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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 31.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17274
BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 31.03 (https://dejure.org/2003,17274)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2003 - 4 BN 31.03 (https://dejure.org/2003,17274)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 4 BN 31.03 (https://dejure.org/2003,17274)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf rechtliches Gehör - Vorwurf der Nichtbeachtung des Vortrages eines Beteiligten - Vorwurf der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung durch mangelnde Kenntnisgabe behördlicher Unterlagen - Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 6 ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf rechtliches Gehör; Vorwurf der Nichtbeachtung des Vortrages eines Beteiligten; Vorwurf der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung durch mangelnde Kenntnisgabe behördlicher Unterlagen; Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 6 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 31.03
    Allein aus diesem Umstand kann indes nicht geschlossen werden, dass das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 ).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen; …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 31.03
    Der Grad eines unzulässigen Widerspruchs zum Flächennutzungsplan wird demnach von Abweichungen nicht erreicht, welche diese Grundkonzeption unangetastet lassen und insoweit als unwesentlich anzusehen sind (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 74.72 - BVerwGE 48, 70 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 31.03
    Die Feststellung, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, kann nur dann getroffen werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot; …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 31.03
    Sie ist trotz der Zweifel des Antragstellers an der Eindeutigkeit durch das Senatsurteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 CN 6.01 - (NVwZ 2002, 1506) geklärt: Die Gemeinde darf das Grundstück eines Privaten als Fläche für den Gemeinbedarf nur festsetzen, wenn dafür im Rahmen der planerischen Konzeption gleich geeignete Grundstücke der öffentlichen Hand nicht zur Verfügung stehen.
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 31.03
    Nach seiner materiellrechtlichen Auffassung, von der für die Beurteilung eines Verfahrensmangels ungeachtet ihrer Richtigkeit auszugehen ist (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 , stRspr), kam es auf das mit dem Flächennutzungsplan verfolgte städtebauliche Konzept mithin nicht an.
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 31.03
    Eine Urteilsbegründung muss nicht auf alle im Verfahren angesprochenen Fragen eingehen (BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 65.76

    Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan auch bei Änderung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 31.03
    Sie ist in der Rechtsprechung des Senats bereits in dem Sinne beantwortet, dass allein die Tatsache abweichender Festsetzungen nicht den Schluss zulässt, der Bebauungsplan sei nicht in der nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB gebotenen Weise aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 65.76 - BRS 35 Nr. 20).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 6 B 92.97

    Voraussetzungen für die Verletzung des rechtlichen Gehörs - Voraussetzungen für …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 31.03
    Es ist nicht Sache des Revisionsgerichts, den gesamten bisherigen Akteninhalt selbst auf jenes Vorbringen hin durchzusehen und auf diese Weise erst die Gehörsrüge schlüssig zu machen (BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1998 - BVerwG 6 B 92.97 - ).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09

    Überprüfung eines Bebauungsplans; Umnutzung eines ehemaligen Hafens; …

    Der Grad eines unzulässigen Widerspruchs zum Flächennutzungsplan wird demnach von Abweichungen nicht erreicht, welche diese Grundkonzeption unangetastet lassen und insoweit als unwesentlich anzusehen sind (BVerwG, Beschluss vom 11.02.2004 - BVerwG 4 BN 1.04 - BRS 67 Nr. 55; BVerwG, Urteil vom 30.06.2003 - BVerwG 4 BN 31/03 - BRS 66 Nr. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2006 - 7 A 1620/05

    "Festhalle" als kerngebietstypische Vergnügungsstätte

    Rn. 62 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 4 BN 31.03 -, BRS 66 Nr. 44.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2015 - 10 D 115/12

    Möglichkeit einer Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung von privaten …

    Rn. 108 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Februar 2004 - 4 BN 1.04 -, juris, Rn. 7, und vom 30. Juni 2003 - 4 BN 31.03 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 10 D 85/10.NE -, juris, Rn. 42.
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 2607/08

