Rechtsprechung
| BVerwG, 10.07.2006 - 4 BN 19.06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulassung einer Revision auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage; Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; Nichtberücksichtigung der Eigentümerbelange von restitutionsbegehrenden Antragstellern durch die Restitutionsbehörde
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 1 Abs. 7.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 D 5/03
- BVerwG, 10.07.2006 - 4 BN 19.06
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2006 - 4 BN 19.06
Hierfür muss aufgezeigt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, stRspr).Die Beschwerde zeigt nicht - wie dies erforderlich wäre (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.) - auf, mit welchem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz die Vorinstanz einem im Urteil vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 64.80 - (BRS 44 Nr. 20) aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen haben sollte.
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus BVerwG, 10.07.2006 - 4 BN 19.06
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass Belange, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren, nicht abwägungsbeachtlich sind (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 ; Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ; Beschluss vom 25. Januar 2001 - BVerwG 6 BN 2.00 - BRS 64 Nr. 214).Hat es ein Betroffener - wie hier - unterlassen, seine Betroffenheit im Zuge der Bürgerbeteiligung vorzutragen, dann ist die Betroffenheit abwägungsbeachtlich nur dann, wenn sich der planenden Stelle die Tatsache dieser Betroffenheit aufdrängen musste (Beschluss vom 9. November 1979 a.a.O.).
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2006 - 4 BN 19.06
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass Belange, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren, nicht abwägungsbeachtlich sind (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 ; Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ; Beschluss vom 25. Januar 2001 - BVerwG 6 BN 2.00 - BRS 64 Nr. 214). - BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2006 - 4 BN 19.06
Die Beschwerde zeigt nicht - wie dies erforderlich wäre (…vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.) - auf, mit welchem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz die Vorinstanz einem im Urteil vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 64.80 - (BRS 44 Nr. 20) aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen haben sollte. - BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00
Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2006 - 4 BN 19.06
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass Belange, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren, nicht abwägungsbeachtlich sind (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 ; Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ; Beschluss vom 25. Januar 2001 - BVerwG 6 BN 2.00 - BRS 64 Nr. 214).
- BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …
Belange, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht abwägungsbeachtlich; was die planende Stelle nicht "sieht" und nach den gegebenen Umständen nicht zu "sehen" braucht, kann und muss sie bei der Abwägung nicht berücksichtigen (Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 .; Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ; Beschlüsse vom 25. Januar 2001 - BVerwG 6 BN 2.00 - BRS 64 Nr. 214 und vom 10. Juli 2006 - BVerwG 4 BN 19.06 - BRS 70 Nr. 47). - VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer …
Hat es ein Betroffener unterlassen, seine Betroffenheit im Zuge der Bürgerbeteiligung vorzutragen, dann ist - unabhängig von der Aufhebung der früheren Einwendungspräklusion gem. § 47 Abs. 2a BauGB a.F. - die Betroffenheit nur abwägungsbeachtlich, wenn sich der planenden Gemeinde die Tatsache dieser Betroffenheit aufdrängen musste (…BVerwG, B.v. 25.1.2001 - 6 BN 2.00 - ZfBR 2001, 419 = juris Rn. 8; B.v. 10.7.2006 - 4 BN 19.06 - BRS 70 Nr. 47 = juris Rn. 5).Nicht abwägungsbeachtlich sind hingegen solche Belange, die die planende Stelle nicht "sieht" und nach den gegebenen Umständen nicht zu "sehen" braucht (BVerwG, B.v. 10.7.2006 - 4 BN 19.06 - BRS 70 Nr. 47 = juris Rn. 5;… U.v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100 = juris Rn. 21;… OVG LSA, U.v. 7.9.2021 - 2 K 125/19 - juris Rn. 65;… VGH BW, U.v. 4.5.2017 - 5 S 2378/14 - ZfBR 2017, 687 = juris Rn. 33).
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 3 S 1643/12
Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes - kein Planungsersatz
Das ist nicht zu beanstanden, da die planende Stelle das, was sie nicht "sieht" und unter den gegebenen Umständen auch nicht zu "sehen" braucht, bei ihrer Abwägung nicht berücksichtigen kann und auch nicht zu berücksichtigen braucht (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10.7.2006 - 4 BN 19.06 - m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.07.2025 - 15 N 23.1630
Normenkontrollantrag, Abwägungsfehler, Eigentumsrecht des Planbetroffenen, …
Nicht abwägungsbeachtlich sind hingegen solche Belange, die die planende Stelle nicht "sieht" und nach den gegebenen Umständen nicht zu "sehen" braucht (BVerwG, B.v. 10.7.2006 - 4 BN 19.06 - BRS 70 Nr. 47 = juris Rn. 5;… U.v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100 = juris Rn. 21;… OVG LSA, U.v. 7.9.2021 - 2 K 125/19 - juris Rn. 65;… VGH BW, U.v. 4.5.2017 - 5 S 2378/14 - ZfBR 2017, 687 = juris Rn. 33).Bei den vorgetragenen Einwendungen handelt es sich somit um Belange, die die planende Stelle nach den gegebenen Umständen nicht zu "sehen" braucht und die somit nicht abwägungserheblich sind (BVerwG, B.v. 10.7.2006 - 4 BN 19.06 - juris Rn. 5;… U.v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 - juris Rn. 21;… OVG LSA, U.v. 7.9.2021 - 2 K 125/19 - juris Rn. 65;… VGH BW, U.v. 4.5.2017 - 5 S 2378/14 - juris Rn. 33).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2008 - 7 D 52/07
Mängel bei der Verkündung eines Bebauungsplans durch Anschlag
Rn. 124 - 4 BN 19.06 -, BRS 70 Nr. 47 m.w.N. - VGH Bayern, 10.02.2026 - 15 N 22.2160
Normenkontrollantrag anerkannter Umweltvereinigung, Bebauungsplan, Sondergebiet …
Nicht abwägungsbeachtlich sind hingegen solche Belange, die die planende Stelle nicht "sieht" und nach den gegebenen Umständen nicht zu "sehen" braucht (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.2006 - 4 BN 19.06 - juris Rn. 5;… U.v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 - juris Rn. 21;… vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2021 - 15 N 20.1649 - juris Rn. 53 m.w.N.). - VG Hamburg, 16.11.2006 - 7 E 2847/06
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruches.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer neueren Entscheidung nunmehr klar zum Ausdruck gebracht (…Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2/98 - BVerwGE 107 S. 215, 220; siehe auch Beschl. v. 25.1.2001 - 6 BN 2/00 - 10.7.2066 - 4 BN 19/06).
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