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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.03.2016 - 4 C 16.307   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6355
VGH Bayern, 03.03.2016 - 4 C 16.307 (https://dejure.org/2016,6355)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.03.2016 - 4 C 16.307 (https://dejure.org/2016,6355)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. März 2016 - 4 C 16.307 (https://dejure.org/2016,6355)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 2 S. 1; VwGO § 146 Abs. 1
    Beschränkung des Rechtsmittels der Beschwerde auf rechtsmittelfähige Entscheidungen; Anspruch auf Erteilung von Auskunft über Cross-Border-Verträge sowie auf Feststellung der Unwirksamkeit der vertraglichen Geheimhaltungspflichten aus diesen Verträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Beschränkung des Rechtsmittels der Beschwerde auf rechtsmittelfähige Entscheidungen; Anspruch auf Erteilung von Auskunft über Cross-Border-Verträge sowie auf Feststellung der Unwirksamkeit der vertraglichen Geheimhaltungspflichten aus diesen Verträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04

    Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw. …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 4 C 16.307
    Denn das Recht der Verfahrensbeteiligten, mit einem Antrag nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO die Rechtmäßigkeit der "Verweigerung der Vorlage" überprüfen zu lassen, setzt zwingend voraus, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidungserheblichkeit der betreffenden Akten zuvor im Wege eines förmlichen Beschlusses bejaht hat (BVerwG, B. v. 12.1.2006 - 20 F 12/04 - BVerwGE 125, 40 Rn. 8 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 3 B 8.03

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 4 C 16.307
    Eine "Untätigkeitsbeschwerde" sieht die Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor; sie ist weder von Verfassungs wegen noch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention geboten (BVerwG, B. v. 30.1.2003 - 3 B 8/03 - NVwZ 2003, 869;… BayVGH, B. v. 8.1.2013 - 3 C 11/1707 - juris Rn. 3;… Jeromin in Gärditz, VwGO, 2013, § 146 Rn. 14;… Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 146 Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12

    Anspruch eines Anwalts auf Informationszugang bzgl. der sog. …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 4 C 16.307
    Das gilt auch in Fällen, in denen die betreffenden Akten selbst Gegenstand des Informationsverlangens sind (vgl. BVerwG, B. v. 8.5.2013 - 20 F 14/12 - juris Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2004 - 13 F 10260/04

    "in camera"-Verfahren, Zwischenverfahren, Zulässigkeit, Anwaltszwang, …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 4 C 16.307
    Selbst wenn ein (Beweis-)Antrag auf Beiziehung bestimmter Akten förmlich abgelehnt worden ist, kann diese Entscheidung des Gerichts nicht mit einer gesonderten Beschwerde, sondern nur im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die in der Hauptsache ergehende Entscheidung angegriffen werden (vgl. OVG RhPf, B. v. 9.2.2004 - 13 F 10260/04 - NVwZ 2004, 756 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2009 - 8 E 147/09

    Vorliegen einer wirksamen Klageerhebung i.R.e. Bitte des Absenders eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 4 C 16.307
    Bei dem betreffenden Akt darf es sich, wie ein Umkehrschluss aus § 146 Abs. 2 Alt. 1 VwGO ergibt, nicht lediglich um eine prozessleitende Verfügung handeln, also um eine der Förderung des Verfahrensfortgangs dienende Regelung, Aufforderung oder sonstige die Sachentscheidung vorbereitende Maßnahme oder Verfahrenshandlung (vgl. OVG Münster, B. v. 29.4.2009 - 8 E 147/09 - NJW 2009, 2615).
  • OVG Saarland, 21.06.2002 - 8 N 1/02

    Voraussetzungen für die Annahme der "Verweigerung der Vorlage" bestimmter Akten …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2016 - 4 C 16.307
    Kein Beteiligter kann demnach eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Berechtigung der Vorlageverweigerung erreichen, wenn das Verwaltungsgericht die Akten für entbehrlich gehalten und daher nicht angefordert hat (vgl. SaarlOVG, B. v. 21.6.2002 - 8 N 1/02 - NVwZ 2003, 367 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2022 - 11 OB 375/21

    Verfügung, prozessleitend

    Entsprechend ist das Unterlassen einer Beiziehung von Akten oder eine entsprechende Verweigerung des Gerichts nicht beschwerdefähig (BayVGH, Beschl. v. 3.3.2016 - 4 C 16.307 - juris Rn. 13, m.w.N.;… OVG LSA, Beschl. v. 10.1.2012 - 1 O 2/12 - juris Rn. 3).

    Selbst eine aus Sicht eines Verfahrensbeteiligten zu Unrecht unterlassene Aktenbeiziehung kann ebenso wie eine erfolgte Beschränkung der Akteneinsicht ggf. im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Hauptsacheentscheidung geltend gemacht werden (…vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 3.8.2021 - 9 B 48/20 - juris Rn. 37; BayVGH, Beschl. v. 3.3.2016 - 4 C 16.307 - juris Rn. 13, m.w.N.;… OVG LSA, Beschl. v. 10.1.2012 - 1 O 2/12 - juris Rn. 3).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2021 - 15 P 1/16

    Informationszugang; Einleitung des Zwischenverfahrens bei Sperrerklärung; …

    Unterlässt das Verwaltungsgericht die Abgabe des Antrags, steht dem Betroffenen hiergegen auch kein Rechtsmittel zur Verfügung (vgl. VGH München, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 C 16.307 -, juris Rn. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 O 17/23

    Unzulässigkeit der Beschwerde nach VwGO § 146 Abs 2

    Rn. 14 Bei prozessleitenden Verfügungen i.S.d. § 146 Abs. 2 VwGO handelt es sich um Entscheidungen oder Maßnahmen, die sich allein auf den äußeren, förmlichen Gang des Verfahrens beziehen und der Förderung desselben dienen (…OVG Bautzen, Beschl. v. 24.04.2017 - 5 E 130/16 -, juris Rn. 3; VGH München, Beschl. v. 03.03.2016 - 4 C 16.307 -, juris Rn. 10).
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