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

    Der Grad eines unzulässigen Widerspruchs zum Flächennutzungsplan wird demnach von Abweichungen nicht erreicht, welche diese Grundkonzeption unangetastet lassen und insoweit als unwesentlich anzusehen sind ( BVerwG, Beschluss vom 11.02.2004 - BVerwG 4 BN 1.04- BRS 67 Nr. 55; BVerwG, Urteil vom 30.06.2003 - BVerwG 4 BN 31/03- BRS 66 Nr. 44 ).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 327/09

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

    Der Grad eines unzulässigen Widerspruchs zum Flächennutzungsplan wird demnach von Abweichungen nicht erreicht, welche diese Grundkonzeption unangetastet lassen und insoweit als unwesentlich anzusehen sind (BVerwG, Beschluss vom 11.02.2004 - BVerwG 4 BN 1.04 - BRS 67 Nr. 55; BVerwG, Urteil vom 30.06.2003 - BVerwG 4 BN 31/03 - BRS 66 Nr. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2022 - A 2 S 362/22

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Beteiligtenvorbringen

    Wird die Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Beteiligtenvorbringen geltend gemacht, wird dem Darlegungserfordernis nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG (juris: AsylVfG 1992) nur genügt, wenn der nicht gewürdigte Vortrag substantiiert angegeben ist und dabei exakt vorgetragen wird oder ohne Weiteres erkennbar ist, welche Schriftsätze, Protokolle oder sonstigen Unterlagen (mit Datum und Seitenangaben) den übergangenen Vortrag enthalten (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 30.06.2003 - 4 BN 31.03 - juris Rn. 12).

    Danach wird dem Darlegungserfordernis nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG nur genügt, wenn der nicht gewürdigte Vortrag substantiiert angegeben ist und dabei exakt vorgetragen wird oder ohne Weiteres erkennbar ist, welche Schriftsätze, Protokolle oder sonstigen Unterlagen (mit Datum und Seitenangaben) den übergangenen Vortrag enthalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.06.2003 - 4 BN 31.03 - juris Rn. 12…, Beschluss vom 14.01.1998 - 6 B 92.97 - juris Rn. 3; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 03.07.2006 - 5 LA 347/04 - juris Rn. 3;… Funke-Kaiser, GK-AsylG, § 78 Rn. 643).

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 1 KN 132/06

    Berücksichtigung der Fertigstellung einer Umgehungsstraße in absehbarer Zeit bei …

    Im Übrigen ist darauf abzustellen, dass Abweichungen vom Flächennutzungsplan unwesentlich sind, wenn die Grundkonzeption des Plans unangetastet bleibt (BVerwG, Beschl. v. 30.6.2003 - 4 BN 31.03 -, BRS 66 Nr. 44 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 245/09

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

    Der Grad eines unzulässigen Widerspruchs zum Flächennutzungsplan wird demnach von Abweichungen nicht erreicht, welche diese Grundkonzeption unangetastet lassen und insoweit als unwesentlich anzusehen sind ( BVerwG, Beschluss vom 11.02.2004 - BVerwG 4 BN 1.04- BRS 67 Nr. 55; BVerwG, Urteil vom 30.06.2003 - BVerwG 4 BN 31/03- BRS 66 Nr. 44 ).
  • OVG Bremen, 10.09.2024 - 1 D 326/22

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan zur Errichtung einer …

    Allerdings muss sich der Bebauungsplan innerhalb der wesentlichen Grundentscheidungen des Flächennutzungsplanes bewegen und damit die im Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommenden Grundzüge beachten (…BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 9 A 13.09, juris Rn. 39; Beschl. v. 30.06.2003 - 4 BN 31.03, juris Rn. 16;… Urt. v. 28.02.1975 - IV C 74.72, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 9 N 18.1995

    Festsetzung einer privaten Grünfläche auf Privatgrundstück

    Allein die Tatsache abweichender Festsetzungen - wie hier Grünfläche statt Wohnbaufläche - lässt aber nicht den Schluss zu, der Bebauungsplan sei nicht in der gebotenen Weise aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2003 - 4 BN 31.03 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 27.06.2024 - 15 N 22.2613

    Normenkontrollantrag bezüglich eines Angebotsbebauungsplans, trotz bereits …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 7 D 156/06
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