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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1723
BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10 (https://dejure.org/2011,1723)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2011 - 4 C 9.10 (https://dejure.org/2011,1723)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 4 C 9.10 (https://dejure.org/2011,1723)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BauGB § 35 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 6
    Begünstigte Vorhaben; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Entgegenstehen öffentlicher Belange; Darstellung des Flächennutzungsplans; gewerblicher Betrieb; bauliche Erweiterung; funktionaler Zusammenhang; räumlicher Zusammenhang

  • openjur.de

    Begünstigte Vorhaben; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Entgegenstehen öffentlicher Belange; Darstellung des Flächennutzungsplans; gewerblicher Betrieb; bauliche Erweiterung; funktionaler Zusammenhang; räumlicher Zusammenhang.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 35 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 6
    Außenbereich; Außenbereichsvorhaben; Bauvorhaben; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Betrieb; Bootssteg; Darstellung; Darstellung des Flächennutzungsplans; Entgegenstehen; Entgegenstehen öffentlicher Belange; Erweiterung; Flächennutzungsplan; Gewerbe; Privilegierung; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erweiterung eines Betriebs im Außenbereich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 4 S 1 Nr 6 BauGB
    Erweiterung eines Betriebs im Außenbereich

  • Wolters Kluwer

    Unbeachtlichkeit der Belange des § 35 Abs. 4 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unabhängig von ihrem Gewicht; Wahrung des funktionalen Zusammenhangs zum vorhandenen Betrieb sowie Erweiterung auch in räumlicher Hinsicht zum vorhandenen Betrieb als Voraussetzung für ein ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauGB § 35 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 6
    Begünstigte Vorhaben; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Entgegenstehen öffentlicher Belange; Darstellung des Flächennutzungsplans; gewerblicher Betrieb; bauliche Erweiterung; funktionaler Zusammenhang; räumlicher Zusammenhang; Bootsliegeplatz für Berufsfischer und ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB
    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Bootslagerplatzes im Außenbereich | Bootslagerplatz auf Außenbereichsgrundstück; Begünstigtes Vorhaben; Angemessene Erweiterung des Betriebs; Systematik der Privilegierungstatbestände; Reichweite der Begünstigung; Entgegenstehen ...

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauG § 35 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 6.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbeachtlichkeit der Belange des § 35 Abs. 4 S. 1 BauGB unabhängig von ihrem Gewicht; Wahrung des funktionalen Zusammenhangs zum vorhandenen Betrieb sowie Erweiterung auch in räumlicher Hinsicht zum vorhandenen Betrieb als Voraussetzung für ein privilegiertes ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Privilegiertes Erweiterungsvorhaben im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Erweiterung eines Betriebs im Außenbereich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erweiterung eines Bootssteegs

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Revision für Baugenehmigung eines Bootslagerplatzes am Ammersee zurückgewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 139, 21
  • NVwZ 2011, 884
  • DVBl 2011, 716
  • DÖV 2011, 577
  • BauR 2011, 1146
  • ZfBR 2011, 371
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03

    Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus; …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10
    In diesem Sinn hat der Senat die Regelung auch in seiner bisherigen Rechtsprechung verstanden, in der von einem "Beiseiteschieben" gesprochen wird (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 C 4.03 - BVerwGE 120, 130 ).

    Maßgeblich für den Gesetzgeber war, dass die Situation vor Ort sich auf die vorhandene Bebauung eingestellt hat (Urteil vom 19. Februar 2004 a.a.O. S. 135).

    Das Gesetz lässt Bauvorhaben, die der Erweiterung eines im Außenbereich zulässigerweise errichteten Betriebs dienen, nur deshalb bevorzugt zu, weil der Außenbereich an dieser Stelle durch die vorhandenen zum Betrieb gehörenden baulichen Anlagen bereits vorgeprägt ist und deshalb angenommen werden kann, die Situation vor Ort habe sich auf diese bauliche Nutzung eingestellt (vgl. auch Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 C 4.03 - BVerwGE 120, 130 zu § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 19.92

    Anforderungen an das Bauen im Außenbereich - Voraussetzungen für die Verfestigung …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10
    Im Wesentlichen aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität (BT-Drucks 10/6166 S. 132; BT-Drucks 10/4630 S. 90; vgl. hierzu auch Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 19.92 - BRS 55 Nr. 78 und Beschluss vom 28. September 1992 - BVerwG 4 B 175.92 - BRS 54 Nr. 71) wurde diese Voraussetzung später dahingehend geändert, dass die Erweiterung im "Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb" angemessen zu sein hat.

    Rn. 19 Unter Betrieb ist die organisatorische Zusammenfassung von Betriebsanlagen und Betriebsmitteln auf einer bestimmten Betriebsfläche zu verstehen (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 19.92 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 290 S. 94 f. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 17.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 199).

  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 13.82

    Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als "Landwirtschaft" i.S. …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10
    In den Fällen einer Nutzungsänderung oder Erweiterung einer vorhandenen, nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Anlage wird im Regelfall die Beurteilung nach dieser Regelung zu sachgerechten Ergebnissen führen (Urteil vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 13.82 - BRS 44 Nr. 79).
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10
    Es liegt auch im Interesse der Allgemeinheit, vorhandene Gebäude nicht verfallen zu lassen; ihre weitere Nutzung ist volkswirtschaftlich vernünftig (vgl. hierzu bereits Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 114 S. 108).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81

    Kann Landesrecht Zulässigkeit von Ausgrabungen regeln?

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10
    Rn. 19 Unter Betrieb ist die organisatorische Zusammenfassung von Betriebsanlagen und Betriebsmitteln auf einer bestimmten Betriebsfläche zu verstehen (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 19.92 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 290 S. 94 f. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 17.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 199).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 B 64.06

    Forstwirtschaft; Holz; Holzeinschlag; Verarbeitung.

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10
    Maßgeblich ist - wie bei § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB - eine konkret betriebsbezogene Betrachtungsweise (Beschluss vom 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 B 64.06 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 373).
  • BVerwG, 28.09.1992 - 4 B 175.92

    Bauplanungsrecht; Entfallen der Ausnahmeregelung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10
    Im Wesentlichen aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität (BT-Drucks 10/6166 S. 132; BT-Drucks 10/4630 S. 90; vgl. hierzu auch Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 19.92 - BRS 55 Nr. 78 und Beschluss vom 28. September 1992 - BVerwG 4 B 175.92 - BRS 54 Nr. 71) wurde diese Voraussetzung später dahingehend geändert, dass die Erweiterung im "Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb" angemessen zu sein hat.
  • BVerwG, 17.09.1991 - 4 B 161.91

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer betrieblichen Erweiterung …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10
    Rn. 18 2.1 Eine Erweiterung i.S.d. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB setzt einen funktionalen Zusammenhang zwischen dem vorhandenen "Betrieb" und dem beabsichtigten neuen Bauvorhaben voraus (vgl. Beschluss vom 17. September 1991 - BVerwG 4 B 161.91 - BRS 52 Nr. 84).
  • VGH Bayern, 16.02.1994 - 1 B 93.1651
    Auszug aus BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10
    Auch sonstige bauliche Anlagen können den nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB vorausgesetzten konkreten Standortbezug, der zur begünstigenden bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich führt, begründen (vgl. auch VGH München, Urteil vom 16. Februar 1994 - 1 B 93.1651 - BRS 56 Nr. 87).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15

    Einvernehmen; Gemeinde; Außenbereich; Wohngebäude; Zulässigerweise Errichtung; …

    Bejahendenfalls könnte dem Vorhaben weder der öffentliche Belang des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB noch ein gegebenenfalls bestehender Widerspruch zu Darstellungen des Flächennutzungsplans nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2011 - 4 C 9.10 - BVerwGE 139, 21 Rn. 8 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet; …

    Rn. 26 Der Bootslagerplatz liegt auch nach dem vom Senat bei der Einnahme des Augenscheins gewonnenen Eindruck nicht im Außenbereich (vgl. zur Genehmigungsfähigkeit eines Bootslagerplatzes im Außenbereich BVerwG, Urt. v. 17.02.2011 - 4 C 9.10 - BayVGH, Urt. v. Urt. v. 02.03.2010 - 1 B 06.220 -, UPR 2010, 457), sondern im Innenbereich, sodass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB beurteilt.
  • BVerwG, 16.01.2014 - 4 B 32.13

    Zur Wirkung der Baugenehmigung bei Wohngebäuden im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 …

    Auch wenn die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB vorlägen, wären damit nur die in § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB genannten Belange schlechthin unbeachtlich (Urteil vom 17. Februar 2011 - BVerwG 4 C 9.10 - BVerwGE 139, 21 ).
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