Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.2003 - 4 BN 65.02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Schwerwiegender Eingriff in das Grundeigentum durch eine planerische Festsetzung - Berücksichtigung des Bestandsschutzes als privaten Belang in der Abwägung nach § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00
- BVerwG, 23.06.2003 - 4 BN 65.02
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 07.05.2020 - 4 BN 44.19
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb als Anlagentyp i.S.v. § 1 Abs. 9 BauNVO
Rn. 14 Soweit die Beschwerde in Bezug auf § 1 Abs. 9 BauNVO eine Abweichung vom Beschluss des Senats vom 8. November 2004 - 4 BN 39.04 - (Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 20) sowie hinsichtlich des Bestandsschutzes als abwägungserheblicher Belang von den Entscheidungen vom 23. Juni 2003 - 4 BN 65.02 - (BeckRS 2003, 23606), vom 7. November 1997 - 4 C 7.97 - (Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 316) und vom 18. Dezember 1990 - 4 N 6.88 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 50) geltend macht, benennt sie schon keinen abstrakten Rechtssatz, mit welchem die Vorinstanz der Rechtsprechung des Senats nicht gefolgt sein könnte, sondern kritisiert in der Sache die Rechtsanwendung durch den Verwaltungsgerichtshof.
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