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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5734
BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18 (https://dejure.org/2019,5734)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2019 - 4 BN 4.18 (https://dejure.org/2019,5734)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 4 BN 4.18 (https://dejure.org/2019,5734)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtswidrige Konzentrationsflächenausweisung für die Windenergie in einem regionalen Raumordnungsprogramm

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 S 1 ROG 2008, § 11 Abs 3 S 2 ROG 2008, § 35 Abs 3 S 3 BauGB
    Rechtswidrige Konzentrationsflächenausweisung für die Windenergie in einem regionalen Raumordnungsprogramm

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ROG § 7 Abs. 2 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3
    Auswägungsgebot als Ausgangspunkt für eine Konzentrationszonenplanung; Entwicklung eines schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzepts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist Ausgangspunkt für eine Konzentrationszonenplanung das Auswägungsgebot (§ 7 Abs. 2 Satz 1 ROG; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 - BVerwGE 145, 231 Rn. 9).

    Denn erstere scheiden kraft Gesetzes als Konzentrationszonen für die Windenergienutzung aus und sind einer Abwägung zwischen den Belangen der Windenergienutzung und widerstreitenden Belangen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 ROG) entzogen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 - BVerwGE 145, 231 Rn. 12), sind mithin der Abwägung vorgelagert (vgl. Schink, UPR 2016, 366 ), während letztere der Ebene der Abwägung zuzuordnen sind.

    Andernfalls scheitert seine Planung unabhängig davon, welche Maßstäbe an die Kontrolle des Abwägungsergebnisses anzulegen sind, schon an dem fehlenden Nachweis, dass er die weichen Tabukriterien auf der Stufe der Abwägung in die Planung eingestellt hat (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 - BVerwGE 145, 231 Rn. 13).

  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 7.14

    Konzentrationszonenplanung; Ziel der Raumordnung; Verbindlicherklärung; …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18
    Soll eine planerische Entscheidung die Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auslösen, verlangt das Abwägungsgebot die Entwicklung eines schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzepts (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 7.14 - BVerwGE 152, 372 Rn. 8 für die Regionalplanung).

    Denn der Ausschluss der Anlagen auf Teilen des Plangebiets lässt sich nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen; die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen bedingen einander (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 7.14 - BVerwGE 152, 372 Rn. 8 m.w.N.).

    Rn. 10 Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist jeder Abwägungsfehler beachtlich und führt für sich allein zur Unwirksamkeit des RROP (vgl. zu letzterem BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 7.14 - BVerwGE 152, 372 Rn. 14).

  • BVerwG, 21.03.2018 - 4 BN 2.18

    Beurteilung einer bewaldeten Fläche als weiche oder harte Tabufläche i.R.d. …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18
    Das ist nicht Aufgabe eines Revisionsverfahrens (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 11. Februar 2016 - 4 B 1.16 - ZfBR 2016, 372 Rn. 2 und vom 21. März 2018 - 4 BN 2.18 - ZfBR 2018, 469 Rn. 2).

    Es ist nicht Sache des Senats, die Akten zur Aufstellung des RROP daraufhin durchzusehen, ob sich die pauschale Kritik des Antragsgegners an der vorinstanzlichen Auswertung der Akten substantiieren lässt (…BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2013 - 4 BN 39.12 - juris Rn. 22 und vom 21. März 2018 - 4 BN 2.18 - ZfBR 2018, 469 Rn. 9).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18
    Das macht es erforderlich, zwischen Flächen, deren Bereitstellung für die Windenergienutzung, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Betracht kommt, die mithin für eine Windenergienutzung "schlechthin" ungeeignet sind (sog. "harte Tabuflächen"; vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 ), und Flächen, in denen nach dem Willen des Plangebers aus unterschiedlichen Gründen die Errichtung von Windenergieanlagen "von vornherein" ausgeschlossen werden "soll" (sog. "weiche Tabuzonen", vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109 ) zu unterscheiden.
  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~ …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18
    Um den Anforderungen gerecht zu werden, die dabei an den Abwägungsvorgang zu stellen sind, muss das Konzept nicht nur Auskunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigen (BVerwG, Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2.12 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 391 Rn. 5).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18
    Das macht es erforderlich, zwischen Flächen, deren Bereitstellung für die Windenergienutzung, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Betracht kommt, die mithin für eine Windenergienutzung "schlechthin" ungeeignet sind (sog. "harte Tabuflächen"; vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 ), und Flächen, in denen nach dem Willen des Plangebers aus unterschiedlichen Gründen die Errichtung von Windenergieanlagen "von vornherein" ausgeschlossen werden "soll" (sog. "weiche Tabuzonen", vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109 ) zu unterscheiden.
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15

