Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 19.92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Bauen im Außenbereich - Voraussetzungen für die Verfestigung einer Splittersiedlung - Anforderungen an die bauliche Erweiterung eines gewerblichen Betriebs
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 35 Abs. 2 und 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 35 Abs. 2, 4 S. 1 Nr. 6
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist die Erweiterung eines gewerblichen Betriebes im Außenbereich angemessen? (IBR 1994, 385)
Verfahrensgang
- VG Köln, 23.04.1991 - 2 K 675/90
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1992 - 7 A 1955/91
- BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 19.92
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 371
- DÖV 1994, 879
- BauR 1994, 337
- ZfBR 1994, 149
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.09.1992 - 4 B 175.92
Bauplanungsrecht; Entfallen der Ausnahmeregelung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 19.92
Dabei sind, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluß vom 28. September 1992 - BVerwG 4 B 175.92 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 280 = BRS 54 Nr. 71) zutreffend ausgeführt hat, mehrere in kurzen Zeitabständen durchgeführte Erweiterungen, die als Teilschritte eines einheitlichen Lebenssachverhalts zu bewerten sind, als Einheit zu behandeln. - BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
Kann Landesrecht Zulässigkeit von Ausgrabungen regeln?
Auszug aus BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 19.92
Die Vorschrift begünstigt die bauliche Erweiterung überhaupt nur eines gewerblichen Betriebs, wobei das Gesetz hier - wie z.B. auch in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB - unter Betrieb die "organisatorische Zusammenfassung von Betriebsanlagen und Betriebsmitteln auf einer bestimmten Betriebsfläche" (BVerwG, Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 17.81 - ZfBR 1983, 199 ) versteht.
- BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10
Begünstigte Vorhaben; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Entgegenstehen …
Im Wesentlichen aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität (BT-Drucks 10/6166 S. 132; BT-Drucks 10/4630 S. 90; vgl. hierzu auch Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 19.92 - BRS 55 Nr. 78 und Beschluss vom 28. September 1992 - BVerwG 4 B 175.92 - BRS 54 Nr. 71) wurde diese Voraussetzung später dahingehend geändert, dass die Erweiterung im "Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb" angemessen zu sein hat.Rn. 19 Unter Betrieb ist die organisatorische Zusammenfassung von Betriebsanlagen und Betriebsmitteln auf einer bestimmten Betriebsfläche zu verstehen (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 19.92 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 290 S. 94 f. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 17.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 199).
- VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer …
Damit ist in Bezug auf die Erweiterung des baulichen Bestandes wie auch auf die dadurch ermöglichte Erweiterung des Betriebsumfangs eine Verhältnismäßigkeitsbeurteilung anzustellen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 19/92 -, NVwZ-RR 1994, 371).Damit ist in Bezug auf die Erweiterung des baulichen Bestandes wie auch auf die dadurch ermöglichte Erweiterung des Betriebsumfangs eine Verhältnismäßigkeitsbeurteilung anzustellen (BVerwG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 19/92 -, NVwZ-RR 1994, 371).
Diese Frage lässt sich zwar nicht schematisch nach einem bestimmten fixen Prozentsatz beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1993, a. a. O.), jedoch wird die Grenze der angemessenen Erweiterung in Rechtsprechung und Literatur - je nach den Umständen des Einzelfalls - in dem Bereich einer Flächen- oder Bauvolumenzunahme von 20 % bis 25 % (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 22.05.2002 - 1 A 11346/01 -, juris), teilweise aber auch bis etwa 25 % bis 50 % gezogen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.09.2006 - 1 ZB 05.2076 -, juris).
Der Maßstab der Angemessenheit einer Erweiterung ist auf städtebaulich relevante Bewertungsmerkmale zu beziehen (BVerwG, Urteil vom 16.12.1993, a. a. O.).
Auch sei eine Erweiterung nicht stets dann angemessen, wenn die Zahl der Arbeitsplätze nicht erhöht werde (BVerwG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 19/92 -, a, a. O.).
