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 4 BN 18.16 (https://dejure.org/2017,914)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 655
  • ZfBR 2017, 370
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    Rn. 11 c) Soweit die Antragsteller grundsätzlichen Klärungsbedarf hinsichtlich der städtebaulichen Erforderlichkeit der Planung (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) und der Änderung des Genehmigungsbescheides geltend machen, fehlt es jeweils bereits an der Formulierung konkreter Auslegungsfragen (zu diesem Erfordernis z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    Für den Fall eines Bebauungsplans, der nach Behebung eines Ausfertigungsmangels im ergänzenden Verfahren erneut bekannt gemacht wurde, hat der Senat daraus abgeleitet, dass auf bisherige, im ergänzenden Verfahren nicht zu wiederholende Verfahrensschritte bezogene Rügemöglichkeiten nach § 215 Abs. 1 BauGB, die bereits verfristet sind, durch die erneute Bekanntmachung des Plans nach der Fehlerbehebung nicht neu eröffnet werden (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 40.96 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 S. 18).
  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Bekanntmachung; Ausfertigungsmangel; ergänzendes …

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 10.14 - BVerwGE 152, 379 Rn. 9) setzt die Gemeinde beim ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB das von ihr ursprünglich eingeleitete Verfahren an der Stelle fort, an der ihr der zu korrigierende Fehler unterlaufen ist.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14

    Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen …

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann vielmehr nur festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 29.12.2000 - 4 BN 47.00

    Entscheidung im Normenkontrollverfahren durch Urteil oder Beschluss; …

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    Denn mit der Wiederholung der Abwägung und des Satzungsbeschlusses ist - trotz unveränderten Inhalts - ein neuer Plan entstanden, der auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in der Gestalt, wie er nach Behebung des Mangels wirksam in Kraft gesetzt worden ist, Gegenstand des Normenkontrollverfahrens wird (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 4 BN 47.00 - BRS 63 Nr. 60 S. 300 f. = juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2026 - 8 LA 111/25

    Westlich geprägt; Iran; verwestlicht; Verwestlichung; ausgelaufenes Recht; …

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann vielmehr nur festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt (BVerwG, Beschluss vom 10.1.2017 - BVerwG 4 BN 18.16 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 5.3.2021 - BVerwG 4 BN 66.20 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2019 - 12 KN 226/17

    Bekanntmachungsmangel; Flächennutzungsplan; Flächennutzungsplan; Gebot der …

    Rn. 61 Zweitens setzt die Gemeinde beim ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung das von ihr ursprünglich eingeleitete Verfahren an der Stelle fort, an der ihr der zu korrigierende Fehler unterlaufen ist; jedenfalls hinsichtlich der neu durchgeführten Verfahrensschritte bedeutet dies, dass die Rügemöglichkeiten nach § 215 Abs. 1 BauGB durch die erneute Bekanntmachung des Plans insoweit neu eröffnet werden (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 10.1.2017 - 4 BN 18/16 -, juris, Leitsatz 2, m. w. N., sowie zusammenfassend Beschl. v. 6.12.2018 - 4 B 11/18 -, juris, Rn. 4).

    Rn. 65 Die Antragstellerin hat ihre Rügen mit Schriftsatz vom 26. Juli 2018 auch wiederholt, wie dies bei einem Fristbeginn ab Ende Juni 2018 zu verlangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.2017, a. a. O.).

  • BVerwG, 22.10.2020 - 4 B 18.20

    Einfügen nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden kann

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann vielmehr nur festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 und vom 10. Januar 2017 - 4 BN 18.16 - juris ).
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