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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1978 - IV C 1.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,685
BVerwG, 24.02.1978 - IV C 1.76 (https://dejure.org/1978,685)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1978 - IV C 1.76 (https://dejure.org/1978,685)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1978 - IV C 1.76 (https://dejure.org/1978,685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kerngewährleistung des Anliegergebrauchs - Werbemöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 440
  • DVBl 1979, 74
  • DÖV 1978, 373
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus; …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 1.76
    Hierzu zahlt etwa die Einwirkung durch Werbung auf den vorbeifließenden Verkehr, dies unter Umständen auch noch durch in den Straßenraum hineinragende Hinweisschilder (vgl. z.B. Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 4.72 - in Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 155 unter Hinweis u.a. auf BGH, Urteil vom 20. Dezember 1971 - III ZR 79/69 - in BGHZ 57, 359 [361]" = NJW 1972, 243).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 1.76
    Die Grenzen, innerhalb deren der Anliegergebrauch unabhängig von seiner einfachrechtlichen Regelung in den Straßengesetzen oder örtlichen Satzungen (auch) nach Art. 14 Abs. 1 GG eigentumsrechtlich gewährleistet ist, decken - räumlich und sachlich - allein jenen Bereich ab, in welchem die Nutzung des Grundeigentum in spezifischer Weise auf die Nutzung der Straße angewiesen ist (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 195.65 - in BVerwGE 30, 235) Das "Angewiesensein" des Grundeigentums hat der Senat wiederholt näher wie folgt umschrieben (hier zitiert aus dem insoweit jüngst Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 15.75 - in Buchholz 406.1 Nr. 29 S. 27 [28/29]):.
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 1.76
    Die Grenzen, innerhalb deren der Anliegergebrauch unabhängig von seiner einfachrechtlichen Regelung in den Straßengesetzen oder örtlichen Satzungen (auch) nach Art. 14 Abs. 1 GG eigentumsrechtlich gewährleistet ist, decken - räumlich und sachlich - allein jenen Bereich ab, in welchem die Nutzung des Grundeigentum in spezifischer Weise auf die Nutzung der Straße angewiesen ist (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 195.65 - in BVerwGE 30, 235) Das "Angewiesensein" des Grundeigentums hat der Senat wiederholt näher wie folgt umschrieben (hier zitiert aus dem insoweit jüngst Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 15.75 - in Buchholz 406.1 Nr. 29 S. 27 [28/29]):.
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 4.72

    Anbringung eines Warenautomaten im Straßenraum vor dem eigenen Ladengeschäft …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 1.76
    Hierzu zahlt etwa die Einwirkung durch Werbung auf den vorbeifließenden Verkehr, dies unter Umständen auch noch durch in den Straßenraum hineinragende Hinweisschilder (vgl. z.B. Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 4.72 - in Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 155 unter Hinweis u.a. auf BGH, Urteil vom 20. Dezember 1971 - III ZR 79/69 - in BGHZ 57, 359 [361]" = NJW 1972, 243).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 95.68

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Grundlage für einen …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 1.76
    Auf die vom Bundesverwaltungsgericht bisher für das Bundesrecht noch nicht entschiedene Frage, ob eine Übertragung von (einzelnen) Rechten aus den Anliegergebrauch rechtlich zulässig ist (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 95.68 - in Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 6 S. 4 [6]) und welche Anforderungen sich insoweit gegebenenfalls aus den Bundesrecht für das Landesrecht ergeben, ist demnach auch hier nicht einzugehen.
  • BVerwG, 15.10.1976 - 4 B 169.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 1.76
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der erkennende Senat in bezug gerade auf Werbeanlagen wiederholt entscheiden, daß städtische Satzungen, die Werbeanlagen als erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzungen dann ansehen, wenn die Anlagen mehr als nur geringfügig in den Gehweg hineinragen (beispielsweise mehr als 30 cm), aus bundesrechtlichen Gründen keinen Bedenken unterliegen (vgl. zuletzt den nicht veröffentlichten Beschluß vom 15. Oktober 1976 - BVerwG IV B 169.76 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1971 - V 916/68

    Umfang des Anliegergebrauchs in Baden-Württemberg; Firmentransparent über …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 1.76
    Nach der Auslegung des Berufungsgerichts lassen die hier einschlägigen Vorschriften des Landes und der Beklagten im Luftraum über der Straße angebrachte Firmenschilder des Straßenanliegers offenbar auch dann noch als Anliegergebrauch zu, wenn sie mehr als nur ganz, unerheblich in den Straßenraum hineinragen (vgl. dazu den Hinweis des Berufungsgerichts auf sein Urteil vom 22. Juli 1971 - V 916/68 - in NJW 1972 S. 837).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1999 - 23 B 334/99

    Verwaltungsprozeßrecht: Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Realakt; …

    Rn. 15 BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1978 - 4 C 1.76 -, DVBl. 1979, 74 (75).
  • BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 29.96

    Fernstraßenrecht sondernutzung durch Aufstellen einer Großplakatanschlagtafel

    In dem Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 1.76 - (Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 10 = DVBl 1979, 74) hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings ausgesprochen, "daß städtische Satzungen, die Werbeanlagen als erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzungen dann ansehen, wenn die Anlagen mehr als geringfügig in den Gehweg hineinragen (beispielsweise mehr als 30 cm)", unter dem Gesichtspunkt des durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kernbereichs des Anliegergebrauchs unbedenklich sind.

