Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; Feuerwehrkosten; Verkehrsunfall; Ermessen; Billigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356
Das Auswahlermessen ist nur durch das Willkürverbot und offensichtliche Unbilligkeit begrenzt (BVerwG vom 22.1.1993 NJW 1993, 1667). - BGH, 08.05.1973 - VI ZR 101/71
Schadensabgrenzung bei doppeltem Auffahrunfall
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356
Im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität ist bei einem Ketten(auffahr-)unfall eine Schadenschätzung nach § 287 ZPO vorzunehmen (vgl. BGH vom 8.5.1973 NJW 1973, 1283), so dass die nicht mögliche Aufklärung, aus welchem der verunfallten Fahrzeuge zu welchem Zeitpunkt Betriebsstoffe ausgelaufen sind, unterbleiben kann. - VGH Bayern, 23.05.2001 - 22 ZB 00.1448
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356
Grundsätzlich kann die Gemeinde als Träger der Feuerwehr aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten entscheiden, welchen der Gesamtschuldner sie nach Art. 28 Abs. 3 Satz 2 BayFwG, § 421 BGB in Anspruch nimmt (BayVGH vom 23.5.2001 BayVBl 2002, 372/373).
- KG, 19.12.1994 - 12 U 7053/92
Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen; Haftung bei Alleinschuld …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356
Dies gilt auch für den Ersatzanspruch gegen einen polnischen Haftpflichtversicherer, denn der Umfang des Schadenersatzanspruches gegen den polnischen Haftpflichtversicherer richtet sich nach deutschem Recht (KG vom 19.12.1994 NJW-RR 1995, 1116). - OLG Nürnberg, 03.11.1999 - 4 U 2797/99
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf der Autobahn liegen gebliebenes …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356
Dabei spricht hier die Verletzung des § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO, wonach der Fahrzeugführer nur so schnell fahren darf, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann, für einen schuldhaften Verkehrsverstoß, zumal § 18 Abs. 6 StVO das Gebot des Fahrens auf Sicht nicht aufhebt, sondern nur die besonderen Umstände auf Autobahnen in diese Regel einbringt (vgl. OLG Nürnberg vom 24.11.1999 NZV 2000, 128 ). - VGH Bayern, 18.08.2004 - 4 ZB 04.1053
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356
Auch wenn die Beschwerde im Ausgangspunkt zutreffend auf den Beschluss des Senats vom 18. August 2004 (Az. 4 ZB 04.1053) hinweist, wonach Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegen, ergeben sich keine hinreichenden Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Hinblick auf § 114 VwGO.
- VGH Bayern, 14.12.2011 - 4 BV 11.895
Fakultatives Widerspruchsverfahren bei Kostenerhebung für Feuerwehreinsatz nach …
Der Senat hält daran fest, dass Art. 28 BayFwG kein sogenanntes intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegt (vgl. BayVGH vom 18.8.2004 Az. 4 ZB 04.1053 ; vom 17.4.2008 Az. 4 C 07.3356 ; vom 9.11.2009 Az. 4 B 09.594 ; st. Rspr.). - VG München, 23.05.2012 - M 7 K 10.5711 Auf ein Verschulden kommt es nicht an, da es sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung handelt (BayVGH vom 17.4.2008 Az. 4 C 07.3356 RdNr. 7 -juris-).
Auch wenn Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 17.4.2008 a.a.O., RdNr. 9; vom 14.12.2011 Az. 4 BV 11.895 RdNr. 35 -juris-) im Regelfall kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung festlegt, genügt bei den Einsatzleistungen der Feuerwehr im Rahmen eines Verkehrsunfalls ohne Personenschäden mangels Vorliegens besonderer Umstände im Rahmen des Ermessens der Verweis auf das haushaltsrechtliche Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach Art. 61 , Art. 62 GO (BayVGH vom 17.4.2008 a.a.O., RdNr. 9; vom 3.9.2009 Az. 4 BV 08.754 RdNr. 20 -juris-).
Andere atypische, in die Ermessensentscheidung einzustellende Gesichtspunkte ergeben sich, wenn der Unfallbeteiligte wie hier haftpflichtversichert ist, nicht (BayVGH vom 17.4.2008 a.a.O., RdNr. 9).
Diese kann vielmehr nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten unter Beachtung des Willkürverbotes auswählen, von wem sie die Kosten verlangt (BayVGH vom 17.4.2008 a.a.O., RdNr. 9;… vom 3.9.2009 a.a.O., RdNr. 26 m.w.N.).
- VG München, 23.05.2012 - M 7 K 10.6113 Auf ein Verschulden kommt es nicht an, da es sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung handelt (BayVGH vom 17.4.2008 Az. 4 C 07.3356 RdNr. 7 -juris-).
Auch wenn Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 17.4.2008 a.a.O., RdNr. 9; vom 14.12.2011 Az. 4 BV 11.895 RdNr. 35 -juris-) kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegt, genügt bei den Einsatzleistungen der Feuerwehr im Rahmen eines Verkehrsunfalls ohne Personenschäden mangels Vorliegens besonderer Umstände im Rahmen des Ermessens der Verweis auf das haushaltsrechtliche Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach Art. 61 , Art. 62 GO (BayVGH vom 17.4.2008 a.a.O., RdNr. 9; vom 3.9.2009 Az. 4 BV 08.754 RdNr. 20 -juris-).
Andere atypische, in die Ermessensentscheidung einzustellende Gesichtspunkte ergeben sich, wenn der Unfallbeteiligte wie hier haftpflichtversichert ist, nicht (BayVGH vom 17.4.2008 a.a.O., RdNr. 9).
