Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,77
BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68 (https://dejure.org/1969,77)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1969 - IV C 14.68 (https://dejure.org/1969,77)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1969 - IV C 14.68 (https://dejure.org/1969,77)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,77) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltung eines gegenwärtig nicht bebaubaren Grundstücks als erschlossen - Geltung des Außenbereichs als bebaubar im Sinne des Erschließungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 226
  • NJW 1969, 1870 (Ls.)
  • MDR 1969, 954
  • ZMR 1969, 371
  • DVBl 1970, 79
  • DVBl 1970, 79 u. 555
  • DÖV 1969, 864
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68
    In einem solchen Falle ist unter den angegebenen Voraussetzungen auch das nicht oder noch nicht beitragspflichtige Grundstück als erschlossen anzusehen und nach § 130 Abs. 1 BBauG bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes zu berücksichtigen (BVerwG IV C 65.66, Urteil vom 14. Juni 1968 in DVBl. 1968, 808 = DÖV 1968, 883).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Bei einseitig zum Anbau bestimmten Straßen kann auf die erschlossenen Grundstücke nur der Kostenteil verteilt werden, der für die Hälfte der im Bebauungsplan vorgesehenen Straße entstanden ist (im wesentlichen wie BVerwGE 32, 226 ).

    Ist bei einseitig zum Anbau bestimmten Straßen die Bebauung der auf der anderen Straßenseite liegenden Grundstücke zwar nicht ausgeschlossen, aber auf Dauer nicht zu erwarten und ist die Straße in einer Breite ausgebaut, die allein für die Erschließung der bebaubaren Grundstücke schlechthin unentbehrlich ist, so können die auf diese Straßenbreite entfallenden Kosten auf die bebaubaren Grundstücke umgelegt werden; das gilt sowohl für die einem Bebauungsplan entsprechende als auch für die mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde durchgeführte Straßenherstellung (Weiterführung von BVerwGE 32, 226 ).

    Die Beklagte könne sich insoweit nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - (BVerwGE 32, 226 ) berufen, weil in jenem Fall die auf der vom Bundesverwaltungsgericht für nicht anbaubar erachteten Straßenseite gelegenen Grundstücke in ein Landschaftsschutzgebiet einbezogen gewesen seien.

    Die A.-Straße sei keine einseitig bebaubare Straße im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 ; vielmehr gehörten die auf der Westseite der Straße liegenden Außenbereichsgrundstücke zu den erschlossenen Grundstücken im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG.

    Erschließung in diesem Sinne ist nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit; sie erfordert vielmehr darüber hinaus, daß die Zugänglichkeit eine bestimmte, nämlich eine auf die bauliche oder gewerbliche Grundstücksnutzung gerichtete Funktion hat (siehe dazu näher Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [227]).

    Zu unterbleiben hat eine Teilung der Straße endlich auch dann, wenn eine Gemeinde den Ausbau der Straße erkennbar auf den Teil beschränkt, "der ... für die hinreichende Erschließung" der durch sie erschlossenen Grundstücke "schlechthin unentbehrlich ist" (Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [228]) oder wenn sie (in Fällen, in denen zu erwarten ist, daß später auch die Grundstücke an der anderen Straßenseite baulich nutzbar werden) die Straße zwar in dem endgültig angemessenen Umfang projektiert, sich aber zunächst auf den Ausbau der Teile beschränkt, die auf die bereits gegenwärtig erschlossenen Grundstücke entfallen.

    Der vorliegende Sachverhalt gibt jedoch Anlaß zu folgenden weiteren Überlegungen: Abweichend von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Senats vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - (…a.a.O.) zugrunde lag, ist hier nicht die Straße in ihrer vollen (geplanten) Breite hergestellt worden; vielmehr sah der für die Straßenherstellung maßgebende Bebauungsplan (vgl. § 125 Abs. 1 BBauG) aus dem Jahre 1934 eine Straßenbreite von 13 m vor, während der 1965/1966 durchgeführte Ausbau tatsächlich nur eine Breite von 6, 50 und 2, 25 = 8,75 m erreicht hat.

    Der Senat hat allerdings, wie bereits erwähnt, schon in dem mehrfach zitierten Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - (…a.a.O. S. 228) darauf hingewiesen, daß von diesem Grundsatz Ausnahmen dort zu machen seien, wo eine Straße nur in dem Umfang ausgebaut ist, der allein für eine hinreichende Erschließung der einen (anbaubaren) Straßenseite schlechthin unentbehrlich ist.

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung; …

    Da die Erschließung darin besteht, einem Grundstück die Zugänglichkeit zur Erschließungsanlage in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks gerichteten Funktion zu vermitteln (Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 4 C 14.68 - BVerwGE 32, 226 und vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 37), liegt bei besonders tiefen Grundstücken wegen mangelnder baulicher oder sonstiger erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Ausnutzbarkeit hinsichtlich ihrer Übertiefe ein Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht vor.
  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene …

    Erschließung in diesem Sinne ist also nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Zugänglichkeit eine auf die bauliche oder gewerbliche Grundstücksnutzung gerichtete Funktion hat; sie besteht darin, einem Grundstück die Erreichbarkeit der Erschließungsanlage in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks gerichteten Funktion zu vermitteln (BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 4 C 14.68 - BVerwGE 32, 226 , vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 1.75 - BVerwGE 52, 364 , vom 27. Juni 1985 a.a.O. S. 364 f. und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 C 6.03 - UA S. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht