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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,379
BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84 (https://dejure.org/1988,379)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1988 - 4 C 54.84 (https://dejure.org/1988,379)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 4 C 54.84 (https://dejure.org/1988,379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen - Planungskonzept - Hoheitsträger - Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFernstrG § 17 Abs. 4; VwVfG § 29 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 153
  • DVBl 1988, 843
 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde - …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84
    Das hat der Senat in seinem Beschluß vom 24. August 1987 (- BVerwG 4 B 129.87 - DVBl. 1987.1267) zum Verschiebebahnhof München Nord dargelegt.

    Dabei ist allerdings Bedacht zu nehmen, daß wünschenswerte Verbesserungen realisierbar bleiben und optimale Lösungen nicht verbaut werden (Beschluß vom 24. August 1987, a.a.O. S. 26).

  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84
    Folgemaßnahmen sind zu treffen, um die Probleme zu lösen, die für seine Funktionsfähigkeit durch das Vorhaben entstehen (BVerwG, Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - BVerwGE 57, 297 [BVerwG 09.03.1979 - 4 C 41/75]).

    Der im Urteil vom 9. März 1979 (BVerwGE 57, 297 [BVerwG 09.03.1979 - 4 C 41/75]) allgemein formulierte Gedanke, daß stets eine bestmögliche Bewältigung aller durch das Vorhaben in seiner Umgebung aufgeworfenen Probleme anzustreben ist, bedarf insofern einer Einschränkung, als originäre Planungskompetenzen anderer Planungsträger nicht auf dem Wege der Planung von "Folgemaßnahmen" ausgeschaltet werden dürfen.

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 55.84

    Bahnrecht - Kreuzungsbauwerk - Planungsentscheidung - Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84
    Über die etwa gleichzeitig ergangene straßenrechtliche Planfeststellung ist mit dem heutigen Urteil in der Parallelsache BVerwG 4 C 55.84 rechtskräftig entschieden worden.

    Darunter fällt auch die Schließung eines Bahnüberganges, soweit damit eine Verbesserung der Bahnstrecke - insbesondere mehr Sicherheit für den Eisenbahnverkehr - erreicht werden soll (vgl. dazu auch das Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 55.84 -).

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84
    Insofern kann auf die Grundsätze zurückgegriffen werden, die der Senat zur Anordnung von Schutzvorkehrungen im Sinne von § 17 Abs. 4 FStrG entwickelt hat (s. etwa Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74]).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84
    Der angefochtene Beschluß beeinträchtigt dadurch die Kläger, die von seiner enteignungsrechtlichen Vorwirkung betroffen sind, in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO; s. dazu BVerwG, Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74).
  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Das gilt auch dann, wenn der für die andere Anlage zuständige Planungsträger mit einer weitreichenden Folgemaßnahme einverstanden ist (BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1988 - 4 C 54.84 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 3 S. 2 f. …und vom 19. Februar 2015 - 7 C 11.12 - BVerwGE 151, 213 Rn. 31; Beschlüsse vom 3. August 1995 - 11 VR 22.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 10 S. 2 f. …und vom 3. Mai 2016 - 3 B 5.16 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer …

    Sie können ihre Zuständigkeiten nicht ohne weiteres an andere abtreten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.07.2010 - 9 B 103.09 und 9 B 105.09 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 12.02.1988 - 4 C 54.84 -, juris; Beschluss des Senats vom 21.12.2016 - 7 LB 70/14 -, juris).
  • BVerwG, 13.07.2010 - 9 B 103.09

    Notwendige Folgemaßnahme; Gebot der Problembewältigung; umfassendes eigenes …

    Die Planfeststellung eines Vorhabens darf nach § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zur planerischen Bewältigung der Folgen dieses Vorhabens auch solche Maßnahmen an anderen Anlagen einbeziehen, die ein umfassendes eigenes Planungskonzept erfordern, wenn ein solches Konzept des insoweit originär zuständigen Planungsträgers bereits in hinreichend konkreter und verfestigter Form vorliegt, die Planung des Vorhabens auf dieses Konzept Rücksicht nimmt und die Maßnahmen an anderen Anlagen über Anschluss und Anpassung nicht wesentlich hinausgehen (im Anschluss an Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 3 S. 3 und Beschluss vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 4 B 224.89 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 5 S. 6).

    Das gilt auch dann, wenn der für die andere Anlage zuständige Planungsträger mit einer weitreichenden Folgemaßnahme einverstanden ist; denn die gesetzliche Kompetenzordnung ist allen Hoheitsträgern vorgegeben (Urteile vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 3 S. 2 f., vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 A 21.93 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 30 S. 6 und vom 9. Februar 2005 - BVerwG 9 A 62.03 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 10 S. 6;… Beschluss vom 24. März 1999 - BVerwG 11 B 38.98 - juris Rn. 5).

    Mit Urteil vom 12. Februar 1988 (a.a.O. S. 3) und Beschluss vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 4 B 224.89 - (Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 5 S. 6) hat es dazu ausgeführt, der Vorhabenträger habe auf bereits vorliegende Planungskonzepte des anderen Planungsträgers im Rahmen der planerischen Bewältigung der Folgen seines eigenen Vorhabens Rücksicht zu nehmen, wenn ein solches Konzept hinreichend konkret und verfestigt sei.

    Rn. 7 Wo die Grenze zwischen zulässiger Folgenbewältigung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG und unzulässiger Miterledigung eines weiterreichenden Planvorhabens verläuft, lässt sich nicht generell festlegen (Urteil vom 12. Februar 1988 a.a.O. S. 3;… Beschluss vom 24. März 1999 - BVerwG 11 B 38.98 - juris Rn. 5).

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