Rechtsprechung
| BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 26.11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Revision bei mehreren selbstständig die Entscheidung tragenden Begründungen des vorinstanzlichen Urteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 2; BauGB § 9 Abs. 1
Zulässigkeit der Revision bei mehreren selbstständig die Entscheidung tragenden Begründungen des vorinstanzlichen Urteils - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 2 D 37/09
- BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 26.11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.11.1998 - 4 BN 49.98
Bebauungsplan; Festsetzung einer Fläche für Gehrechte; Begründung eines Gehrechts …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 26.11
Das Oberverwaltungsgericht hat dem Rechtssatz aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 1998 - BVerwG 4 BN 49.98 - (BRS 60 Nr. 23), die auf § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB gestützte Festsetzung einer Fläche, die mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten ist, begründe ein solches Recht noch nicht, nicht mit einem davon abweichenden Rechtssatz widersprochen. - BVerwG, 14.12.1995 - 4 N 2.95
Einrichtung von Spielhallen im Gewerbegebiet
Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 26.11
Die Fragen rechtfertigen nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, weil in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, dass der Bebauungsplan als Rechtsnorm dem Bestimmtheitsgebot unterliegt (Beschluss vom 4. Januar 1994 - BVerwG 4 NB 30.93 - BRS 56 Nr. 33 S. 97 f.) und dem Bestimmtheitsgebot genügt ist, wenn sich der Regelungsgehalt der Festsetzung durch Auslegung ermitteln lässt (Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 3.95 - DÖV 1995, 822 und vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 4 N 2.95 - BRS 57 Nr. 57 S. 154). - BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95
Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 26.11
Die Fragen rechtfertigen nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, weil in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, dass der Bebauungsplan als Rechtsnorm dem Bestimmtheitsgebot unterliegt (Beschluss vom 4. Januar 1994 - BVerwG 4 NB 30.93 - BRS 56 Nr. 33 S. 97 f.) und dem Bestimmtheitsgebot genügt ist, wenn sich der Regelungsgehalt der Festsetzung durch Auslegung ermitteln lässt (Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 3.95 - DÖV 1995, 822 und vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 4 N 2.95 - BRS 57 Nr. 57 S. 154). - BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93
Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 26.11
Die Fragen rechtfertigen nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, weil in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, dass der Bebauungsplan als Rechtsnorm dem Bestimmtheitsgebot unterliegt (Beschluss vom 4. Januar 1994 - BVerwG 4 NB 30.93 - BRS 56 Nr. 33 S. 97 f.) und dem Bestimmtheitsgebot genügt ist, wenn sich der Regelungsgehalt der Festsetzung durch Auslegung ermitteln lässt (Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 3.95 - DÖV 1995, 822 und vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 4 N 2.95 - BRS 57 Nr. 57 S. 154). - BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 26.11
Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2025 - 1 C 10445/24
Bekanntmachung von Bauleitplänen; Inkrafttretenszeitpunkt; Ausfertigung durch …
Rn. 74 Der Bebauungsplan als Rechtsnorm (§ 10 BauGB) und seine einzelnen Festsetzungen müssen dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Bestimmtheitsgebot entsprechen und deswegen hinreichend klar und unmissverständlich sein (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 BN 13/21 -, juris Rn. 12; sowie vom 14. Juli 2011 - 4 BN 26/11 -, juris Rn. 3, jeweils m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 14. September 2012 - 1 C 10059/12.OVG -, n.v., UA S. 11). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2025 - 1 C 10343/24
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan zur Festsetzung eines allgemeinen …
Rn. 61 Der Bebauungsplan als Rechtsnorm (§ 10 BauGB) und seine einzelnen Festsetzungen müssen dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Bestimmtheitsgebot entsprechen und deswegen hinreichend klar und unmissverständlich sein (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 BN 13/21 -, juris Rn. 12; sowie vom 14. Juli 2011 - 4 BN 26/11 -, juris Rn. 3, jeweils m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 14. September 2012 - 1 C 10059/12.OVG -, n.v., UA S. 11). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 5 N 45.18
Wohnungsbauförderungsrecht: Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen …
In einem solchen Fall einer mehrfachen, die verwaltungsgerichtliche Entscheidung jeweils selbständig tragenden Begründung ist für eine Zulassung der Berufung nur dann Raum, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. zum Revisionsrecht: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Juli 2011 - BVerwG 4 BN 26.11 -, juris Rn. 2).
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