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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78, 4 C 64.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,806
BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78, 4 C 64.78 (https://dejure.org/1980,806)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1980 - 4 C 63.78, 4 C 64.78 (https://dejure.org/1980,806)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1980 - 4 C 63.78, 4 C 64.78 (https://dejure.org/1980,806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen - Billigkeitserlaß - Dauerkleingärten

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 135 Abs. 5 BBauG.

  • rechtsportal.de

    Auslegung des Begriffs "Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist" in einem weiten spezifisch erschließungsrechtlichen Sinne; Festsetzung "Grünfläche [Dauerkleingärten]" als bauliche Nutzung i.S. von § 133 Abs. 1 S. 1 BBauG ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen - Billigkeitserlaß - Dauerkleingärten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 133 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1973 (Ls.)
  • DVBl 1980, 755
  • BauR 1980, 351
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78
    Diese Rechtsauffassung steht in Widerspruch zum Inhalt des § 133 Abs. 1 BBauG in der Auslegung entsprechend den Urteilen des Senats vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40) und vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69, "zweites Friedhofsurteil").

    Bezüglich der Auslegung dieses Satzes 1 des § 133 Abs. 1 BBauG hat der Senat in dem vorbezeichneten Urteil vom 4. Mai 1979 (a.a.O. Buchholz Nr. 69 S. 50 [55]) ausgeführt, daß der Begriff "Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist", in einem weiten, spezifisch erschließungsrechtlichen Sinne verstanden werden müsse.

    Dagegen kann der etwa geringere Erschließungsvorteil der Grundstücke, die (nur) der baulichen oder gewerblichen Nutzung gleichartig genutzt werden dürfen, anderweitig berücksichtigt werden, z.B. im Rahmen der Verteilungsregelung gemäß § 131 Abs. 2 und 3 BBauG oder im Einzelfall gemäß § 135 Abs. 5 BBauG (vgl. auch dazu Urteil des Senats vom 4. Mai 1979, a.a.O. Buchholz S. 56).

    Die hierzu von dem Senat in dem erwähnten Urteil vom 4. Mai 1979 (a.a.O. Buchholz S. 56 f.) aufgeführten Kriterien können - zumindest teilweise - auch hier zur Geltung kommen.

    Soweit sich solche Wertsteigerungen bei Kleingärten (ähnlich wie bei Friedhöfen; vgl. Urteil des Senats vom 4. Mai 1979, a.a.O.) nicht ohne weiteres niederschlagen, kann die volle Beitragserhebung gegebenenfalls für den Eigentümer eine "unbillige Härte" sein.

  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76

    Auslegung des Begriffs der erschlossenen Grundstücke

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78
    Dauerkleingärten gehören sowohl zu den erschlossenen Grundstücken i.S. des § 131 Abs. 1 BBauG (wie Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 -) als auch zu den nach § 133 Abs. 1 BBauG der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücken.

    Dies hat der Senat in dem Verfahren BVerwG 4 C 43.76 in seinem gleichfalls am 1. Februar 1980 verkündeten Urteil näher dargelegt.

    Die Anlage vermittelt dem Dauerkleingartengelände auf diese Weise Zugänglichkeit "in erschließungsrechtlich relevanter Weise" (vgl. dazu näher Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 -).

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78
    Mit diesen Ausführungen hat der Senat zugleich klargestellt, daß die Auslegung des § 133 Abs. 1 BBauG in einem spezifisch erschließungsrechtlichen Sinne nicht nur für den Begriff "Bauland" im unbeplanten Innenbereich (§ 133 Abs. 1 Satz 2 BBauG; - vgl. diesbezüglich den mit Urteil des Senats vom 3. Juni 1971, a.a.O., entschiedenen Fall), sondern gleichermaßen für den Begriff "bauliche oder gewerbliche Nutzung" im Planbereich (§ 133 Abs. 1 Satz 1 BBauG) geboten ist, daß also insofern gleichartig genutzte Grundstücke im Planbereich bzw. im unbeplanten Innenbereich nicht unterschiedlich behandelt werden.

    Zwar hat der Senat in dem Landschaftsschutz ein Hindernis für die Beitragspflicht eines Grundstücks gesehen (vgl. Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [151] und Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [227]); dabei ging es jedoch um den Fall, daß der Landschaftsschutz die Bebauung des betreffenden Grundstücks mit einem Wohnhaus oder Gewerbebetrieb ausschließt.

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78
    Dadurch haben Kleingärten zunehmend Wohncharakter erhalten; sie ersetzen den 'Wohngarten' (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht 1979, 249 [253]).

    Ergänzend ist hier zu bemerken: Soweit der Eigentümer des Kleingartengeländes diesen Erschließungsvorteil gegenwärtig nicht durch höhere Pachteinnahmen wirtschaftlich nutzen kann (bezüglich der verfassungsrechtlich gebotenen Lockerung der kleingartenrechtlichen Bindungen vgl. den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979, a.a.O.), liegt das an Besonderheiten des Kleingartenrechts, die der Gesetzgeber wohl demnächst wird überdenken müssen.

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 10.70

    Erschließungsbeitragspflichtigkeit eines Friedhofs

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78
    Allerdings habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - (DÖV 1971, 817) angenommen, daß auch ein Friedhof beitragspflichtig sein könne: Dem Eigentümer eines Friedhofs erwachse durch das Anlegen der Straße, von der aus der Friedhof zugänglich sei, ein Vorteil.

    Diese Rechtsauffassung steht in Widerspruch zum Inhalt des § 133 Abs. 1 BBauG in der Auslegung entsprechend den Urteilen des Senats vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40) und vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69, "zweites Friedhofsurteil").

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78
    Die - auch verfassungsrechtlich bedingte - Verbindung zwischen "Erschließung" und "Bebaubarkeit" bewirkt, daß die Merkmale "zum Anbau bestimmt" (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG) und "erschlossen" (§ 131 Abs. 1 BBauG) jedenfalls im wesentlichen übereinstimmen (vgl. Urteil des Senats vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - BVerwGE 52, 364 [368]).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78
    Zwar hat der Senat in dem Landschaftsschutz ein Hindernis für die Beitragspflicht eines Grundstücks gesehen (vgl. Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [151] und Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [227]); dabei ging es jedoch um den Fall, daß der Landschaftsschutz die Bebauung des betreffenden Grundstücks mit einem Wohnhaus oder Gewerbebetrieb ausschließt.
  • BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78

    Rechtsnatur und rechtliche Folgen der Schlusszahlung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78
    Dadurch haben Kleingärten zunehmend Wohncharakter erhalten; sie ersetzen den 'Wohngarten' (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht 1979, 249 [253]).
  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 11.70

    Beitragspflicht für bebaute und bebaubare Grundstücke - Auslegung des Begriffs …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78
    Aus dem Urteil des Senats vom 12. November 1971 - BVerwG IV C 11.70 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 41) ist daher für den vorliegenden Fall nichts herzuleiten.
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15

    Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten; …

    Rn. 44 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass in einem qualifizierten Bebauungsplan festgesetzte Dauerkleingärten, die an eine Straße grenzen, sowohl zu den von der Straße erschlossenen Grundstücken im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB als auch zu den nach § 133 Abs. 1 BauGB der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücken gehören (vgl. BVerwG, Urteile vom 1.2.1980 - IV C 43.76 - juris Rn. 10 ff. und - 4 C 63.78, 4 C 64.78 - juris Rn. 12 ff.; zum Erfordernis eines qualifizierten Bebauungsplans vgl. BVerwG…, Urteil vom 14.2.1986 - 8 C 115.84 - juris Rn. 14 und 17).

    Aus diesen Gründen ist eine in einem qualifizierten Bebauungsplan festgesetzte Kleingartennutzung auch als eine der baulichen Nutzung im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB gleichartige Nutzung anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.2.1980 - 4 C 63.78, 4 C 64.78 - juris Rn. 14 ff.;… vom 14.2.1986, a.a.O., Rn. 17;… Senatsbeschluss vom 10.6.1992 - 9 M 2024/92 - juris Rn. 2).

    Rn. 45 Im Hinblick darauf, dass Grundstücke, für die in einem qualifizierten Bebauungsplan eine Nutzung als Dauerkleingärten festgesetzt ist, zu den durch die Straße "erschlossenen Grundstücken" im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB und zu den im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB nutzbaren Grundstücken gehören, wenn sie eine Zufahrt oder einen Zugang zur Straße haben, ist diejenige Straßenseite, an der sie liegen, entsprechend (in einem weiteren Sinne) zum "Anbau bestimmt" (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.2.1980 - 4 C 63.78, 4 C 64.78 - juris Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass in einem qualifizierten Bebauungsplan festgesetzte Dauerkleingärten, die an eine Straße grenzen, sowohl zu den von der Straße erschlossenen Grundstücken im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB als auch zu den nach § 133 Abs. 1 BauGB der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücken gehören (vgl. BVerwG, Urteile vom 1.2.1980 - IV C 43.76 - juris Rn. 10 ff. und - 4 C 63.78, 4 C 64.78 - juris Rn. 12 ff.).

    Aus diesen Gründen ist eine in einem qualifizierten Bebauungsplan festgesetzte Kleingartennutzung auch als eine der baulichen Nutzung im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB gleichartige Nutzung anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.2.1980 - 4 C 63.78, 4 C 64.78 - juris Rn. 14 ff.).

    Wenn diese Grundstücke - wie hier - eine Zufahrt oder einen Zugang zur Straße haben, ist diejenige Straßenseite, an der sie liegen, entsprechend (in einem weiteren Sinne) zum "Anbau bestimmt" (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.2.1980 - 4 C 63.78, 4 C 64.78 - juris Rn. 21).

  • OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06

    Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl …

    Hierzu werde auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.2.1980 - 4 C 63.78 - zum Straßenerschließungsbeitragsrecht verwiesen.

    Die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.2.1980 - 4 C 63/78 - zum Erschließungsbeitragsrecht ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • VG Berlin, 02.07.1982 - 13 A 197.82

    Voraussetzungen zur Annahme eines öffentlichen Interesses zum Verzicht auf die …

    Ein solcher Beitragsverzicht könnte zwar auch zur Erhaltung des Kleingartenwesens in Betracht kommen, sofern auf diese Weise ein soziales Anliegen besonders gefördert werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1980 - 4 C 63 und 64.78 - abgedruckt in Peters/Hürholz, EzE § 135 Abs. 4 und Abs. 5 Nr. 12 = DVBl. 80, 755).
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