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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 BV 05.1037   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7544
VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 BV 05.1037 (https://dejure.org/2007,7544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.2007 - 4 BV 05.1037 (https://dejure.org/2007,7544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 2007 - 4 BV 05.1037 (https://dejure.org/2007,7544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20a; ; BV Art. 118 Abs. 1; ; BV Art. 141 Abs. 1; ; GO Art. 24; ; WAS § 7; ; AVBWasserV § 3; ; AVBWasserV § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunale Beiträge, außer Erschließungsbeiträgen, Ausbaubeiträgen, Beiträgen für Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen und Beiträgen nach Art. 5 KAG für Kinderspielplätze: Wasserversorgungsanlage; Benutzungszwang; Beschränkung der Benutzungspflicht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Beschränkung der Benutzungspflicht einer öffentlichen Wasserversorgung; Ausschluss wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit; Ermittlung im Vergleich mit den Wassergebühren anderer Versorger in der Region; Überschreitung der Schwelle zur wirtschaftlichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2007, 935
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83

    Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 BV 05.1037
    Auch die Beschränkung der generellen Benutzungspflicht auf einen bestimmten Verbrauchszweck bzw. Teilbedarf dient der Herstellung eines schonenden Ausgleichs zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst sicheren, kostengünstigen und zu weitgehend gleichen Bedingungen erfolgenden Wasserversorgung einerseits und den Individualinteressen der einzelnen Verbraucher an der Berücksichtigung ihrer jeweils besonderen Bedürfnisse und Wünsche andererseits (BVerfG, B.v. 2.11.1981 - 2 BvR 671/81, NVwZ 1982, 306/308; BVerwG, U.v. 11.4.1986 - 7 C 50.83, NVwZ 1986, 754/755 zu §§ 3 Abs. 1, 35 AVBWasserV).

    Erst wenn weitere Beschränkungen zu "für den Verbraucher nicht mehr tragbaren Wasserpreisen führen würde(n)" (so BVerwG, U.v. 11.4.1986 - 7 C 50.83, NVwZ 1986, 754/755 zu § 3 Abs. 1 AVBWasserV), kann der Ausschlussgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit einem Beschränkungsbegehren entgegengehalten werden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1995 - 7 A 12843/94

    Wasserversorgung; Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis; Befreiung vom …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 BV 05.1037
    Demzufolge hat er vor Berufung auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit zu prüfen und darzulegen, ob die Tragbarkeit des Wasserpreises im Rahmen ordnungsgemäßer Kalkulation nicht durch eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen Grund- und Leistungsgebühr aufgefangen werden kann (OVG Koblenz, U.v. 30.5.1995 - 7 A 12843/94, DVBl. 1996, 385/387).

    Zum anderen kann die Schwelle wirtschaftlicher Unzumutbarkeit für die übrigen Wasserabnehmer nicht ohne Berücksichtigung der Wasserpreise anderer Versorger in der Region bestimmt werden (vgl. OVG Koblenz, U.v. 30.5.1995 - 7 A 12843/94, a.a.O. S. 387;… VGH Kassel, U.v. 27.2.1997 - 5 UE 2017/94, juris Rdnr. 31).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 BV 05.1037
    Die gesetzliche Ermächtigung (Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 GO) sowie die satzungsmäßige Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an die öffentliche Wasserversorgung fällt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Eigentumsgrundrecht (vgl. BVerfG, B.v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78, BVerfGE 58, 300) als generell abstrakte Ausgestaltung(sermächtigung) des Gesetz- und Satzungsgebers unter die Inhalts- und Schrankenbestimmungen i.S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.
  • BVerfG, 02.11.1981 - 2 BvR 671/81

