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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,985
BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71 (https://dejure.org/1973,985)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1973 - IV C 2.71 (https://dejure.org/1973,985)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1973 - IV C 2.71 (https://dejure.org/1973,985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von Plakattafeln - Erhebung einer Untätigkeitsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 108
 
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Wird zitiert von ... (102)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71
    Von Bedeutung ist hier allein, daß - wie das Bundesverwaltungsgericht schon früher entschieden hat - die Einhaltung der Sperrfrist in jedem Falle eine der Untätigkeitsklage des § 75 VwGO eigentümliche Prozeßvoraussetzung im Sinne einer Sachurteilsvoraussetzung ist (vgl. Urteil vom 20. Januar 1966 - BVerwG I C 24.63 - in BVerwGE 23, 135 [137]).
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Die Einhaltung der Frist des § 75 Satz 2 VwGO ist eine besondere Prozessvoraussetzung (BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - 4 C 2.71 - BVerwGE 42, 108 ), nach deren Ablauf eine daraufhin erhobene Klage unabhängig davon zulässig ist, ob sich die Verzögerung der Verwaltungsentscheidung als unzureichend begründet erweist oder nicht (BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - 4 C 2.71 - BVerwGE 42, 108 ).
  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Im Streitfall kann offenbleiben, ob der Steuerpflichtige ein Wahlrecht hat, das Verfahren gegen den zwischenzeitlich erlassenen Verwaltungsakt fortzusetzen oder gegen den Verwaltungsakt Einspruch einzulegen und das Klageverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären (…z.B. Steinhauff in HHSp, a.a.O., § 46 FGO Rz 349; von Beckerath in Beermann/Gosch, FGO, § 46 Rz 188), oder ob das FG das Verfahren zur Herbeiführung einer Rechtsbehelfsentscheidung aussetzen muss (vgl. dazu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 23. März 1973 IV C 2.71, BVerwGE 42, 108; vom 13. Januar 1983 5 C 114.81, BVerwGE 66, 342).
  • OVG Sachsen, 14.02.2023 - 3 E 2/23

    Untätigkeitsklage; Aussetzung des Verfahrens

    Rn. 6 2. Die nach § 146 Abs. 1 VwGO statthafte (BVerwG, Urt. v. 23. März 1973 - IV C 2/71 -, juris Rn. 30;… Funke-Kaiser, in: Bader/Ders./Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 75 Rn. 12) und auch sonst zulässige Beschwerde ist begründet.
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