- VG Magdeburg, 17.02.2017 - 4 A 337/15
Anforderungen an die Stellung eines Bauantrags im Sinne der Übergangsregelung des …
Damit ist in Bezug auf die Erweiterung des baulichen Bestandes wie auch auf die dadurch ermöglichte Erweiterung des Betriebsumfangs eine Verhältnismäßigkeitsbeurteilung anzustellen (BVerwG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 19/92 -, NVwZ-RR 1994, 371).Dieser Aspekt der Angemessenheit lässt sich zwar nicht schematisch nach einem bestimmten fixen Prozentsatz beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1993, a. a. O.), jedoch wird die Grenze der angemessenen Erweiterung in Rechtsprechung und Literatur - je nach den Umständen des Einzelfalls - in dem Bereich einer Flächen- oder Bauvolumenzunahme von 20 % bis 25 % (vgl. OVG Rheinland-Pf., Urteil vom 22.05.2002 - 1 A 11346/01 -, juris), teilweise aber auch bis etwa 25 % bis 50 % gezogen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.09.2006 - 1 ZB 05.2076 -, juris).
Der Maßstab der Angemessenheit einer Erweiterung ist auf städtebaulich relevante Bewertungsmerkmale zu beziehen (BVerwG, Urteil vom 16.12.1993, a. a. O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.12.1998 - 1 L 136/97
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Erweiterung eines Seniorenheims im …
Dabei kann die Grenze, ab der die Unangemessenheit beginnt, nicht für alle Fälle einheitlich - als bestimmter Prozentsatz der bereits vorhandenen gewerblichen Nutzfläche - festgelegt werden (BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 4 C 19.92 -, BRS 55 Nr. 78, S. 222).Hier liegt der prozentuale Umfang der Betriebserweiterung - bezogen auf das maßgebliche Betriebsgebäude, d.h. ohne Berücksichtigung der diversen Nebenanlagen, die im Gegensatz zum Betriebsgebäude in keiner direkten Beziehung zum Betriebsumfang stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 4 C 19.92 -, a.a.O., S. 220 u/221 o) - bei 41, 94 %.
- OVG Niedersachsen, 23.06.2025 - 1 LC 131/24
Betrieb; Futterfläche; Haltungsform; Landwirtschaft; Privilegierung; gewerbliche …
Ein Betrieb ist gekennzeichnet durch eine sichtbare organisatorische Zusammenfassung von Betriebsanlagen und Betriebsmitteln auf einer bestimmten Betriebsfläche (…BVerwG, Urt. v. 17.2.2011 - 4 C 9.10 -, BVerwGE 139, 21 = NVwZ 2011, 884 = juris Rn. 19; v. 16.12.1993 - 4 C 19.92 -, ZfBR 1994, 149 = BauR 1994, 337 = juris Rn. 12;… v. 18.3.1983 - 4 C 17.81 -, NVwZ 1984, 303 = DVBl. 1983, 893 = juris Rn. 12 f.), wobei das Erfordernis einer bestimmten Betriebsfläche gerade bei landwirtschaftlichen Betrieben Anlagen an mehreren Standorten nicht ausschließt, solange eine einheitliche Bewirtschaftung noch möglich ist. - VGH Bayern, 02.03.2010 - 1 B 06.220
Entgegenstehen von Belangen bei (teil-)privilegierten Vorhaben
Rn. 38 3. Scheitert die beabsichtigte Betriebserweiterung aber jedenfalls daran, dass dem Bootslagerplatz die Darstellungen des Flächennutzungsplans entgegenstehen, dann kann offen bleiben, ob dem Vorhaben auch schon eine Beeinträchtigung dieses Belangs entgegenzuhalten wäre, weil es nach den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 16.12.1993 NVwZ-RR 1994, 371 = BRS 55 Nr. 78; vom 28.2.1992 NVwZ-RR 1993, 176 = BRS 54 Nr. 71) zusammen mit Betriebserweiterungen aufgrund des Vergleich vom 1. Oktober 2002 und / oder durch die Baugenehmigung vom 18. Oktober 2002 bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB als Einheit zu behandeln und bei einer Gesamtbetrachtung die Angemessenheit der Erweiterung zu verneinen wäre. - VG Düsseldorf, 22.08.2024 - 28 K 5177/22 Rn. 53 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 4 C 19/92 -, juris Rn. 16.
