Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.04.2008 - 4 CE 08.725 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
NPD-Bundesparteitag: Bamberg darf Stadthalle nicht wegen Sicherheitsbedenken oder Gegendemonstration verweigern - Öffentliche Einrichtung steht allen politischen Parteien zur Verfügung
- 123recht.net (Pressemeldung, 18.4.2008)
NPD darf Bundesparteitag in Bamberg abhalten
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 21.01.1988 - 4 CE 87.03883
Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2008 - 4 CE 08.725
Derartige Ausgrenzungskriterien sind weder rechtlich tragfähig noch praktikabel (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.1988 - 4 CE 87.03883, BayVBl 1988, 497/498). - VGH Bayern, 21.02.2008 - 4 ZB 07.3489
Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Anspruch auf Überlassung; Politische Partei …
Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2008 - 4 CE 08.725
Für Veranstaltungen einer Partei gilt dies, solange diese nicht gemäß Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist (zuletzt BayVGH, B.v. 21.2.2008 - 4 ZB 07.3489 m.w.N.). - VGH Bayern, 14.09.2007 - 4 CE 07.2292
Kein Anspruch auf Überlassung der Bamberger Konzert- und Kongresshalle für …
Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2008 - 4 CE 08.725
Bei der Konzert- und Kongresshalle handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GO, die nach der durch die bisherige Vergabepraxis geformten konkludenten Widmung auch politischen Parteien zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter zur Verfügung gestellt wird (BayVGH, B.v. 14.9.2007 - 4 CE 07.2292 ; B.v. 14.1.2008 - 4 CE 08.60 ).
- VGH Bayern, 14.01.2008 - 4 CE 08.60
Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Anspruch auf Überlassung; Anspruch auf …
Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2008 - 4 CE 08.725
Bei der Konzert- und Kongresshalle handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GO, die nach der durch die bisherige Vergabepraxis geformten konkludenten Widmung auch politischen Parteien zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter zur Verfügung gestellt wird (BayVGH, B.v. 14.9.2007 - 4 CE 07.2292 ; B.v. 14.1.2008 - 4 CE 08.60 ). - VGH Baden-Württemberg, 25.05.1990 - 1 S 1103/90
Zulassungsanspruch zu einer öffentlichen Einrichtung bei "gefahrgeneigten oder …
Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2008 - 4 CE 08.725
Im übrigen hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass selbst bei einer - von der Antragsgegnerin allerdings nicht substanziiert dargelegten - "Schadensgeneigtheit" der von der Antragstellerin geplanten Parteiveranstaltung das finanzielle Interesse des Einrichtungsträgers ausreichend gewahrt wäre, weil die Zulassung zur Nutzung von der Übernahme eine Haftungsgarantie oder von der Hinterlegung einer Kaution wegen möglicher Schäden abhängig gemacht werden könne (vgl. VGH BW, B.v. 25.5.1990 - 1 S 1103/90, DVBl 1990, 828). - VGH Bayern, 25.06.1993 - 4 CE 93.1966
Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2008 - 4 CE 08.725
Der Antragstellerin steht daher ein gesetzlicher Anspruch aus Art. 21 Abs. 1 GO und aus § 5 Abs. 1 ParteiG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 und 3, Art. 21 GG auf Zulassung zu dieser öffentlichen Einrichtung im Rahmen der Widmung und der Kapazität zu, um dort eine parteipolitische Veranstaltung durchzuführen (vgl. auch BayVGH, B.v. 25.6.1993 - 4 CE 93.1966, BayVBl 1993, 567 m.w.N., B.v. 4.5.2005 - 4 CE 05.1137 ; allgemein zum Zugang der politischen Parteien zu kommunalen Einrichtungen etwa Köster, KommJur 2007, 244 ff.). - VGH Bayern, 04.05.2005 - 4 CE 05.1137
Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2008 - 4 CE 08.725
Der Antragstellerin steht daher ein gesetzlicher Anspruch aus Art. 21 Abs. 1 GO und aus § 5 Abs. 1 ParteiG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 und 3, Art. 21 GG auf Zulassung zu dieser öffentlichen Einrichtung im Rahmen der Widmung und der Kapazität zu, um dort eine parteipolitische Veranstaltung durchzuführen (vgl. auch BayVGH, B.v. 25.6.1993 - 4 CE 93.1966, BayVBl 1993, 567 m.w.N., B.v. 4.5.2005 - 4 CE 05.1137 ; allgemein zum Zugang der politischen Parteien zu kommunalen Einrichtungen etwa Köster, KommJur 2007, 244 ff.).