    AVBWasserV verstößt nicht gegen Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 BV 05.1037
    Auch die Beschränkung der generellen Benutzungspflicht auf einen bestimmten Verbrauchszweck bzw. Teilbedarf dient der Herstellung eines schonenden Ausgleichs zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst sicheren, kostengünstigen und zu weitgehend gleichen Bedingungen erfolgenden Wasserversorgung einerseits und den Individualinteressen der einzelnen Verbraucher an der Berücksichtigung ihrer jeweils besonderen Bedürfnisse und Wünsche andererseits (BVerfG, B.v. 2.11.1981 - 2 BvR 671/81, NVwZ 1982, 306/308; BVerwG, U.v. 11.4.1986 - 7 C 50.83, NVwZ 1986, 754/755 zu §§ 3 Abs. 1, 35 AVBWasserV).
  • VGH Hessen, 27.02.1997 - 5 UE 2017/94

    Gemeindliche Wasserversorgung: Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang für …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 BV 05.1037
    Zum anderen kann die Schwelle wirtschaftlicher Unzumutbarkeit für die übrigen Wasserabnehmer nicht ohne Berücksichtigung der Wasserpreise anderer Versorger in der Region bestimmt werden (…vgl. OVG Koblenz, U.v. 30.5.1995 - 7 A 12843/94, a.a.O. S. 387; VGH Kassel, U.v. 27.2.1997 - 5 UE 2017/94, juris Rdnr. 31).
  • VGH Bayern, 16.12.1992 - 23 B 89.3170
    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 BV 05.1037
    Mit Blick auf die Pflicht des Normgebers, bei der Ausgestaltung des Eigentums einen gerechten Ausgleich zwischen den Polen der Verfügungsbefugnis und der Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 GG) unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu finden, ist die Pflicht zum Anschluss sowie zur Benutzung einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung bei vorliegenden Gründen öffentlichen Wohls jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn für atypische Einzelfälle eine Befreiungsmöglichkeit besteht (BayVGH, U.v. 16.12.1992 - 23 B 89.3170, NVwZ-RR 1994, 412).
  • VGH Bayern, 23.01.1991 - 23 B 88.00655
    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 BV 05.1037
    b) Bei der Bestimmung des Maßstabs wirtschaftlicher Unzumutbarkeit hat sich das Verwaltungsgericht von der Rechtsprechung des früher für den Anschluss- und Benutzungszwang zuständigen 23. Senat des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs gelöst, der in einigen Entscheidungen die Grenze zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit bei einer Steigerung der Verbrauchsgebühr des einzelnen Einrichtungsträgers um ca. 12 v.H. angedeutet hat (BayVGH, U.v. 14.3.1986 - 23 B 83 A.648; U.v. 23.1.1991 - 23 B 88.00655, NVwZ-RR 1991, 585/586).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2009 - 1 S 1173/08

    Antrag eines Großverbrauchers auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht

    Dabei darf sie sich nicht allein auf anhängige Beschränkungsanträge beschränken (so aber BayVGH, Urteil vom 26.04.2007 - 4 BV 05.1037 -, DÖV 2007, 935 ; im Anschluss daran Sächs. OVG…, Urteil vom 08.04.2008 - 4 B 403/07 -, juris Rz. 23).

    Bei der Bestimmung der Höhe des Wasserpreises, der den Abnehmern noch zugemutet werden kann, ist nicht (allein) auf das Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips abzustellen (hierzu neigend BayVGH, Urteil vom 26.04.2007 - 4 BV 05.1037 -, DÖV 2007, 935 ).

    Bei einer erheblichen Spreizung der Gebührenhöhe im Vergleichsgebiet setzt diese Feststellung nicht zwingend die Überschreitung des - gegebenenfalls um offensichtliche "Ausreißer" bereinigten - Rahmens voraus (so aber BayVGH, Urteil vom 26.04.2007 - 4 BV 05.1037 -, DÖV 2007, 935 ).

