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Rechtsprechung
   AG Münster, 02.10.2013 - 4 C 1823/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45407
AG Münster, 02.10.2013 - 4 C 1823/13 (https://dejure.org/2013,45407)
AG Münster, Entscheidung vom 02.10.2013 - 4 C 1823/13 (https://dejure.org/2013,45407)
AG Münster, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 4 C 1823/13 (https://dejure.org/2013,45407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines in den AKB vereinbarten Abtretungsverbots unter Vorbehalt der Genehmigung des Schutzbriefversicherers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines in den AKB vereinbarten Abtretungsverbots unter Vorbehalt der Genehmigung des Schutzbriefversicherers

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 115/99
    Auszug aus AG Münster, 02.10.2013 - 4 C 1823/13
    Die Berufung auf das Abtretungsverbot durch den Beklagen ist ausnahmsweise unbeachtlich, wenn die Abtretung nicht durch einen im Zweckbereich der Norm liegendes Interesse gedeckt ist oder die Berufung auf das Abtretungsverbot Treu und Glauben widerspricht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.01.2000, Aktenzeichen: 9 U 115/99).
  • AG Köln, 12.02.2014 - 112 C 180/13

    Abtretungsausschluss für Ansprüche auf Schutzbriefleistungen vor endgültiger …

    Rn. 45 Insbesondere ist ein solches - wie das hier streitgegenständliche - Abtretungsverbot im gesamten Bereich der Kfz-Versicherungen (mit Ausnahme der Haftpflichtversicherung, bei der ohnehin ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer besteht) gängig und nach allgemeiner Ansicht in Literatur und Rechtsprechung weder überraschend i.S.d. § 305c BGB, noch wird der Versicherungsnehmer hierdurch unangemessen benachteiligt i. S. d. § 307 BGB (…vgl. u.a. Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Auflage, AKB 2008, A.2.14 Rn. 4; OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 03.06.2004, Az.: 3 U 141/03; BGH, Urteil v. 26.03.1997, Az.: IV ZR 137/96; AG Münster, Urteil v. 02.10.2013, Az.: 4 C 1823/13).

    Diese Feststellungen lassen jedoch keineswegs den Rückschluss dahingehend zu, dass - umgekehrt - die Berufung auf das Abtretungsverbot immer dann rechtsmissbräuchlich sei, wenn kein anzuerkennendes Interesse im Rahmen der Prozessführung ersichtlich ist (so auch AG Münster, Urteil v. 02.10.2013, Az.: 4 C 1823/13).

  • AG Cochem, 15.05.2014 - 21 C 523/13

    Kfz-Kaskoversicherung - Wirksamkeit formularmäßiges Abtretungsverbot

    Ein Abtretungsverbot wie das streitgegenständliche ist nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur weder überraschend im Sinne des § 305c BGB, noch wird der Versicherungsnehmer dadurch unangemessen benachteiligt (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 919, AG Münster, Urteil vom 02.10.2013, Az.: 4 C 1823/13 m.w.N.).
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