Rechtsprechung
| BVerwG, 21.07.2010 - 4 BN 3.10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Antragsänderung im Normenkontrollverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 82 VwGO, § 47 VwGO
Antragsänderung im Normenkontrollverfahren - Wolters Kluwer
Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick auf die Wirksamkeit eines Änderungsbebauungsplans mit Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung von Bauvorhaben auf einem unmittelbar angrenzenden Grundstück im Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplans; Kritik an der ...
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
VwGO § 47 Abs. 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 3; VwGO § 133 Abs. 5 S. 2
Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick auf die Wirksamkeit eines Änderungsbebauungsplans mit Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung von Bauvorhaben auf einem unmittelbar angrenzenden Grundstück im Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplans; Kritik an der ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.11.2009 - 2 N 08.2837
- BVerwG, 21.07.2010 - 4 BN 3.10
Papierfundstellen
- BauR 2011, 238
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07
Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 BN 3.10
In diesem Vorgehen liegt im Hinblick auf die Besonderheiten bei der Normenkontrolle als objektives Prüfungsverfahren (vgl. hierzu beispielsweise Beschluss vom 4. Juni 1991 - 4 NB 35.89 - BVerwGE 88, 268 - und Urteil vom 3. April 2008 - BVerwG 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86) keine Antragsänderung. - BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 BN 3.10
Die Grundsätze, anhand derer die Frage zu prüfen ist, ob ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Normenkontrollverfahren gegen Festsetzungen eines Bebauungsplans besteht, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Urteil vom 23. April 2002 - BVerwG 4 CN 3.01 - BRS 65 Nr. 50 m.w.N.; zum Rechtsschutzinteresse hinsichtlich bestimmter Festsetzungen vgl. Urteil vom 9. April 2008 - BVerwG 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100 Rn. 13). - BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09
Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung; …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 BN 3.10
Rn. 12 Eine gerichtliche Entscheidung stellt nur dann ein unzulässiges Überraschungsurteil dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 14. April 2010 - BVerwG 4 B 78.09 - DVBl 2010, 839 Rn. 9; stRspr).
- BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 BN 3.10
Die Grundsätze, anhand derer die Frage zu prüfen ist, ob ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Normenkontrollverfahren gegen Festsetzungen eines Bebauungsplans besteht, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Urteil vom 23. April 2002 - BVerwG 4 CN 3.01 - BRS 65 Nr. 50 m.w.N.;… zum Rechtsschutzinteresse hinsichtlich bestimmter Festsetzungen vgl. Urteil vom 9. April 2008 - BVerwG 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100 Rn. 13). - BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89
vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 BN 3.10
In diesem Vorgehen liegt im Hinblick auf die Besonderheiten bei der Normenkontrolle als objektives Prüfungsverfahren (vgl. hierzu beispielsweise Beschluss vom 4. Juni 1991 - 4 NB 35.89 - BVerwGE 88, 268 - und Urteil vom 3. April 2008 - BVerwG 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86) keine Antragsänderung. - BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95
Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 BN 3.10
Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Berufungsgerichts aus zu beurteilen, selbst wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdStVG Nr. 1). - BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08
Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 BN 3.10
Dagegen ist das Gericht nicht gehalten, bereits in der mündlichen Verhandlung darzulegen, wie es seine Rechtsauffassung im Einzelnen begründen wird (Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60). - BVerwG, 06.04.2009 - 6 B 73.08
Ordnungsgemäße Durchführung einer Musterung bei Vorliegen einer Akneerkrankung …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2010 - 4 BN 3.10
Rn. 9 2.3 Der Vorwurf fehlerhafter richterlicher Überzeugungsbildung enthält lediglich eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung, die als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist (Beschluss vom 6. April 2009 - BVerwG 6 B 73.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 60 Rn. 4; stRspr).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2020 - 4 LA 251/19
Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz: Anspruch auf Einsicht in …
Im Übrigen berücksichtigt die Kritik der Beklagten nicht, dass die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen ist, selbst wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (vgl. zum Revisionsrecht BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 4 BN 3.10 -, juris Rn. 8). - OVG Sachsen, 15.05.2025 - 1 B 65/25
Bebauungsplan; Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr von mit einem …
Rn. 43 c) Der Antragsteller kann sich im Rahmen des Dispositionsgrundsatzes darauf beschränken, den mit der konkreten Bezeichnung der einzelnen genannten Baugebiete klar bestimmten abgrenzbaren Teil (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2010 - 4 BN 3.10 -, juris Rn. 4 m. w. N.;… BVerwG, Urt. v. 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 12 f.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 9. März 2023 - 1 C 103/21 -, juris Rn. 35;… SächsOVG, NK-Urt. v. 27. April 2017 - 1 C 12.15 -, juris Rn. 25 m. w. N.) des Bebauungsplans zur gerichtlichen Überprüfung im Normenkontrollverfahren zu stellen. - OVG Schleswig-Holstein, 02.05.2019 - 4 LA 128/17
Umfang des von Behörden zu gewährenden Informationszugangs
Dies gilt auch für die Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. zum Revisionsrecht BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 4 BN 3/10 -, juris Rn. 8).Das Verwaltungsgericht stellt nicht in Frage, dass das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn ein anerkennenswertes Interesse an der erstrebten gerichtlichen Entscheidung unter keinem Gesichtspunkt in Betracht kommt, sondern bejaht dieses Interesse auf der Grundlage seiner materiellrechtlichen Würdigung des vorliegenden Einzelfalls.
- OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 103/21
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Ermittlungs- und Bewertungsfehler; …
Rn. 35 Die Antragstellerin kann sich im Rahmen des Dispositionsgrundsatzes darauf beschränken, den mit der konkreten Bezeichnung der Grundstücke klar bestimmten abgrenzbaren Teil (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2010 - 4 BN 3.10 -, juris Rn. 4 m. w. N. …und Urt. v. 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 12 f.;… SächsOVG, NK-Urt. vom 27. April 2017 - 1 C 12.15 -, juris Rn. 25 m. w. N.) des Bebauungsplans zur gerichtlichen Überprüfung im Normenkontrollverfahren zu stellen. - OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 36/12
Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt
Wird zunächst schriftsätzlich der Antrag angekündigt, einen Plan wegen Teilunwirksamkeit in im Einzelnen bezeichneten Punkten aufzuheben und wird später (in der mündlichen Verhandlung) der Antrag gestellt, den Plan für unwirksam zu erklären, ist in diesem Vorgehen im Hinblick auf die Besonderheiten bei der Normenkontrolle als objektives Prüfungsverfahren keine Antragsänderung zu erblicken (vgl. zu einem Änderungsbebauungsplan: BVerwG, Beschl. v. 21.07.2010 - 4 BN 3.10 -, BauR 2011, 238). - OVG Sachsen, 09.03.2022 - 1 C 103/21 Die Antragstellerin kann sich im Rahmen des Dispositionsgrundsatzes darauf beschränken, den mit der konkreten Bezeichnung der Grundstücke klar bestimmten abgrenzbaren Teil (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2010 - 4 BN 3.10 -, juris Rn. 4 m. w. N. …und Urt. v. 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 12 f.;… SächsOVG, NK-Urt. vom 27. April 2017 - 1 C 12.15 -, juris Rn. 25 m. w. N.) des Bebauungsplans zur gerichtlichen Überprüfung im Normenkontrollverfahren zu stellen.
- OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2020 - 5 LA 156/20
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage
Die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist jedoch vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, selbst wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (vgl. zum Revisionsrecht BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 4 BN 3.10 -, juris Rn. 8).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".