Rechtsprechung
| BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Verfristung - Zurechenbarkeit des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten dem Antragsteller gegenüber - Grundsätzliche Bevollmächtigung aller Anwälte bei Bevollmächtigung einer Anwaltssozietät
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2000 - 2 K 1/99
- BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (13)
- BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Auszug aus BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01
Dies hat zur Folge, dass sich der Beteiligte unabhängig von der internen Arbeitsverteilung das Verschulden eines jeden Sozietätsmitglieds zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1972 - IV ZB 37/72 - VersR 1973, 231 ; Beschluss vom 4. Juli 1975 - IV ZB 22/75 - VersR 1975, 1028 ; BFH, Beschluss vom 17. Februar 1986 - VI R 94/85 - BFH/NV 1986, 743 ).In einer Anwaltssozietät müssen vielmehr Vorkehrungen getroffen werden, dass ein anderes Sozietätsmitglied zumindest die unaufschiebbaren, insbesondere fristgebundenen, Arbeiten eines erkrankten Sozietätsmitglieds in angemessener Weise und zeitgerecht erledigt (vgl. BFH, Beschluss vom 3. August 1977 - II R 59/77 - BStBl II 1977, 768 ; Beschluss vom 18. Dezember 1981 - III R 107/81 - juris; Beschluss vom 17. Februar 1986 - a.a.O.).
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01
Das Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten müssen sich die Antragsteller dabei gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO, der auch im Verwaltungsstreitverfahren anwendbar ist (BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253 ; BVerwG, Beschluss vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202), zurechnen lassen. - BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91
Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber
Auszug aus BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01
Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn der Beteiligte nicht die Sorgfalt hat walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91, 254/92 - BVerfGE 86, 280 ; BVerwG, Urteil vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129).
- BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80
Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag - …
Auszug aus BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01
Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn der Beteiligte nicht die Sorgfalt hat walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91, 254/92 - BVerfGE 86, 280 ; BVerwG, Urteil vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129). - BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Krankheit des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01
Hierfür sind die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrages entscheidungserheblichen Tatsachen, soweit sie nicht offenkundig sind, innerhalb der Zweiwochenfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO substantiiert und schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 2000 - BVerwG 1 C 16.00 - n.v.; BFH, Beschluss vom 9. November 1999 - XI R 17/99 - BFH/NV 2000, 583 f. m.w.N.). - BVerwG, 24.08.1995 - 3 B 37.95
Verwaltungsprozeßrecht: Versagung von Wiedereinsetzung infolge Verschuldens des …
Auszug aus BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01
Das Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten müssen sich die Antragsteller dabei gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO, der auch im Verwaltungsstreitverfahren anwendbar ist (BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253 ; BVerwG, Beschluss vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202), zurechnen lassen. - BVerwG, 31.07.1997 - 8 B 156.97
Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zurechnung des …
Auszug aus BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01
Wird die Prozessvollmacht einer Anwaltssozietät erteilt, sind grundsätzlich sämtliche Anwälte, die der Anwaltssozietät angehören, im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO bevollmächtigt, sofern nicht besondere Umstände im Einzelfall etwas anderes ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 1986 - V ZB 3/85 - VersR 1986, 686 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1997 - BVerwG 8 B 156.97 - juris). - BGH, 06.02.1986 - V ZB 3/85
Pflichtverletzung durch Unterschrift einer Berufung ohne Zulassung zu einem …
Auszug aus BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01
Wird die Prozessvollmacht einer Anwaltssozietät erteilt, sind grundsätzlich sämtliche Anwälte, die der Anwaltssozietät angehören, im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO bevollmächtigt, sofern nicht besondere Umstände im Einzelfall etwas anderes ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 1986 - V ZB 3/85 - VersR 1986, 686 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1997 - BVerwG 8 B 156.97 - juris). - BGH, 24.11.1972 - IV ZB 37/72
Mandatverhältnisse in einer Anwaltssozietät - Bearbeitung des Mandates nur durch …
Auszug aus BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01
Dies hat zur Folge, dass sich der Beteiligte unabhängig von der internen Arbeitsverteilung das Verschulden eines jeden Sozietätsmitglieds zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1972 - IV ZB 37/72 - VersR 1973, 231 ; Beschluss vom 4. Juli 1975 - IV ZB 22/75 - VersR 1975, 1028 ; BFH…, Beschluss vom 17. Februar 1986 - VI R 94/85 - BFH/NV 1986, 743 ). - BFH, 03.08.1977 - II R 59/77
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Unentschuldbarkeit - Wiedereinsetzung …
Auszug aus BVerwG, 03.12.2001 - 4 BN 32.01
