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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.2016 - 4 BN 6.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6496
BVerwG, 17.03.2016 - 4 BN 6.16 (https://dejure.org/2016,6496)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2016 - 4 BN 6.16 (https://dejure.org/2016,6496)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2016 - 4 BN 6.16 (https://dejure.org/2016,6496)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Antragsbefugnis dinglich an einem Grundstück Berechtigter (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    Antragsbefugnis dinglich an einem Grundstück Berechtigter (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    Antragsbefugnis dinglich an einem Grundstück Berechtigter (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Antragsbefugnis eines dinglich Berechtigten im Verfahren über eine Festsetzung in einem Bebauungsplan; Betroffenheit durch einen voraussichtlichen Trading-Down-Effekt durch einen Bebauungsplan sowie Begründung einer Antrgsbefugnis eines dinglich ...

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VwGO § 47 Abs. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Antragsbefugnis eines dinglich Berechtigten im Verfahren über eine Festsetzung in einem Bebauungsplan; Betroffenheit durch einen voraussichtlichen Trading-Down-Effekt durch einen Bebauungsplan sowie Begründung einer Antrgsbefugnis eines dinglich ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan beeinträchtigt dingliches Recht: Berechtigter antragsbefugt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 4 BN 6.16
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist danach, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen des Bebauungsplans in seinen Rechten verletzt ist (stRspr; BVerwG, Urteile vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 und vom 30. April 2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 137).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 4 BN 6.16
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist danach, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen des Bebauungsplans in seinen Rechten verletzt ist (stRspr; BVerwG, Urteile vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 und vom 30. April 2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 137).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 4 BN 6.16
    Sie formuliert keine entscheidungserhebliche und fallübergreifend bedeutsame Rechtsfrage des revisiblen Rechts, deren Beantwortung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. zu den Darlegungsanforderungen bei einer Grundsatzrüge BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 4 BN 15.13

    Antragsbefugnis zur Normenkontrolle für dinglich Berechtigte

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 4 BN 6.16
    Das setzt bei einem dinglich gesicherten Geh- und Fahrrecht voraus, dass dessen Ausübung durch die Festsetzungen des angefochtenen Bebauungsplans möglicherweise Beschränkungen unterworfen wird, das Geh- und Fahrrecht mithin (möglicherweise) nicht mehr so ausgeübt werden kann, wie es zivilrechtlich eingeräumt wurde (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2013 - 4 BN 15.13 - BauR 2014, 90 Rn. 3).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 4 BN 6.16
    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne der Vorschrift bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1998 - 6 B 67.98 - juris Rn. 2).
  • BGH, 29.10.1965 - V ZR 77/63

    Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch als "Baubeschränkung" - Auslegung …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 4 BN 6.16
    Die von der Antragstellerin ins Feld geführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1965 - V ZR 77/63 - (NJW 1965, 2398 und juris) stellt den Prüfungsmaßstab nicht in Frage, weil sie sich, soweit sie die Antragstellerin für einschlägig hält (…juris Rn. 28), zu der - hier nicht interessierenden - Thematik äußert, welche Rechte der Eigentümer eines belasteten Grundstücks nach § 1020 BGB gegen den Eigentümer des herrschenden Grundstücks hat.
  • BVerwG, 20.11.2007 - 7 BN 4.07

    Anforderungen an eine Antragsbefugnis im Rahmen einer Normenkontrolle gegen eine …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 4 BN 6.16
    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO sind grundsätzlich dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten (BVerwG, Beschluss vom 20. November 2007 - 7 BN 4.07 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 10.08.2016 - 4 BN 20.16

    Antragsbefugnis für die Anfechtung eines Bebauungsplans

    Die Beeinträchtigung eines dinglich gesicherten Geh- und Fahrtrechtes begründet die Antragsbefugnis, wenn dessen Ausübung durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans möglicherweise Beschränkungen unterworfen wird, das Geh- und Fahrtrecht also (möglicherweise) nicht mehr so ausgeübt werden kann, wie es zivilrechtlich eingeräumt wurde (…BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2013 - 4 BN 15.13 - BRS 81 Nr. 65 Rn. 3 und vom 17. März 2016 - 4 BN 6.16 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 NE 22.849

    Normkontrollantrag gegen Bebauungsplan wegen Beeinträchtigung eines eingetragenen …

    Hierfür muss der Inhalt des als betroffen geltend gemachten Rechts durch eine Festsetzung des Bebauungsplans normativ bestimmt bzw. geformt werden (…vgl. VGH BW, U.v. 16.11.2016 - 3 S 174/15 - BauR 2017, 265 = juris Rn. 16), d.h. die Ausübung des dinglichen Rechts muss durch die Festsetzungen des inmitten stehenden Bebauungsplans (möglicherweise) Beschränkungen unterworfen werden, sodass (möglicherweise) das betroffene Recht nicht mehr so ausgeübt werden kann, wie es zivilrechtlich eingeräumt wurde (…am Beispiel eines im Grundbuch eingetragenen Geh- und Fahrtrechts vgl. BVerwG, B.v. 25.9.2013 a.a.O.; B.v.17.3.2016 - 4 BN 6.16 - BRS 84 Nr. 186 = juris Rn. 3;… B.v. 10.8.2016 - 4 BN 20.16 - BRS 84 Nr. 188 = juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2025 - 8 S 1006/23

    Normenkontrollantrag eines Wohnungseigentümers gegen einen den Bestand …

    Dies setzt aber voraus, dass die Ausübung des dinglichen Rechts durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans überhaupt Beschränkungen unterworfen wird, es also nicht mehr so ausgeübt werden kann, wie es zivilrechtlich eingeräumt wurde (…vgl. BVerwG Beschlüsse vom 25.09.2013, a.a.O., Rn. 3, vom 17.03.2016 - 4 BN 6.16 -, juris Rn. 3, …und vom 10.08.2016 - 4 BN 20.16 -, BRS 84 Nr. 188, juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2025 - 8 S 1006/23

    Kann sich einzelner Wohnungseigentümer gegen Bebauungsplan wehren?

    Dies setzt aber voraus, dass die Ausübung des dinglichen Rechts durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans überhaupt Beschränkungen unterworfen wird, es also nicht mehr so ausgeübt werden kann, wie es zivilrechtlich eingeräumt wurde (…vgl. BVerwG Beschlüsse vom 25.09.2013, a.a.O., Rn. 3, vom 17.03.2016 - 4 BN 6.16 -, und vom 10.08.2016 - 4 BN 20.16 -, BRS 84 Nr. 188).
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