    Hinsichtlich des Urteils vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 1.76 - (…a.a.O.) folgt dies ohne weiteres aus dem oben unter 1 a) Ausgeführten, hinsichtlich des Urteils vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - (BVerwGE 50, 2 ) aus den Ausführungen zu 1 b).

  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.76

    Benutzung öffentlicher Straßen - Gehweg - Kellerschächte - Lichtschächte - …

    Letzterer Gesichtspunkt, unter dem dem Grundstück über die Gewährleistung seiner Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz hinaus in gewissen (engen) Grenzen die Nutzung der Straße auch zum "Kontakt nach außen", etwa durch Werbung, gesichert wird (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG IV C 1.76 - in Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 10), ist für den hier gegebenem Sachverhalt offensichtlich ohne Bedeutung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2008 - 1 S 154.07

    Sondernutzung einer öffentlichen Straße durch Werbebanner an einer Brücke

    Diese "gemischte" Werbung überschreitet den Anliegergebrauch und ist Sondernutzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1978 - 4 C 1.76 -, NJW 1979, 440 [440 f];… Steiner [Hrsg.], Besonderes Verwaltungsrecht, 6. Auflage 1999, S. 714 ff Rn. 105 und 137).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 S 1456/96

    Sondernutzungsgebühr für Werbetafeln auf Seitenstreifen einer Straße

    Zwar knüpft die Sondernutzung nicht an das Überschreiten einer Bagatellgrenze an, ab der erst das Hineinragen einer Plakatanschlagtafel in den Straßenraum zur Sondernutzung wird (vgl. Urt. des Sen. v. 14.12.1995 - 5 S 2428/94 - sowie BVerwG, Beschl. v. 10.05.1996 - 11 B 29.96 - und Urt. v. 24.02.1978 - 4 C 1.76 - DVBl. 1979, 74).
  • BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96

    Sondernutzung - Benutzung einer Bundesfernstraße - Aufstellen einer Plakattafel - …

    In dem Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 1.76 - (Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 10 = DVBl 1979, 74) hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings ausgesprochen, "daß städtische Satzungen, die Werbeanlagen als erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzungen dann ansehen, wenn die Anlagen mehr als geringfügig in den Gehweg hineinragen (beispielsweise mehr als 30 cm)", unter dem Gesichtspunkt des durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kernbereichs des Anliegergebrauchs unbedenklich sind.

    Hinsichtlich des Urteils vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 1.76 - (…a.a.O.) folgt dies ohne weiteres aus dem oben unter 1 a) Ausgeführten, hinsichtlich des Urteils vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - (BVerwGE 50, 2 ) aus den Ausführungen zu 1 b).

  • BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 30.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    In dem Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 1.76 - (Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 10 = DVBl 1979, 74) hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings ausgesprochen, "daß städtische Satzungen, die Werbeanlagen als erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzungen dann ansehen, wenn die Anlagen mehr als geringfügig in den Gehweg hineinragen (beispielsweise mehr als 30 cm)", unter dem Gesichtspunkt des durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kernbereichs des Anliegergebrauchs unbedenklich sind.

    Hinsichtlich des Urteils vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 1.76 - (…a.a.O.) folgt dies ohne weiteres aus dem oben unter 1 a) Ausgeführten, hinsichtlich des Urteils vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - (BVerwGE 50, 2 [BVerwG 28.11.1975 - IV C 45/74]) aus den Ausführungen zu 1 b).

  • VG Freiburg, 08.05.2003 - 4 K 1713/02

    Straßenfest; Erlaubnisermessen; Beeinträchtigung von Werbeanlagen; Klagebefugnis

    Bei Gewerbebetrieben von Straßenanliegern gehört zum eigentumsrechtlich geschützten Bestand auch der sogenannte "Kontakt nach Außen" einschließlich der Einwirkung durch Werbung auf den vorbeifließenden Verkehr (BVerwG, Urt. v. 24.02.1978, NJW 1979, 440).
  • VG Würzburg, 13.07.2023 - W 5 K 22.1363

    Unzulässige Klage auf Aufstellung eines Bebauungsplanes

    Denn die planerische Gestaltungsfreiheit der Gemeinde, die gesetzlich vorgeschriebene, gerichtlich nicht substituierbare Abwägung und die unzulässige Umgehung des Anhörungs- und Auslegungsverfahrens schließen einen derartigen Anspruch aus (vgl. Battis in Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 15. Aufl. 2022, § 1 Rn. 31 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 11.3.1977 - 4 C 45/75 - NJW 1977, 1979 und B.v. 28.12.2000 - 4 BN 37.00 - BeckRS 2000, 31350166 und auf OVG Lüneburg, B.v. 22.2.1977 - IV C 1.76 - DVBl. 1978, 178).
  • VG Trier, 25.10.2006 - 5 K 462/06

    Werbeanlage an der Stätte der Leistung

    Dieser durch das im Bauordnungsrecht in § 52 LBauO zum Ausdruck kommende Eingriff in Art. 14 GG ist mit dem geschützten Kernbereich des Anliegergebrauchs vereinbar (BVerwG, Urteil v. 24.02.1978, NJW 1979, 440).
  • BVerwG, 13.06.1988 - 4 B 114.88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • VG Berlin, 02.06.1978 - XIII A 214.77

    Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung des Tiefbauamtes als Straßeneigentümer …

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