Rechtsprechung
| BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 44.15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Normenkontrollantrag gegen eine Festlegung von Vorrangflächen für Windenergie eines regionalen Raumordnungsprogramms; Angriff einer Zielfestlegung in einem Regionalplan durch einen mittelbar Betroffenen; Privater Belang der Erhaltung einer besonderen Aussichtslage und ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Normenkontrollantrag gegen eine Festlegung von Vorrangflächen für Windenergie eines regionalen Raumordnungsprogramms; Angriff einer Zielfestlegung in einem Regionalplan durch einen mittelbar Betroffenen; Privater Belang der Erhaltung einer besonderen Aussichtslage und ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 12 KN 223/14
- BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 44.15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 44.15
Eine prinzipale Normenkontrolle eines Raumordnungsplans kann mithin nur erreichen, wer ein subjektives Recht darauf geltend machen kann, dass der Plangeber sein "negatives Betroffensein" in einem privaten Interesse zu berücksichtigen hat (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - BVerwGE 119, 312 ;… Beschluss vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - BRS 82 Nr. 56 Rn. 7).Das bedeutet: Wenn und soweit das Interesse des Antragstellers an der Abwehr planbedingter Folgemaßnahmen zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört, wird es von dem durch § 7 Abs. 2 Satz 1 ROG vermittelten Recht auf gerechte Abwägung erfasst, dessen mögliche Verletzung die Antragsbefugnis begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 a.a.O. S. 322).
- BVerwG, 14.05.2014 - 4 BN 10.14
Antragsbefugnis bei Recht auf gerechte Abwägung
Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 44.15
Eine prinzipale Normenkontrolle eines Raumordnungsplans kann mithin nur erreichen, wer ein subjektives Recht darauf geltend machen kann, dass der Plangeber sein "negatives Betroffensein" in einem privaten Interesse zu berücksichtigen hat (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - BVerwGE 119, 312 ; Beschluss vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - BRS 82 Nr. 56 Rn. 7).Abwägungsrelevant sind alle Belange, die mehr als geringwertig, schutzwürdig, nicht mit einem Makel behaftet und für den Planer erkennbar sind (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ; Beschlüsse vom 9. November 1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 und vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - BRS 82 Nr. 56 Rn. 8).
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 44.15
Abwägungsrelevant sind alle Belange, die mehr als geringwertig, schutzwürdig, nicht mit einem Makel behaftet und für den Planer erkennbar sind (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ; Beschlüsse vom 9. November 1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 …und vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - BRS 82 Nr. 56 Rn. 8).
- BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 44.15
Rn. 9 Der Senat hat des Weiteren für die von § 7 Abs. 2 Satz 1 ROG geforderte Abwägung aus den Aufgaben der Raumordnung als einer zusammenfassenden, übergeordneten Planung, ihrer weiträumigen Sichtweise und ihrem Rahmencharakter die Befugnis des Planungsträgers zur Typisierung abgeleitet (BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 ). - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 44.15
Abwägungsrelevant sind alle Belange, die mehr als geringwertig, schutzwürdig, nicht mit einem Makel behaftet und für den Planer erkennbar sind (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ; Beschlüsse vom 9. November 1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 …und vom 14. Mai 2014 - 4 BN 10.14 - BRS 82 Nr. 56 Rn. 8). - BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 44.15
Dessen Bedeutung unterliegt zudem weitgehend der tatrichterlichen Beurteilung durch das Normenkontrollgericht (BVerwG, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 BN 38.00 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 142 = juris Rn. 10 für die Antragsbefugnis gegen einen Änderungs-Bebauungsplan). - BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06
Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung; …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 44.15
Insofern gelten im Grundsatz dieselben Anforderungen wie etwa im Falle eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan (BVerwG, Beschluss vom 13. November 2006 - 4 BN 18.06 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 172 Rn. 6). - BVerwG, 30.07.2014 - 4 BN 1.14
Antragsbefugnis für Normenkontrolle eines Regionalplans; Gebietsschutz und …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 44.15
Danach muss der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch bestimmte Regelungen des raumordnungsrechtlichen Plans oder deren Anwendung in seinem Recht auf ordnungsgemäße Abwägung seiner Belange verletzt wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 4 BN 1.14 - juris Rn. 23). - BVerwG, 22.05.2014 - 4 B 56.13
Konzentrationszonen für Abgrabungen in Regionalplänen
Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 44.15
Das Abwägungsmaterial braucht mithin nicht so kleinteilig zusammengestellt zu werden wie auf den nachgeordneten Planungsebenen (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 - ZfBR 2014, 583 Rn. 8), es sei denn, kleinteilige private Belange wären dann auch auf der nachfolgenden Planungs- oder Zulassungsebene nicht mehr zu prüfen (…vgl. Runkel, in: Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, 1. Aufl. 2010, § 7 Rn. 33).
- BVerwG, 01.07.2020 - 4 BN 49.19
Überspannte Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis im …
Dessen Bedeutung unterliegt zudem weitgehend der tatrichterlichen Beurteilung durch das Normenkontrollgericht (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. August 2000 - 4 BN 38.00 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 142 = juris Rn. 10 und vom 24. März 2016 - 4 BN 44.15 - juris Rn. 8).
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