Rn. 55 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 4 C 19/92 -, juris Rn. 10 ff.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2022 - 8 A 1574/19
Außenbereich; Betrieb; Betriebsflächen; Dienen; Futtergrundlage; Gesellschaft; …
So betrifft etwa der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1987 - 4 B 230 und 231.87 - den Begriff des "kleinen Betriebs des Beherbergungsgewerbes" im Sinne von § 3 Abs. 3 BauNVO a. F.; die Urteile vom 17. Februar 2011 - 4 C 9.10 - und vom 16. Dezember 1993 - 4 C 19.92 - betreffen gewerbliche Betriebe i. S. d. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB. - VG Karlsruhe, 06.05.2024 - 2 K 4880/23
§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB; Angemessenheit mehrerer aufeinanderfolgender …
Die spätere Einreichung dieser weitgehend identischen Werbeanlagen ist mithin nicht als ein eigenständiges Vorhaben, sondern mit der übrigen umfassenden Betriebserweiterung verquicktes Vorhaben zu bewerten, die gemeinsam einen einheitlichen Lebenssachverhalt bilden (hierzu BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 4 C 19.92 -, BauR 1994, 337 = juris Rn. 10;… Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 14.06.2024 - 2 B 16/24 -, juris Rn. 20).Rn. 61 (aa) Eine Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen, sofern sie zum einen im Verhältnis zum - zulässigerweise errichteten - Gebäudebestand angemessen ist (hierzu ausführlich BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 4 C 19.92 -, NVwZ-RR 1994, 371 = juris Rn. 14 f.) und sie zum anderen nicht zu einer erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigung von Außenbereichsbelangen beiträgt (…vgl. zum Begriff der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs VGH Baden-Württemberg, Beschl, v. 25.05.2022 - 3 S 452/22 -, KommJur 2022, 249 = juris Rn. 13 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2025 - 2 A 1310/23
Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Nebengebäudes zu einem …
Rn. 64 Vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Februar 2011 - 4 C 9.10 -, BVerwGE 139, 21 = juris Rn. 18, und vom 16. Dezember 1993 - 4 C 19.92 -, BRS 55 Nr. 78 = juris Rn. 10 ff.Rn. 68 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - 4 C 11/89 -, juris Rn. 22, Beschluss vom 28. September 1992 - 4 B 175.92 -, BRS 54 Nr. 71 = juris Rn. 3; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 4 C 19.92 -, BRS 55 Nr. 78 = juris Rn. 10.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1994 - 10 B 1443/93
Bauherr; Anordnung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung; Nachbar; …
- VG Düsseldorf, 06.06.2002 - 9 K 1654/02
- VGH Bayern, 21.11.2024 - 1 ZB 23.1328
Baurechtliche Beseitigungsanordnung, Begünstigtes bzw. teilprivilegiertes …
- VG Saarlouis, 25.10.2017 - 5 K 1626/16
Bauvorbescheid für bordellartigen Betrieb in Gemeinden mit bis zu 35.000 …
- VG Augsburg, 25.09.2019 - Au 4 K 18.1609
Erfolglose Klage wegen Bauvorbescheid zur Erweiterung einer Anwaltskanzlei
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2004 - 10 A 3462/02
- VG Münster, 18.07.2013 - 2 K 2107/12
Mangelnde Einstufbarkeit eines Betriebes zur Haltung von Legehennen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1998 - 7 A 6201/96
Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung i.R.d. Beseitigung von vier Hundezwingern …
- VG Schleswig, 14.06.2024 - 2 B 16/24
Öffentliches Baurecht: Eilrechtsschutz gegen eine Bauordnungsverfügung; …
- VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 704/10
Moselinsel "Hatzenporter Werth" 1 - Gebäude auf dem Campingplatz illegal
- VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 1134/10
Beseitigungsverfügung einer Bauaufsichtsbehörde für ein Sanitärgebäude mit …
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