  • VG Freiburg, 16.06.2021 - 1 K 5140/18

    Befreiungsmöglichkeit vom Anschluss- und Benutzungszwang an die …

    In Bezug auf etwaige Folgeanträge anderer gewerblicher Nutzer wird im Übrigen auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verwiesen, wonach die Reihenfolge der Anträge ein sachgerechtes Differenzierungskriterium im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG sein könne und es der Gemeinde unbenommen bleibe, eine Befreiung in Hinblick auf mögliche Folgeanträge unter einen Widerrufsvorbehalt zu stellen (Urteil vom 26.04.2007 - 4 BV 05.1037 - juris Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 29.13

    Tierische Nebenprodukte; Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz; …

    Zutreffend ist das Berufungsgericht im Übrigen und jenseits der Ermächtigung der Länder, eine Entsorgung in Anlagen außerhalb der Einzugsbereiche zuzulassen (§ 6 Abs. 2 TierNebG), davon ausgegangen, dass die möglichen Wirkungen eines örtlichen Benutzungszwangs es mit Blick auf Art. 14 und 12 GG und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebieten können, in Ausnahmefällen zur Vermeidung unbilliger, nicht beabsichtigter Härten eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 234.97 - Buchholz 415.1 Allg KommR Nr. 142 und Urteil vom 19. Februar 2004 - 7 C 10.03 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 9 S. 42; VGH München, Urteil vom 26. April 2007 - 4 BV 05.10 37 - DÖV 2007, 935).
  • OVG Sachsen, 08.04.2008 - 4 B 403/07

    Wasserversorgung; Benutzungszwang; Teilbefreiung; Wäschewaschen; Gleichbehandlung

    Insoweit teilt der erkennende Senat die neuere Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 26.4.2007 - 4 BV 05.1037 -, juris) wonach bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht nur die Auswirkungen des konkret zu prüfenden Antrags in den Blick zu nehmen sind, sondern aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) darüber hinaus auch die übrigen anhängigen Beschränkungsanträge.

    Im Übrigen ist es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz durchaus vereinbar, beim Erreichen der Grenze der wirtschaftlichen Zumutbarkeit auf die zeitliche Reihenfolge des Befreiungsantrags abzustellen oder die Einschränkung der Benutzungspflicht mit Blick auf künftige Folgeanträge ggf. unter Widerrufsvorbehalt zu stellen (vgl. BayVGH, Urt. v. 26.4.2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.09.2009 - 4 B 08.1586

    Betrieb einer Waschmaschine mit Regenwasser

    Dieser Anspruch auf Beschränkung der Benutzungspflicht dient der Herstellung eines schonenden Ausgleichs zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst sicheren, kostengünstigen und zu weitgehend gleichen Bedingungen erfolgenden Wasserversorgung einerseits und den Individualinteressen der einzelnen Verbraucher an der Berücksichtigung ihrer jeweils besonderen Bedürfnisse und Wünsche andererseits (vgl. BayVGH vom 26. April 2007 Az. 4 BV 05.1037 in juris RdNr. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 BV 11.2690

    Feststellungsklage

    Bei verfassungsgemäßer Auslegung des Anschluss- und Benutzungszwangs muss stets auch die Möglichkeit einer Befreiung bzw. einer Ausnahmegenehmigung gegeben sein, um atypischen Fällen und individuellen Härtefällen gerecht werden zu können (BayVGH, Urt. v. 26.4.2007, 4 BV 05.1037 m.w.N. zur Benutzungspflicht einer gemeindlichen Wasserversorgung).
  • VG Gera, 10.03.2010 - 2 K 3/08

    Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung bei …

    Rn. 18 Entgegen der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 26. April 2007, 4 BV 05.1037, DÖV 2007 S. 935) zwingt auch die Vorschrift des § 3 AVBFernwärmeV nicht dazu, den Befreiungstatbestand als Anspruch und nicht als Ermessensvorschrift anzusehen.

    Es bleibe dem Einrichtungsträger unbenommen, die Einschränkung der Benutzungspflicht mit Blick auf zukünftige Folgeanträge gegebenenfalls unter Widerrufsvorbehalt zu stellen (BayVGH, Urteil vom 26. April 2007, 4 BV 05.1037, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 03.04.2014 - 4 B 13.2455

    Keine Teilbefreiung vom Benutzungszwang bei großen Auswirkungen auf die …

    Da die von der Satzung ermöglichte Beschränkung des Benutzungszwangs eine Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darstellt, mit der im Einzelfall auftretende Härten abgemildert werden können, ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 1 WAS - durch Bundesrecht vorgezeichnet - für die einzelnen Antragsteller bei Vorliegen der dort genannten Tatbestandsvoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf entsprechende Teilbefreiung und nicht nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (BayVGH, U.v. 26.4.2007 - 4 BV 05.1037 - DÖV 2007, 935).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 12 B 32.07

    Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Abwasserproduzenten; …

    Es kann offen bleiben, ob bzw. unter welchen Umständen der satzungsmäßige Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung oder Wasserentsorgung im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zugleich die satzungsmäßige Möglichkeit einer Befreiung für atypische Fälle erfordert, und was aus dem Fehlen einer Befreiungsmöglichkeit oder ihrer Unwirksamkeit zu folgern wäre (vgl. dazu OVG Brandenburg, LKV 2004, 277, 279; VGH München, NVwZ-RR 1994, 412; VGH München, Urteil vom 26. April 2007 - 4 BV 05.1037 -, zitiert nach juris Rn. 15, insoweit nicht abgedruckt in DÖV 2007, 935; OVG Lüneburg, Urteil vom 6. Juni 2002 - 9 LB 144/02 -, BeckRS; Düwel, in: LKV 2007, 109, 113; Scheiper, in: Schumacher u.a., Gemeindeordnung für das Land Brandenburg, § 15 Ziff. 5.1).
  • VGH Bayern, 10.07.2013 - 4 N 12.2790

    Anschluss eines Ortsteils an die öffentliche Wasserversorgung - Weiterbetrieb …

    Besonderen Ausnahmefällen, in denen die Ausübung des Anschluss- und Benutzungszwangs im Hinblick auf die Eigentumsgarantie als unverhältnismäßig erscheint, kann durch die in der Wasserversorgungssatzung vorgesehene Befreiungsmöglichkeit in dem gebotenen Umfang Rechnung getragen werden (vgl. BayVGH, U.v. 26.4.2007 - 4 BV 05.1037 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.07.2009 - 4 BV 08.1220

    Befreiung vom Benutzungszwang bei Waschmaschinenbetrieb mit Regenwasser

  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 8 ZB 12.64

    Planfeststellung einer Umgehungsstraße; Darlegungserfordernis; Präklusion; …

  • VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210

    Kein Anspruch auf genehmigungsfreies Versenden von tierischen Nebenprodukten aus …

  • VG Würzburg, 27.02.2008 - W 2 K 07.910

    Anschluss- und Benutzungszwang; Beschränkung der Benutzungspflicht; …

  • VGH Bayern, 20.09.2024 - 4 N 23.1059

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen die Einbeziehung eines Grundstücks in den …

  • VG Regensburg, 20.02.2008 - RN 3 K 07.00735

    Dauer und Repräsentativität als Voraussetzungen einer …

  • VGH Hessen, 17.09.2024 - 1 A 626/23

    Zugang einer Lehrerin des gehobenen Dienstes zum höheren wissenschaftlichen …

  • VG Regensburg, 09.02.2017 - RN 11 S 16.1992

    Beitragspflicht für die Wasserversorgungseinrichtung

  • VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 1 K 10.01975

    Wasserversorgung; Zeitlich befristete Befreiung vom Benutzungszwang

  • VG Würzburg, 02.12.2020 - W 2 K 19.1699

    Zur Beschränkung des Benutzungszwangs auf einen bestimmten Verwendungszweck

  • VG Würzburg, 02.12.2020 - W 2 K 19.1700

    Beschränkung der Benutzungspflicht für die öffentliche …

  • VG Bayreuth, 10.05.2017 - B 4 K 15.251

    Beschränkung der Benutzungspflicht einer öffentlichen …

  • VG Bayreuth, 03.08.2016 - B 4 K 15.648

    Anspruch auf Beschränkung der Benutzungspflicht für den Wasserbezug aus der …

  • VG Potsdam, 09.08.2012 - 6 K 2493/07

    Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung

  • VG Gießen, 09.04.2019 - 8 K 4568/16

    Teilbefreiung vom Benutzungszwang hinsichtlich der gemeindlichen …

  • VG Regensburg, 16.04.2008 - RN 3 K 07.02044

    TrinkwV 2001 als eine der Beschränkung der Benutzungspflicht entgegenstehende …

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