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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2010 - 4 BN 44.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15920
BVerwG, 21.12.2010 - 4 BN 44.10 (https://dejure.org/2010,15920)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2010 - 4 BN 44.10 (https://dejure.org/2010,15920)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 4 BN 44.10 (https://dejure.org/2010,15920)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Antragsbefugnis beim Normenkontrollverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 Abs 7 BauGB
    Antragsbefugnis beim Normenkontrollverfahren

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und Arbeitsverhältnisse allein schon durch die Einhaltung der Mindestabstände bei der Planung eines Neubaugebiets vor einem Bestandsgebiet als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HBO § 6 Abs. 5 S. 4
    Gewährleistung der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und Arbeitsverhältnisse allein schon durch die Einhaltung der Mindestabstände bei der Planung eines Neubaugebiets vor einem Bestandsgebiet als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil; …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 4 BN 44.10
    Rn. 8 Nach feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich die Vorinstanz angeschlossen hat, ist antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, wer durch den angegriffenen Bebauungsplan oder dessen Anwendung in einem Interesse negativ betroffen wird, das im Rahmen der planerischen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen war (Urteile vom 17. September 1998 - BVerwG 4 CN 1.97 - BRS 60 Nr. 45 S. 170 und vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BRS 60 Nr. 46 S. 174).

    Rn. 9 Die Frage, ob ein Belang zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört und damit geeignet ist, die Antragsbefugnis des Betroffenen auszulösen, richtet sich letztlich nach den Umständen des Einzelfalls und unterliegt demgemäß in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (Urteil vom 17. September 1998 a.a.O. S.171).

    Dass der Lärm infolge des neuen Baugebiets allgemein zunehmen wird, reicht für die Antragsbefugnis nicht aus (Urteil vom 17. September 1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 4 BN 44.10
    Rn. 8 Nach feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich die Vorinstanz angeschlossen hat, ist antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, wer durch den angegriffenen Bebauungsplan oder dessen Anwendung in einem Interesse negativ betroffen wird, das im Rahmen der planerischen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen war (Urteile vom 17. September 1998 - BVerwG 4 CN 1.97 - BRS 60 Nr. 45 S. 170 und vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BRS 60 Nr. 46 S. 174).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 4 BN 44.10
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 4 BN 44.10
    Rn. 11 Soweit der Antragsteller beanstandet, dass der Verwaltungsgerichtshof seinem Urteil einen falschen Sachverhalt zugrunde gelegt habe - dies würde einen Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bedeuten, wonach das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheidet -, ist bereits fraglich, ob er damit einen Verfahrensfehler aufzeigt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 2.04

    Klagen gegen den Bau der Bundesautobahn A 72 abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 4 BN 44.10
    Entgegen dem Vortrag des Antragstellers hat der Senat im Urteil vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 2.04 -, nicht "festgestellt, dass eine Verschattung von mehr als 33 % in den Wintermonaten eine erhebliche Beeinträchtigung für die Anwohner darstelle".
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2021 - 8 S 949/19

    Beschleunigtes Planverfahren zur Überplanung einer Außenbereichsinsel

    Davon, dass dieses Interesse allenfalls geringfügig betroffen wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.12.2010 - 4 BN 44.10 -, juris Rn. 9), kann nach den Verschattungsberechnungen des Ingenieurbüros L... GmbH & Co. KG vom 29.09.2017 (im Anhang zu den "stadtklimatischen Betrachtungen", S. 8 ff.) sowie ergänzend vom 27.06.2018 nicht ohne Weiteres ausgegangen werden.

    Rn. 84 (a) Grundsätzlich kann eine Verschattungsproblematik das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wie auch die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB betreffen und damit im Einzelfall abwägungserheblich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2010 - 4 BN 44.10 -, juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 07.09.2026 - 2 NE 26.1341

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Verkehrsbelastung, Erdrückende Wirkung, …

    Rn. 48 Grundsätzlich kann eine Verschattungsproblematik die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB oder allgemein das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG betreffen und damit im Einzelfall abwägungserheblich sein (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2010 - 4 BN 44.10 - juris Rn. 9).
  • OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Errichtung von Mehrfamilienhäusern; …

    Aber erst nach einer Gegenüberstellung der gewonnenen Erkenntnisse über die jeweiligen Besonnungsverhältnisse (Ist-Zustand und Soll-Zustand) kann im Rahmen der Abwägung entschieden werden, ob die zu erwartende Verschattungswirkung nach der gebotenen wertenden Gesamtbetrachtung im Einzelfall hinzunehmen ist.[vgl. BayVGH, Urteil vom 31.1.2013 - 1 N 11.2087; 1 N 11.2088; 1 N 11.2142 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 21.12.2010 - 4 BN 44.10 - zitiert nach juris][vgl. BayVGH, Urteil vom 31.1.2013 - 1 N 11.2087; 1 N 11.2088; 1 N 11.2142 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 21.12.2010 - 4 BN 44.10 - zitiert nach juris] Hiervon abgesehen spricht auch die in einer Tabelle in dem von Dr. M. erarbeiten Gutachten dargestellte Besonnungsdauer mit Gewicht gegen die Auswertung in der Verschattungsstudie von K. In dieser Tabelle ist die Besonnungsdauer nach DIN 5034-1 (1999) am 17.1.
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