Diese kann vielmehr nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten unter Beachtung des Willkürverbotes auswählen, von wem sie die Kosten verlangt (BayVGH vom 17.4.2008 a.a.O., RdNr. 9;… vom 3.9.2009 a.a.O., RdNr. 26 m.w.N.).
- VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696
Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Havarie eines Schiffes auf der Donau; …
Diese kann vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will und es diesem überlassen, bei dem oder den mithaftenden weiteren Gesamtschuldnern einen Ausgleich nach § 426 BGB zu suchen (vgl. z. B. BayVGH vom 15.11.1994 Az. 22 CS 92.2450; vom 23.5.2001 Az. 22 ZB 00.1448 BayVBl 2002, 372; vom 17.4.2008 Az. 4 C 07.3356 in juris Rd.Nr. 9). - VG Augsburg, 23.07.2018 - Au 7 K 17.228
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz nach Unfall
Auch wenn Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 17.4.2008 - 4 C 07.3356 - juris Rn. 9;… U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - juris Rn. 35) kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegt, genügt im Rahmen des Ermessens der Verweis auf das haushaltsrechtliche Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach Art. 61, Art. 62 GO, wenn - wie hier - besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen sind.Diese kann vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will und es diesem überlassen, bei dem oder den mithaftenden weiteren Gesamtschuldnern einen Ausgleich nach § 426 BGB zu suchen (BayVGH, B.v. 23.5.2001 - 22 ZB 00.1448 - BayVBl 2002, 372; B.v. 17.4.2008 - 4 C 07.3356 - juris Rn. 9).
- VG Augsburg, 27.08.2018 - Au 7 K 17.1021
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz
Auch wenn Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 17.4.2008 - 4 C 07.3356 - juris Rn. 9;… U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - juris Rn. 35) kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegt, genügt im Rahmen des Ermessens der Verweis auf das haushaltsrechtliche Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach Art. 61, Art. 62 GO, wenn - wie hier - besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen sind. - VG Augsburg, 23.07.2018 - Au 7 K 17.229
Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz nach Verkehrsunfall
Auch wenn Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 17.4.2008 - 4 C 07.3356 - juris Rn. 9;… U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - juris Rn. 35) kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegt, genügt im Rahmen des Ermessens der Verweis auf das haushaltsrechtliche Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach Art. 61, Art. 62 GO, wenn - wie hier - besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen sind.Diese kann vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will und es diesem überlassen, bei dem oder den mithaftenden weiteren Gesamtschuldnern einen Ausgleich nach § 426 BGB zu suchen (BayVGH, B.v. 23.5.2001 - 22 ZB 00.1448 - BayVBl 2002, 372; B.v. 17.4.2008 - 4 C 07.3356 - juris Rn. 9).
- VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.5446 Auch wenn Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 17.4.2008 Az. 4 C 07.3356 RdNr. 9; vom 14.12.2011 Az. 4 BV 11.895 RdNr. 35 -alle in juris-) kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegt, genügt im Rahmen des Ermessens der Verweis auf das haushaltsrechtliche Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach Art. 61 , Art. 62 GO , wenn sich wie hier keine anderweitigen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte ergeben haben (BayVGH vom 17.4.2008 a.a.O. RdNr. 9; vom 3.9.2009 Az. 4 BV 08.754 RdNr. 20 -alle in juris-).
Diese kann vielmehr nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten unter Beachtung des Willkürverbotes auswählen, von wem sie die Kosten verlangt (BayVGH vom 17.4.2008 a.a.O. RdNr. 9;… vom 3.9.2009 a.a.O. RdNr. 26 m.w.N. -alle in juris-).
- VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.754
Havarie eines Schiffes auf der Donau; auslaufendes Öl; Heranziehung des …
Diese kann vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will und es diesem überlassen, bei dem oder den mithaftenden weiteren Gesamtschuldnern einen Ausgleich nach § 426 BGB zu suchen (vgl. z. B. BayVGH vom 15.11.1994 Az. 22 CS 92.2450; vom 23.5.2001 Az. 22 ZB 00.1448 BayVBl 2002, 372; vom 17.4.2008 Az. 4 C 07.3356 in juris Rd.Nr. 9). - VG Augsburg, 12.12.2016 - Au 7 K 15.1348
Kostenerstattung für einen Feuerwehreinsatz auf der Autobahn
Auch wenn Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 17.4.2008 - 4 C 07.3356 - juris Rn. 9;… U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - juris Rn. 35) kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegt, genügt im Rahmen des Ermessens der Verweis auf das haushaltsrechtliche Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach Art. 61, Art. 62 GO, wenn wie hier besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen sind.Diese kann vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will und es diesem überlassen, bei dem oder den mithaftenden weiteren Gesamtschuldnern einen Ausgleich nach § 426 BGB zu suchen (BayVGH, B.v. 23.5.2001 - 22 ZB 00.1448 - BayVBl 2002, 372; B.v. 17.4.2008 - 4 C 07.3356 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717
Zieht die Gemeinde einen haftpflichtversicherten Unfallverursacher zum …
- VG München, 22.11.2018 - M 30 K 17.3930
Feuerwehraufwendungsersatz nach Verkehrsunfall
- VG Augsburg, 28.08.2017 - Au 7 K 16.1461
Kostenerstattung für Feuerwehreinsatz
- VGH Bayern, 09.11.2009 - 4 B 09.594
Kosten für Einsatz der gemeindlichen Feuerwehr; Ermessen; Ermessensnichtgebrauch
- VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.82
Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz
- VG München, 02.12.2015 - M 7 K 14.3720
Inanspruchnahme für unfallbedingt entstandene Kosten eines gemeindlichen …
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