- VGH Bayern, 13.06.2008 - 4 CE 08.726
Keine Überlassung des Hegelsaals in der Bamberger Konzert- und Kongresshalle für …
Die Antragsgegnerin hat insbesondere das Begründungserfordernis des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO gewahrt, indem sie mit Schriftsatz vom 31. März 2008 (S. 5) fristgerecht auf ihre umfängliche Beschwerdebegründung im Parallelverfahren 4 CE 08.725 Bezug genommen hat (…vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 22 zu § 146).Bei der Stadthalle handelt es sich, wie der Senat zwischen den Beteiligten wiederholt entschieden hat, um eine öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin im Sinne des Art. 21 Abs. 1 GO, die nach der durch die bisherige Vergabepraxis geformten konkludenten Widmung auch politischen Parteien zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter zur Verfügung gestellt wird (BayVGH, B.v. 14.9.2007 - 4 CE 07.2292 ; B.v. 14.1.2008 - 4 CE 08.60 ; B.v. 18.4.2008 - 4 CE 08.725).
Anders als im Parallelverfahren 4 CE 08.725 (B.v. 18.4.2008 ) käme es also zu einer zeitlichen Überschneidung.
- VG Bayreuth, 13.10.2016 - B 5 E 16.679
Öffentliche Einrichtung bei vertraglicher Möglichkeit der Einflussnahme auf die …
Der Zulassungsanspruch scheitert auch nicht an den dargelegten Sicherheitsbedenken, denn es ist Aufgabe der Sicherheitsbehörden, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und eingetretene Störungen zu beseitigen (BayVGH, B.v. 18.03.2008 - 4 CE 08.725 - juris).Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass es auf politische Auffassungen einer nicht verbotenen Partei nicht ankommen kann (BayVGH, B.v. 18.03.2008 - 4 CE 08.725 - juris).
- VG Würzburg, 26.05.2014 - W 2 E 14.398
Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund, Partei, Veranstaltung, Widmung
Die Partei "Die R..." ist nicht gemäß Art. 21 Abs. 2 GG durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden und hat deshalb einen Anspruch auf Zulassung zur öffentlichen Einrichtung Stadthalle S. im Rahmen der Widmung und Kapazität, um dort Parteiveranstaltungen abzuhalten (vgl. dazu etwa BayVGH, B.v. 18.4.2008 - 4 CE 08.725 - juris).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.4.2008 - 4 CE 08.725) rechtfertigt die - hier zudem äußerst vage - Befürchtung, dass es anlässlich der geplanten Veranstaltung zu "Protesten aus der Bevölkerung" kommen werde, nicht die Versagung der Zulassung zur öffentlichen Einrichtung.
- VG Bayreuth, 22.03.2010 - B 3 E 10.73
Eilantrag der NPD auf Nutzung der Konzert- und Kongresshalle in Bamberg teilweise …
Diese Einrichtung hat die Ag. nach der durch die bisherige Vergabepraxis geformten konkludenten Widmung auch politischen Parteien zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter zur Verfügung gestellt (BayVGH, Beschluss vom 14.09.2007 - 4 CE 07.2292 ; Beschluss vom 14.01.2008 - 4 CE 08.60 ; Beschluss vom 18.04.2008 - 4 CE 08.725; Beschluss vom 13.06.2008 - 4 CE 08.728 ). - VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 CE 10.835
Öffentliche Einrichtung; Konzert- und Kongresshalle, Anspruch auf Überlassung; …
Der Senat hat wiederholt - insbesondere auch im Verwaltungsstreitverfahren zwischen den jetzigen Beteiligten - entschieden, dass es sich bei der Konzert- und Kongresshalle um eine öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin im Sinne von Art. 21 Abs. 1 GO handelt, die nach der durch die bisherige Vergabepraxis geformten konkludenten Widmung auch politischen Parteien zur Durchführung von Parteitagen zur Verfügung gestellt wird (BayVGH vom 13.6.2008 4 CE 08.726; vom 18.4.2008 4 CE 08.725; vom 14.1.2008 4 CE 08.60; vom 14.9.2007 4 CE 07.2292). - VG Regensburg, 30.07.2008 - RN 3 E 08.1215
Zulassung zu einer gemeindlichen Einrichtung
Die Durchführung einer parteipolitischen Veranstaltung zumal mit überörtlichen Charakter lässt sich diesen Übersichten nicht entnehmen (zur Zulässigkeit der Differenzierung zwischen örtlichen und überörtlichen Veranstaltungen vgl. BayVGH vom 18.4.2008 Az. 4 CE 08.725).
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