Rechtsprechung
| BVerwG, 29.09.2011 - 4 BN 30.11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Bebauungsplans für das Grundstück eines Antragstellers durch Festsetzung als "sonstiges Sondergebiet Hotel" i.R.e. Gehörsrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
Wirksamkeit eines Bebauungsplans für das Grundstück eines Antragstellers durch Festsetzung als "sonstiges Sondergebiet Hotel" i.R.e. Gehörsrüge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 C 31/08
- BVerwG, 29.09.2011 - 4 BN 30.11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76
Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 4 BN 30.11
Die Antragstellerin hat schon im Verfahren der Auslegung des Planentwurfs unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 29. September 1978 (nicht: 1987) und Angabe der Fundstelle DVBl 1979, 151 geltend gemacht, dass eine auf Dauer unrentable Festsetzung einem unzumutbaren und deshalb unzulässigen Bauverbot gleichkomme.Das Normenkontrollurteil geht auf das Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - (BVerwGE 56, 283) weder ausdrücklich noch sinngemäß ein.
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 4 BN 30.11
Rn. 4 Das Gebot, gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ; stRspr). - BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 4 BN 30.11
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist aber jedenfalls dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinander gesetzt hat (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1).
- OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11
Zulässigkeit des Normenkontrollantrag eines Grundeigentümers bei Veräußerung des …
Rn. 13 Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Antragstellerin hat das Bundesverwaltungsgericht das Senatsurteil durch Beschluss vom 29. September 2011 - 4 BN 30.11 - wegen einer "sinngemäß" geltend gemachten Gehörsrüge aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen (§ 133 Abs. 6 VwGO), weil der Normenkontrollsenat auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1978 - 4 C 30.76 - (BVerwGE 56, 283) zur Frage der Abwägungsfehlerhaftigkeit einer dauerhaft unrentablen Nutzung, auf das die Antragstellerin - wenn auch unter Angabe eines unzutreffenden Entscheidungsdatums - im Auslegungsverfahren und im Normenkontrollverfahren hingewiesen habe, in den Entscheidungsgründen nicht eingegangen sei. - OVG Sachsen, 28.11.2012 - 1 B 261/12
Nutzungsuntersagung, Nutzungsänderung, Hotel, betreutes Wohnen
Das von ihr in Bezug genommene, vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 29. September 2011 - 4 BN 30.11 - aufgehobene Normenkontrollurteil des Senats vom 20. April 2011 - 1 C 31/08 - beschränkte sich entgegen der Beschwerdebegründung nicht darauf, die formellen Voraussetzungen einer Planänderung zu prüfen.
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