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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.2017 - 4 BN 33.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10871
BVerwG, 27.03.2017 - 4 BN 33.16 (https://dejure.org/2017,10871)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2017 - 4 BN 33.16 (https://dejure.org/2017,10871)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2017 - 4 BN 33.16 (https://dejure.org/2017,10871)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in versäumte Begründungsfrist; fehlendes Beruhen auf Aktenwidrigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 1 VwGO, § 133 Abs 3 S 1 VwGO, § 133 Abs 3 S 3 VwGO
    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in versäumte Begründungsfrist; fehlendes Beruhen auf Aktenwidrigkeit

  • Wolters Kluwer

    Unverschuldete Überschreitung der Beschwerdefrist; Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf die Angabe des Postbeamten zur Postlaufzeit; Verfahrensmangel einer aktenwidrigen Feststellung des Sachverhalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverschuldete Überschreitung der Beschwerdefrist; Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf die Angabe des Postbeamten zur Postlaufzeit; Verfahrensmangel einer aktenwidrigen Feststellung des Sachverhalts

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in versäumte Begründungsfrist; fehlendes Beruhen auf Aktenwidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2017 - 4 BN 33.16
    Auf die Angabe des Postbeamten zur Postlaufzeit durfte er sich verlassen (siehe zu Postlaufzeiten auch BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37 Rn. 8), mit dem Verlust des Briefs auf dem Postweg musste er nicht rechnen.
  • BGH, 12.11.2014 - XII ZB 289/14

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist: …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2017 - 4 BN 33.16
    Von der Richtigkeit der anwaltlichen Versicherung darf der Senat ausgehen, weil es keine Anhaltspunkte gibt, die es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend zu erachten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 289/14 - NJW 2015, 349 Rn. 14).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2017 - 4 BN 33.16
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung wie hier auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2017 - 4 BN 33.16
    Es fällt ihm daher nicht als Sorgfaltspflichtverletzung zur Last, dass er es unterlassen hat, sich am 24. und 25. August 2016 durch einen Anruf beim Oberverwaltungsgericht nach dem Briefeingang zu erkundigen oder noch am Abend des 25. August 2016 unter Einsatz des möglicherweise inzwischen wieder funktionsfähigen Faxgeräts durch Übermittlung des Beschwerdeschriftsatzes die Frist zu wahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 1979 - 2 BvR 376/77 - BVerfGE 53, 25 ).
  • BVerwG, 04.08.2021 - 8 B 7.21

    Klagefristversäumnis; Poststreik; Zurechnung des Verschuldens von Hilfspersonen

    Eine Pflicht, den Eingang des Schriftsatzes bei Gericht zu überwachen, bestehe dann nicht (BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 1 BvR 1435/89 - NJW 1992, 38; BVerwG, Beschluss vom 27. März 2017 - 4 BN 33.16 - juris Rn. 5).

    Rn. 15 Hat ein Prozessbevollmächtigter - wie hier - einen fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig zur Post gegeben, ist er zu einer Kontrolle des rechtzeitigen Eingangs eines Schriftsatzes bei Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 1 BvR 1435/89 - NJW 1992, 38; BVerwG, Beschluss vom 27. März 2017 - 4 BN 33.16 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 12.07.2018 - 8 N 16.2563

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zum Schutz des Grundwassers

    Im Verantwortungsbereich des Absenders liegt es allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, dass es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (…vgl. BVerfG, B.v. 7.3.2017 - 2 BvR 162/16 - StV 2017, 731 = juris Rn. 26; BVerwG, B.v. 27.3.2017 - 4 BN 33.16 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 1 CS 19.1499

    Prüfung von Abstand - Nachbarschutz

    Er verletzt auch keine Sorgfaltspflichten, wenn er sich nicht beim Empfänger nach dem Eingang des Briefes erkundigt (BVerwG, B.v. 27.3.2017 - 4 BN 33.16 - juris Rn. 5) oder wenn er es unterlässt, rechtzeitig auf dem Postweg versandte Schriftsätze zusätzlich auch per Telefax an das Gericht zu übersenden (…BGH, B.v. 19.6.2013 - V ZB 226.12 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 3285/19

    § 25 Abs. 2 S. 1 USG 2020 ist keine Ausschlussfrist

    Er verletzt keine Sorgfaltspflichten, wenn er sich nicht beim Empfänger nach dem Eingang des Briefes erkundigt oder es unterlässt, rechtzeitig auf dem Postweg versandte Schriftsätze zusätzlich auch per Telefax an das Gericht oder die Behörde zu übersenden (BVerfG…, Beschluss vom 04.12.1977 -2 BvR 376/77 -, Juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 27.03.2017 - 4 BN 33.16 -, Juris Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 19.06.2013 - V ZB 226.12 -, Juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 09.03.2018 - 11 ZB 17.2428

    Verbot für Reiter und Gespannfuhrwerke auf Wegen

    Er verletzt auch keine Sorgfaltspflichten, wenn er sich nicht beim Empfänger nach dem Eingang des Briefes erkundigt (BVerwG, B.v. 27.3.2017 - 4 BN 33.16 - juris Rn. 5) oder wenn er es unterlässt, rechtzeitig auf dem Postweg versandte Schriftsätze zusätzlich auch per Telefax an das Gericht zu übersenden (…BGH, B.v. 19.6.2013 - V ZB 226.12 - juris Rn. 7, 14).
  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 1 CS 19.1500

    Erfolgloser Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus - …

    Er verletzt auch keine Sorgfaltspflichten, wenn er sich nicht beim Empfänger nach dem Eingang des Briefes erkundigt (BVerwG, B.v. 27.3.2017 - 4 BN 33.16 - juris Rn. 5) oder wenn er es unterlässt, rechtzeitig auf dem Postweg versandte Schriftsätze zusätzlich auch per Telefax an das Gericht zu übersenden (…BGH, B.v. 19.6.2013 - V ZB 226.12 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 7 LA 94/18

    Altkleider; Alttextilien; Dienstleistungskonzession; Konzessionsvertrag; …

    Denn entscheidend ist, dass der von ihnen gewählte Weg der Übermittlung des Schriftsatzes durch einen bisher zuverlässigen Kurierdienst als hinreichend sicher erscheinen durfte und flankierende Maßnahmen wie die zusätzliche Übersendung durch Telefax nicht erfordert hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.03.2017 - 4 BN 33.16 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2022 - 4 A 502/21

    Zulassung der Berufung hinsichtlich Abweisung der Klage wegen Versäumung der …

    Rn. 9 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.3.2017 - 4 BN 33.16 -, juris, Rn. 5.
  • VG Ansbach, 05.02.2020 - AN 17 S 19.51229

    Nach Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist erfolgloses Eilverfahren …

    Er verletzt auch keine Sorgfaltspflichten, wenn er sich nicht beim Empfänger nach dem Eingang des Briefes erkundigt (BVerwG, B.v. 27.3.2017 - 4 BN 33.16 - juris Rn. 5) oder wenn er es unterlässt, rechtzeitig auf dem Postweg versandte Schriftsätze zusätzlich auch per Telefax oder über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das Gericht zu übersenden (…BGH, B.v. 19.6.2013 - V ZB 226.12 - juris Rn. 7, 14).
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