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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,310
BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67 (https://dejure.org/1967,310)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1967 - IV C 19.67 (https://dejure.org/1967,310)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1967 - IV C 19.67 (https://dejure.org/1967,310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 153
  • MDR 1968, 347
  • DVBl 1968, 598
  • DVBl 1968, 665
 
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Wird zitiert von ... (79)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.09.1962 - II C 152.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher allerdings nur für den Bereich des Beamtenrechtes entschieden, daß das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungs- oder Leistungsklage nicht schon dann entfällt, wenn die Möglichkeit besteht, die umstrittene Frage durch einen Verwaltungsakt zu klären, gegen den eine Anfechtungsklage erhoben werden könnte (u.a. Urteil vom 20. September 1962 - BVerwG II C 152.59 - [DVBl. 1963, 184]).
  • VG Berlin, 04.04.2017 - 3 K 797.15

    Kein Handy am Wochenende: Schüler nicht in Grundrechten verletzt

    Dieses muss im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1967 - IV C 19.67 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht den Folgenbeseitigungsanspruch zunächst als Bestandteil der Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts angesehen und ihn unter Hinweis auf § 113 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO als einen Anspruch auf Rückgängigmachung der Folgen eines vollzogenen und danach auf eine Anfechtungsklage hin aufgehobenen Verwaltungsakts aufgefaßt (so noch Urteil vom 26. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 22.65 - in BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] = Buchholz 232 § 32 Nr. 15).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher …

    Der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte Folgenbeseitigungsanspruch ist auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff in die Rechte des Klägers veränderten Zustandes gerichtet (BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [165]; 38, 336 [346]; Urteile vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 - NJW 1972, 269 [270]; vom 30. August 1972 - BVerwG 8 C 2.72 - NJW 1973, 261 [262]; vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - Buchholz 237.5 § 92 HessBG Nr. 5…, vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 42.78 - a.a.O.).
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