    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz; …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18
    Die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO scheidet aber aus, wenn Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Fragen in einem Revisionsverfahren stellen könnten, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18
    Wie bereits ausgeführt, ist die Ausarbeitung eines Planungskonzepts auf der Ebene des Abwägungsvorgangs angesiedelt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25.09 - BauR 2010, 82 = ZfBR 2010, 65 Rn. 8).
  • BVerwG, 06.03.2013 - 4 BN 39.12

    Berücksichtigung des planungsrechtlichen Trennungsgrundsatzes; Lärmschutzbelange …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18
    Es ist nicht Sache des Senats, die Akten zur Aufstellung des RROP daraufhin durchzusehen, ob sich die pauschale Kritik des Antragsgegners an der vorinstanzlichen Auswertung der Akten substantiieren lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2013 - 4 BN 39.12 - juris Rn. 22 …und vom 21. März 2018 - 4 BN 2.18 - ZfBR 2018, 469 Rn. 9).
  • BVerwG, 11.02.2016 - 4 B 1.16

    Baugenehmigung; Baugenehmigungsbehörde; Bebaubarkeit eines Grundstücks; …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18
    Das ist nicht Aufgabe eines Revisionsverfahrens (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 11. Februar 2016 - 4 B 1.16 - ZfBR 2016, 372 Rn. 2 …und vom 21. März 2018 - 4 BN 2.18 - ZfBR 2018, 469 Rn. 2).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
  • BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18

    Verwertung des Protokolls eines Augenscheintermins; Urteilsinhalt

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2020 - 3 S 526/20

    Änderung eines Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für …

    Diese rechtliche Einbettung schließt es aus, den Gemeinden hierbei einen Beurteilungsspielraum im Sinne eines der gerichtlichen Prüfung entzogenen Exekutivvorbehalts bei Auswahl und Bewertung der von ihr herangezogenen harten Tabukriterien zuzubilligen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2019 - - juris Rn. 8 und Beschl. v. 30.01.2019 - 4 BN 4.18 - juris Rn. 6).

    Rn. 59 (2) Wie bereits dargelegt, setzt die Rechtfertigung einer "harten" Ausschlusszone für die Windenergienutzung grundsätzlich voraus, dass in dem Gebiet der Verwirklichung von Anlagen auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen und damit diese Flächen einer Abwägung zwischen den Belangen der Windenergienutzung und widerstreitenden Belangen entzogen sind (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2019 - - juris Rn. 8 und Beschl. v. 30.01.2019 - 4 BN 4.18 - juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 10 A 17.17

    Regionale Planungsgemeinschaft "Uckermark-Barnim"; Sachlicher Teilregionalplan …

    Mit ihrer gegenteiligen Sichtweise lässt die Antragstellerin unberücksichtigt, dass der Planungsvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dem Planungsgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept abverlangt, in dem gerade die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationsflächen "einander bedingen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2019 - BVerwG 4 BN 4.18 -, juris Rn. 6 m.w.N.); dieser - entgegen der Ansicht der Antragstellerin - untrennbare Zusammenhang ergibt sich bereits aus der gesetzlichen Definition des Begriffs der Eignungsgebiete, die darauf weist, dass der Festsetzung von Eignungsgebieten auch die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB immanent ist.

    Das Ergebnis der Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen in den Beteiligungsverfahren sind in der Abwägung zu berücksichtigen (§ 7 Abs. 2 Satz 2 ROG 2008; zum Abwägungsgebot als Ausgangspunkt für eine Konzentrationszonenplanung s. Beschluss vom 30. Januar 2019 - BVerwG 4 BN 4.18 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Der Ausschluss der Windenergieanlagen auf Teilen des Plangebietes lässt sich nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. August 2015 - BVerwG 4 CN 7.14 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Beschluss vom 30. Januar 2019 - BVerwG 4 BN 4.18 -, juris Rn. 6).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2023 - 5 KN 53/21

    Normenkontrolle eines Regionalplans, Abwägungsmangel bei Verkennung einer …

    Als Ergebnis der Abwägung muss der Windenergie in substanzieller Weise Raum geschaffen werden (BVerwG…, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25.09 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2.12 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. Januar 2019 - 4 BN 4.18 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 BN 30.19 -, juris Rn. 10).

    Diese sind der Ebene der Abwägung zuzuordnen (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 4 BN 4.18 -, juris Rn. 6).

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