In einer Anwaltssozietät müssen vielmehr Vorkehrungen getroffen werden, dass ein anderes Sozietätsmitglied zumindest die unaufschiebbaren, insbesondere fristgebundenen, Arbeiten eines erkrankten Sozietätsmitglieds in angemessener Weise und zeitgerecht erledigt (vgl. BFH, Beschluss vom 3. August 1977 - II R 59/77 - BStBl II 1977, 768 ; Beschluss vom 18. Dezember 1981 - III R 107/81 - juris;… Beschluss vom 17. Februar 1986 - a.a.O.). - BGH, 04.07.1975 - IV ZB 22/75
Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten - Vergessen der …
- BVerwG, 10.08.2000 - 1 C 16.00
Fristgemäße Begründung der Revision
- BFH, 18.12.1981 - III R 107/81
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17
Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der …
Das setzt voraus, dass der zu behebende Mangel nicht von solcher Art und Schwere ist, dass er die Planung als Ganzes von vornherein in Frage stellt oder die Grundzüge der Planung berührt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 8.10.1998 - 4 CN 7.97 - DVBl. 1999, 243, juris Rn. 13, und Beschluss vom 5.8.2002 - 4 BN 32.01 - NVwZ-RR 2003, 7, juris Rn. 7, beide zu § 215a BauGB a.F.;… Beschluss vom 14.11.2005 - 4 BN 51.05 - NVwZ 2006, 329, juris Rn. 10;… Kukk in Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 214 Rn. 63;… Kalb/Külpmann in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 214 Rn. 223 ff.). - BVerwG, 12.06.2026 - 3 B 33.25
Frist Berufungsbegründung, Kontrolle Arbeitsanweisung Postausgang, beA, …
Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn der Beteiligte nicht die Sorgfalt hat walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2001 - 4 BN 32.01 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 241 S. 32 m. w. N.). - VG Minden, 07.11.2016 - 10 L 1597/16
Bestandskraft Klagefrist offensichtlich Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig versäumt …
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Dezember 2001 - 4 BN 32.01 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 241 (…juris Rn. 4), sowie vom 25. Juni 2013 - 10 B 10.13 -, juris Rn. 5; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 60 Rn. 118.Rn. 44 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2001 - 4 BN 32.01 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 241 (…juris Rn. 4); OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 3 A 967/08 -, NVwZ-RR 2012, 870 (…juris Rn. 5); Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 60 Rn. 119.
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2025 - 2 L 48/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der …
Dies hat zur Folge, dass sich der Beteiligte unabhängig von der internen Arbeitsverteilung das Verschulden eines jeden Sozietätsmitglieds zurechnen lassen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2001 - 4 BN 32.01 - juris Rn. 6, m.w.N.).Dementsprechend ist die Erkrankung des die Sache bearbeitenden Sozietätsmitglieds nicht ohne weiteres ein Entschuldigungsgrund; in einer Anwaltssozietät müssen vielmehr Vorkehrungen getroffen werden, dass ein anderes Sozietätsmitglied zumindest die unaufschiebbaren, insbesondere fristgebundenen, Arbeiten eines erkrankten Sozietätsmitglieds in angemessener Weise und zeitgerecht erledigt (BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2001, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21
Fristversäumnis durch Faxversand an ein unzuständiges Gericht wegen Eingabe einer …
Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn der Beteiligte nicht die Sorgfalt hat walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2001 - 4 BN 32.01 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 241 S. 32 m.w.N.). - VGH Bayern, 26.11.2024 - 19 ZB 24.1630
Begründungsfrist für Antrag auf Zulassung der Berufung, Keine Verlängerung …
In einer Anwaltssozietät müssen vielmehr Vorkehrungen getroffen werden, dass ein anderes Sozietätsmitglied zumindest die unaufschiebbaren, insbesondere fristgebundenen, Arbeiten eines erkrankten Sozietätsmitglieds in angemessener Weise und zeitgerecht erledigt (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.2001 - 4 BN 32.01 - juris Rn. 6).Dies haben sie nicht getan (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.2001 - 4 BN 32.01 - juris Rn. 7).
- BSG, 29.10.2025 - B 1 KR 3/25 B
Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung; Voraussetzungen des …
In einer Anwaltssozietät müssen vielmehr Vorkehrungen getroffen werden, dass ein anderes Sozietätsmitglied zumindest die unaufschiebbaren, insbesondere fristgebundenen, Arbeiten eines erkrankten Sozietätsmitglieds in angemessener Weise und zeitgerecht erledigt (vgl zum Ganzen BVerwG vom 3.12.2001 - 4 BN 32/01 - juris RdNr 6 mwN). - BSG, 29.10.2025 - B 1 KR 2/25 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Ablauf der …
In einer Anwaltssozietät müssen vielmehr Vorkehrungen getroffen werden, dass ein anderes Sozietätsmitglied zumindest die unaufschiebbaren, insbesondere fristgebundenen, Arbeiten eines erkrankten Sozietätsmitglieds in angemessener Weise und zeitgerecht erledigt (vgl zum Ganzen BVerwG vom 3.12.2001 - 4 BN 32.01 - juris RdNr 6 mwN). - VG Minden, 09.06.2026 - 3 K 1209/23 Rn. 101 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.12.2001 - 4 BN 32.01 -, juris, Rn. 4; und vom 06.12.2000 - 2 B 57/00 -, juris, Rn. 3.
- VG Wiesbaden, 15.04.2015 - 3 K 1372/14
Zur finanziellen Abgeltung von Stunden auf dem Lebensarbeitszeitkonto und nicht …
Erkrankt ein Sozietätsmitglied oder befindet es sich im Urlaub, müssten Vorkehrungen zur Vertretung getroffen werden (vgl. BVerwG, B. v. 03.12.2001 - 4 BN 32/01 - juris). - VG Minden, 12.12.2022 - 3 K 2322/22
- VG Köln, 03.05.2022 - 1 L 561/22
Klagefrist, Rechtsbehelfsbelehrung, Sitz des Gerichts, Wiedereinsetzung in den …
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