Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,296
BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81 (https://dejure.org/1984,296)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1984 - 4 C 20.81 (https://dejure.org/1984,296)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1984 - 4 C 20.81 (https://dejure.org/1984,296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 15 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 3 StBauFG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu errichtenden Gebäuden; Sperrwirkung des § 15 StBauFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Genehmigungsbedürftigkeit - Nutzungsvertrag - Gebäude - Genehmigung - Sanierungsziele - Konkretisierung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 83
  • NJW 1985, 278
  • NVwZ 1985, 109 (Ls.)
  • DVBl 1985, 116
  • DÖV 1985, 241
  • BauR 1985, 189
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81
    Zu Beginn des Sanierungsverfahrens reicht eine geringere Konkretisierung der Sanierungsziele für die Genehmigungsversagung nach § 15 Abs. 3 StBauFG aus; jedoch sind mit fortschreitendem Sanierungsverfahren höhere Anforderungen an die Konkretisierung zu stellen (Modifizierung der Auffassung im Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG IV C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, daß § 15 StBauFG - bei verfassungskonformer Auslegung - nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstößt (vgl. BVerwGE 57, 87; Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - [Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1] und Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - [Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 4]).

    Insoweit modifiziert der Senat seine sich aus dem Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - (Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1 = ZfBR 1979, 34 = BauR 1979, 139 ) ergebende Rechtsauffassung.

    Der Senat hält jedoch daran fest, daß in Fällen, in denen eine Sanierungssatzung vor längerer Zeit erlassen wurde, ohne daß seither das Sanierungsverfahren vorangetrieben worden ist und ohne daß die Sanierungsziele - bis hin zur Aufstellung eines Sanierungsbebauungsplans - zunehmend konkreter geworden sind, sich dies dergestalt auswirken kann, daß dann gegebenenfalls eine Genehmigung nach § 15 StBauFG erteilt werden muß (Urteil vom 20. Oktober 1978 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, daß § 15 StBauFG - bei verfassungskonformer Auslegung - nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstößt (vgl. BVerwGE 57, 87; Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - [Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1] und Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - [Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 4]).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81

    Schwächung der zukünftigen Funktion des Sanierungsgebiets als Versagungsgrundi.S. …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81
    In seinem Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81 - (ZfBR 1984, 247 ) hat der Senat hierzu ausgeführt, die Sperrwirkung des § 15 StBauFG diene "u.a. dazu, den Gemeinden einen angemessenen Zeitraum für die Verwirklichung ihrer Sanierungsziele bis hin zur Aufstellung eines Sanierungsbebauungsplans einzuräumen".
  • BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

    Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; …

    Die Sanierungsziele müssen sich im Hinblick auf den Versagungstatbestand des § 145 Abs. 2 BauGB erst im Laufe des Sanierungsverfahrens zunehmend verdichten und damit zunehmend konkreter werden (vgl. Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 20.81 - BVerwGE 70, 83 ; Beschluss vom 27. Mai 1997 - BVerwG 4 B 98.96 - Buchholz 406.11 § 145 BauGB Nr. 5 = BRS 59 Nr. 248; Urteil vom 4. März 1999 - BVerwG 4 C 8.98 - Buchholz 406.11 § 142 BauGB Nr. 5 = BRS 62 Nr. 299).

    Der sanierungsrechtliche Genehmigungsvorbehalt erfüllt im Sanierungsgebiet u.a. die Aufgabe, die im allgemeinen Städtebaurecht eine Veränderungssperre erfüllt (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 6 = BRS 42 Nr. 234 und vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 20.81 - BVerwGE 70, 83 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 865/23

    Aufhebung der Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts für zwei in einem …

    Dies wird insbesondere zu Beginn des jeweiligen Sanierungszeitraums jedoch regelmäßig nicht der Fall sein, da - wie bereits ausgeführt - zu Beginn des Sanierungsverfahrens keine zu hohen Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele gestellt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.9.1984 - 4 C 20.81 -, BVerwGE 70, 83, juris Rn. 31).

    Insoweit will der Gesetzgeber den Gemeinden für die Verwirklichung ihrer Sanierungsziele bis hin zur Aufstellung eines Sanierungsbebauungsplans hinreichende Zeit zur Verfügung stellen, so dass von den zur Sicherung der Sanierungsziele zur Verfügung gestellten Rechtsinstituten anfänglich auch auf Grundlage vergleichsweise vager Sanierungsvorstellungen Gebrauch gemacht werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.9.1984 - 4 C 20.81 -, BVerwGE 70, 83, juris Rn. 31 [zur Versagung der sanierungsrechtlichen Genehmigung]).

    Im Fall einer über einen längeren Zeitraum unterbliebenen Konkretisierung der Planungsziele kann es demgegenüber aus Verhältnismäßigkeitsgründen geboten sein, die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen, obwohl an den ursprünglichen Sanierungszielen ggf. weiter festgehalten werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.9.1984 - 4 C 20.81 -, BVerwGE 70, 83, juris Rn. 31 sowie BVerwG, Urt. v. 4.3.1999 - 4 C 8.98 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 25.03.2025 - 4 C 1.24

    Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind zu Beginn des Sanierungsverfahrens noch keine hohen Anforderungen an die Konkretisierung zu stellen, mit fortschreitendem Sanierungsverfahren ist aber eine weitere Konkretisierung geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 4 C 13.10 - BVerwGE 141, 302 m. w. N., vgl. ferner Urteil vom 7. September 1984 - 4 C 20.81 - BVerwGE 70, 83 ;… Krautzberger/Fieseler, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand November 2024, § 140 Rn. 34b, 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht