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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23960
VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442 (https://dejure.org/2020,23960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2020 - 4 CE 20.1442 (https://dejure.org/2020,23960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2020 - 4 CE 20.1442 (https://dejure.org/2020,23960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 33 GO, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG
    Sitzverteilung in Gemeinderatsausschüssen; Bildung von Ausschussgemeinschaften; Minderheitenschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 33 GO, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG
    Sitzverteilung in Gemeinderatsausschüssen; Bildung von Ausschussgemeinschaften; Minderheitenschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 272
  • DÖV 2020, 1041
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 17.03.2004 - 4 BV 03.1159

    Kommunale Ausschussbesetzung: Sitzverteilung nach dHondt kann unzulässig sein

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442
    Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Bildung von Ausschussgemeinschaften kleinerer, ansonsten nicht in den Ausschüssen vertretenen Gruppen nur zur Vergabe von Ausschusssitzen führen darf, soweit damit nicht eine größere Gruppe den einzigen ihr zustehenden Sitz verliert (anders noch BayVGH, BayVBl 2004, 429).

    Deren Regelungsermessen ist in Bezug auf die Mitgliederzahl und das Besetzungsverfahren nur insoweit gebunden, als nach Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO dem Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen Rechnung zu tragen ist; jeder Ausschuss muss in seiner Zusammensetzung ein verkleinertes Abbild des Gemeinderats darstellen (BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - VGH n.F. 57, 49/50 = BayVBl 2004, 429;… U.v. 8.5.2015 - 4 BV 15.201 - VGH n.F. 68, 112/114 = BayVBl 2015, 712 Rn. 28 m.w.N.).

    Das Spiegelbildlichkeitsgebot wirkt dabei nur insoweit limitierend, als die Mitgliederzahl eines Ausschusses nicht so gering bemessen werden darf, dass ansehnlich große Fraktionen und Gruppen von vornherein von der Vertretung im Ausschuss ausgeschlossen werden (BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - VGH n.F. 57, 49/51 = BayVBl 2004, 429 m.w.N.; ebenso für die Zuerkennung des Fraktionsstatus im Landtag VerfGH, E.v. 30.4.1976 - Vf. 12-IV-75 u.a. - VerfGH 29, 62/91 = BayVBl 1976, 431; vgl. auch OVG RhPf, B.v. 15.5.2013 - 10 A 10229/13 - KommJur 2013, 292).

    Die kommunalen Gremien haben daher grundsätzlich die Auswahl unter den verschiedenen Berechnungsverfahren, die den aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie und aus dem Gebot der Wahlgleichheit folgenden ungeschriebenen Anforderungen gerecht werden (BayVGH, U.v. 17.3.2004, a.a.O., m.w.N.) Zu diesen verfassungsrechtlich zulässigen Verfahren gehört nach ständiger Rechtsprechung auch das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt (vgl. VerfGH, E.v. 10.6.1994 - Vf. 11-VII- 94 - VerfGH 47, 154/156 = BayVBl 1994, 656; E.v. 26.10.2009 - Vf. 16-VII-08 - VerfGH 62, 198/202 ff. = BayVBl 2010, 140 m.w.N.; BayVGH, U.v. 17.3.2004, a.a.O.;… B.v. 16.7.2009 - 4 ZB 09.26 - BayVBl 2010, 728 Rn. 13; ebenso BVerwG, B.v. 12.9.1977 - VII B 112.77 - DÖV 1978, 415; B.v. 14.10.1993 - 7 B 19.93 - BayVBl 1994, 375 f.).

    Allerdings muss die Vorschrift nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs insoweit einschränkend ausgelegt werden, als sie nur den Zusammenschluss von sogenannten Einzelgängern oder solchen Fraktionen oder Gruppen erlaubt, die ohne eine solche Verbindung keinen Sitz in einem Ausschuss erhalten würden (BayVGH, U.v. 26.11.1954 - 91 IV 54 - VGH n.F. 8, 5/9 ff.; U.v. 7.10.1983 - 4 B 83 A.1179 - VGH n.F. 36, 3/6 = BayVBl 1984, 77; B.v. 7.9.1994 - 4 CE 93.1567 - BayVBl 1995, 117/118; U.v. 17.3.2004, a.a.O., 58).

    Rn. 31 Im Jahr 2004 hat der Senat in einer - nicht entscheidungstragenden - Urteilspassage ausgeführt, der Zusammenschluss zu einer Ausschussgemeinschaft werde nicht dadurch unzulässig, dass infolgedessen bei der Sitzverteilung eine "an sich" im Ausschuss vertretene Gruppe ihren einzigen Sitz verliere und dort nicht mehr repräsentiert sei; diese Folge sei in der gesetzlichen Regelung über Ausschussgemeinschaften zwangsläufig angelegt und im Interesse des Minderheitenschutzes gerechtfertigt (BayVGH, U.v. 17.3.2004, a.a.O., 59;… zustimmend Rauber, a.a.O., 714).

    Der damit verbundene Eingriff in das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der Willensbildung der örtlichen Volksvertretung ist auch nicht deshalb als weniger gewichtig anzusehen, weil es der betroffenen Fraktion oder Wählergruppe, die ursprünglich aus eigener Kraft ausschussfähig war, nunmehr freisteht, sich ihrerseits mit anderen Gruppen zu einer Ausschussgemeinschaft zusammenzuschließen oder sich einer bestehenden Ausschussgemeinschaft anzuschließen (so aber BayVGH, U.v. 17.3.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03

    Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442
    Rn. 28 Wie das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, folgt allerdings aus dem in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 und 2 GG enthaltenen Grundsatz der demokratischen Repräsentation, dass auch Ratsausschüsse nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt werden dürfen, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Ratsmitglieder mitentschieden haben (BVerwG, U.v. 10.12.2003 - 8 C 18.03 - BVerwGE 119, 305/308 = BayVBl 2004, 344, vgl. Burgi, Kommunalrecht, 6. Aufl. 2019, § 12 Rn. 11).

    Da die Ausschüsse als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln müssen, können nachträglich gebildete bloße Zählgemeinschaften, die als solche weder vom Volk gewählt worden sind noch gemeinsame politische Ziele verfolgen, nicht Grundlage der Sitzverteilung in den Ausschüssen sein (BVerwG, U.v. 10.12.2003, a.a.O.).

    Eine Zählgemeinschaft seitens der Mehrheit darf, wie das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat, die Zusammensetzung der Ausschüsse nicht zu Lasten einer Minderheit ändern; ansonsten würde der Minderheitenschutz missachtet, dem die Bestimmungen über die Ausschussbesetzung dienen (BVerwG, U.v. 10.12.2003, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.05.2015 - 4 BV 15.201

    Sitzverteilung im Kreisausschuss: Überaufrundung zu vermeiden

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442
    Deren Regelungsermessen ist in Bezug auf die Mitgliederzahl und das Besetzungsverfahren nur insoweit gebunden, als nach Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO dem Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen Rechnung zu tragen ist; jeder Ausschuss muss in seiner Zusammensetzung ein verkleinertes Abbild des Gemeinderats darstellen (BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - VGH n.F. 57, 49/50 = BayVBl 2004, 429; U.v. 8.5.2015 - 4 BV 15.201 - VGH n.F. 68, 112/114 = BayVBl 2015, 712 Rn. 28 m.w.N.).

    Der Kommunalgesetzgeber hat, nachdem sich mit keinem der Verfahren eine exakte Spiegelbildlichkeit der Sitzverteilung erreichen lässt, ebenso wie der Verfassungsgeber darauf verzichtet, die örtlichen Volksvertretungen auf die Wahl des jeweils "bestmöglichen" Verfahrens festzulegen (vgl. BayVGH, U.v. 8.5.2015, a.a.O., Rn. 30;… VerfGH, E.v. 26.10.2009, a.a.O., 206;… VerfGH RhPf, U.v. 23.1.2018 - VGH O 17/17 - NVwZ-RR 2018, 546 Rn. 71 m.w.N.; Lohner/Ziegelmeier, BayVBl 2007, 481/487 f.; a. A. Schreiber, BayVBl 1996, 134 ff., 170 ff.).

  • VerfGH Bayern, 26.10.2009 - 16-VII-08

    1. Zur Sitzverteilung bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen nach dem …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442
    Die kommunalen Gremien haben daher grundsätzlich die Auswahl unter den verschiedenen Berechnungsverfahren, die den aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie und aus dem Gebot der Wahlgleichheit folgenden ungeschriebenen Anforderungen gerecht werden (…BayVGH, U.v. 17.3.2004, a.a.O., m.w.N.) Zu diesen verfassungsrechtlich zulässigen Verfahren gehört nach ständiger Rechtsprechung auch das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt (vgl. VerfGH, E.v. 10.6.1994 - Vf. 11-VII- 94 - VerfGH 47, 154/156 = BayVBl 1994, 656; E.v. 26.10.2009 - Vf. 16-VII-08 - VerfGH 62, 198/202 ff. = BayVBl 2010, 140 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 17.3.2004, a.a.O.;… B.v. 16.7.2009 - 4 ZB 09.26 - BayVBl 2010, 728 Rn. 13; ebenso BVerwG, B.v. 12.9.1977 - VII B 112.77 - DÖV 1978, 415; B.v. 14.10.1993 - 7 B 19.93 - BayVBl 1994, 375 f.).

    Der Kommunalgesetzgeber hat, nachdem sich mit keinem der Verfahren eine exakte Spiegelbildlichkeit der Sitzverteilung erreichen lässt, ebenso wie der Verfassungsgeber darauf verzichtet, die örtlichen Volksvertretungen auf die Wahl des jeweils "bestmöglichen" Verfahrens festzulegen (…vgl. BayVGH, U.v. 8.5.2015, a.a.O., Rn. 30; VerfGH, E.v. 26.10.2009, a.a.O., 206;… VerfGH RhPf, U.v. 23.1.2018 - VGH O 17/17 - NVwZ-RR 2018, 546 Rn. 71 m.w.N.; Lohner/Ziegelmeier, BayVBl 2007, 481/487 f.; a. A. Schreiber, BayVBl 1996, 134 ff., 170 ff.).

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 4 ZB 16.1815

    Sitzverteilung im Ausschuss: Kein Anspruch auf Sainte-Laguё/Schepers …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442
    Rn. 21 Dass dieses Verfahren, das die größeren Fraktionen und Wählergruppen tendenziell begünstigt, aus mathematischer Sicht kritisiert wird, weil es die verfassungsrechtliche Zielvorgabe der Erfolgswertgleichheit nicht in gleichem Maße erfüllt wie etwa das in neuerer Zeit vielfach verwendete Verfahren Sainte-Laguë/Schepers (vgl. Rauber, NVwZ 2014, 626), ändert an dieser rechtlichen Beurteilung nichts (BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 4 ZB 16.1815 - BayVBl 2018, 173 Rn. 12).

    Erst recht besteht danach keine Verpflichtung, den kleinen Gruppen im Gemeinderat durch die Wahl eines sie besonders begünstigenden Auswahlverfahrens die Entsendung von Vertretern in die Ausschüsse zu ermöglichen (BayVGH, U.v. 20.3.2017, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.;… vgl. auch VerfGH, E.v. 30.4.1976, a.a.O., 95; BVerwG, B.v. 7.12.1992 - 7 B 49.92 - NVwZ-RR 1993, 209).

  • VerfGH Bayern, 30.04.1976 - 12-IV-75
    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442
    Das Spiegelbildlichkeitsgebot wirkt dabei nur insoweit limitierend, als die Mitgliederzahl eines Ausschusses nicht so gering bemessen werden darf, dass ansehnlich große Fraktionen und Gruppen von vornherein von der Vertretung im Ausschuss ausgeschlossen werden (BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - VGH n.F. 57, 49/51 = BayVBl 2004, 429 m.w.N.; ebenso für die Zuerkennung des Fraktionsstatus im Landtag VerfGH, E.v. 30.4.1976 - Vf. 12-IV-75 u.a. - VerfGH 29, 62/91 = BayVBl 1976, 431; vgl. auch OVG RhPf, B.v. 15.5.2013 - 10 A 10229/13 - KommJur 2013, 292).

    Erst recht besteht danach keine Verpflichtung, den kleinen Gruppen im Gemeinderat durch die Wahl eines sie besonders begünstigenden Auswahlverfahrens die Entsendung von Vertretern in die Ausschüsse zu ermöglichen (…BayVGH, U.v. 20.3.2017, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch VerfGH, E.v. 30.4.1976, a.a.O., 95; BVerwG, B.v. 7.12.1992 - 7 B 49.92 - NVwZ-RR 1993, 209).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442
    Es obliegt vielmehr der kommunalpolitischen Einschätzung des Gemeinderats, bis zu welcher Größe eine zügige und sachgerechte Ausschussarbeit noch möglich erscheint (vgl. BVerfG, U.v. 13.2.2008 - 2 BvK 1/07 - BVerfGE 120, 82/121).
  • BVerwG, 09.12.2009 - 8 C 17.08

    Gemeindevertretung; Ausschüsse; Ausschusswahl; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442
    Daher muss die Zahl der Sitze nicht zwingend so bemessen werden, dass selbst kleinste Fraktionen oder Gruppen in den Ausschüssen vertreten sind (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2009 - 8 C 17.18 - NVwZ 2010, 834 = BayVBl 2010, 632 Rn. 29).
  • VGH Bayern, 16.02.2000 - 4 N 98.1341

    Mindestfraktionsstärke und Gewährung von Unkostenbeiträgen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442
    Rn. 23 In der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffene Organisations- oder Verfahrensregelungen sind nach allgemeiner Auffassung willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - VGH n.F. 53, 64/68 = BayVBl 2000, 467 m.w.N.;… B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl 2011, 269 Rn. 6; ebenso HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54;… OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.; Heusch, NVwZ 2017, 1325/1329).
  • BVerwG, 07.12.1992 - 7 B 49.92

    Kein Anspruch einer Fraktion auf Vertretung in jedem Ausschuss

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442
    Erst recht besteht danach keine Verpflichtung, den kleinen Gruppen im Gemeinderat durch die Wahl eines sie besonders begünstigenden Auswahlverfahrens die Entsendung von Vertretern in die Ausschüsse zu ermöglichen (…BayVGH, U.v. 20.3.2017, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.;… vgl. auch VerfGH, E.v. 30.4.1976, a.a.O., 95; BVerwG, B.v. 7.12.1992 - 7 B 49.92 - NVwZ-RR 1993, 209).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17

    Verteilung der Ausschusssitze nach d´Hondtschem Höchstzahlverfahren unter …

  • BVerwG, 14.10.1993 - 7 B 19.93

    Ausschussbesetzung nach d'Hondt bundesrechtlich zulässig

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 48/05

    Kreistag, Ausschussgröße, Ausschussmitglied, Wahl

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 10 A 10229/13

    Ausschussgröße und Spiegelbildlichkeitsprinzip

  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246

    Überlassung von Büroräumen an Stadtratsmitglieder; Einzelstadtrat, der nicht in …

  • BVerwG, 12.09.1977 - 7 B 112.77

    Kein Anspruch einer Fraktion auf Sitz in beschließendem Ausschuss

  • VGH Bayern, 07.10.1992 - 4 B 91.2372
  • VGH Bayern, 16.07.2009 - 4 ZB 09.26

    Listenverbindungen bei Kreistagswahlen ohne Sperrklausel zulässig

  • VerfGH Bayern, 10.06.1994 - 11-VII-94
  • VGH Hessen, 04.08.1983 - 2 TG 40/83

    Mindestfraktionsstärke im Kreistag

  • VGH Bayern, 07.09.1994 - 4 CE 93.1567
  • VG München, 12.05.2021 - M 7 K 20.3447

    Zum Gebot der Spiegelbildlichkeit der Ausschussbesetzung

    Dabei muss jeder Ausschuss in seiner Zusammensetzung ein verkleinertes Abbild des Gemeinderats darstellen (…vgl. BayVGH, U. v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 13 m.w.N; B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 16).

    Insoweit enthält Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO nur ein Verbot grober Verzerrungen (…vgl. BayVGH, U. v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 14 f.;… B.v. 12.9.2006 - 4 ZB 06.535 - juris Rn. 9; B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).

    Rn. 54 Nachdem der Landesgesetzgeber den kommunalen Gremien kein bestimmtes Berechnungsverfahren vorgeschrieben hat, haben diese als Ausfluss ihrer Organisationskompetenz grundsätzlich die Wahlmöglichkeit unter den verschiedenen, den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Prinzips der repräsentativen Demokratie und des Gebots der Wahlgleichheit gerecht werdenden Berechnungsverfahren (…vgl. BayVGH, U. v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 16; B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 20;… B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21 jeweils m.w.N).

    Der Kommunalgesetzgeber hat, nachdem sich mit keinem der Verfahren eine exakte Spiegelbildlichkeit der Sitzverteilung erreichen lässt, ebenso wie der Verfassungsgeber darauf verzichtet, die örtlichen Volksvertretungen auf die Wahl des jeweils "bestmöglichen" Verfahrens festzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 21;… B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 18 m.w.N;… B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21).

    Der Gemeinderat ist nach der Rechtsprechung schon nicht verpflichtet, kleineren Gruppen durch die Wahl eines sie besonders begünstigenden Auswahlverfahrens überhaupt die Entsendung von Vertretern in Ausschüsse zu ermöglichen (vgl. BayVGH. B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 21 m.w.N.;… B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21).

    Die grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen den Berechnungsverfahren besteht daher weiterhin (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 20;… B.v. 7.12 2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 17;… B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21;… vgl. auch Wolff in Dietlein/Suerbaum, BeckOK Kommunalrecht Bayern, Stand: 1.2.2021, Art. 33 GO Rn. 5a).

    Je stärker von einer bisher überwiegend akzeptierten Handlung abgewichen wird und je gezielter die gewählte Verfahrensgestaltung auf einen bestimmten (Ausgrenzungs-)Effekt hin zugeschnitten erscheint, desto gewichtiger müssen die sachbezogenen Argumente sein, die das Vorgehen der Ratsmehrheit rechtfertigen (vgl. BayVGH. B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 23; B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn.28;… B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 26, jeweils m.w.N.).

  • VG Ansbach, 16.10.2024 - AN 4 E 24.2486

    Kommunalverfassungsrecht, Erfolgswertgleichheit, Ausschussgemeinschaft, …

    Rn. 5 Die zum Entscheidungszeitpunkt bestehende Bildung der Ausschüsse war Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren (vgl. VG Ansbach, B.v. 5.6.2020 - AN 4 E 20.973; BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442; VG Ansbach, B.v. 25.9.2020 - AN 4 E 20.1670; BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 sowie VG Ansbach, G.v. 29.3.2020 - AN 4 K 20.974).

    Je stärker von einer bisher überwiegend akzeptierten Handhabung abgewichen wird und je gezielter die gewählte Verfahrensgestaltung auf einen bestimmten (Ausgrenzungs-) Effekt hin zugeschnitten erscheint, desto gewichtiger müssen die sachbezogenen Argumente sein, die das Vorgehen der Ratsmehrheit rechtfertigen." (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 23).

    Eine Festlegung der Ausschussgröße auf 12 Sitze wäre demnach rechtlich nicht zu beanstanden gewesen, sofern sich die Stadtratsmehrheit von Beginn an auf diese oder eine noch kleinere Ausschussgröße verständigt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020, a.a.O. Rn. 18; U.v. 7.10.1992 - 4 B 91.2372 - BayVBl 1993, 180/182).

    Darin läge unter den gegebenen Umständen eine von der Geschäftsordnungsautonomie des Stadtrats nicht mehr gedeckte diskriminierende Gestaltung des ratsinternen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesses (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020, a.a.O. Rn. 23 m.w.N.)." (…BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - BeckRS 2020, 30443 Rn. 26, 27).

    Das Gesetz will lediglich die Mitarbeit von sonst nicht ausschussfähigen kleinen Gruppierungen in den Ausschüssen ermöglichen, nicht jedoch die Basis der dort ohnehin vertretenen Parteien oder Wählergruppen verstärken (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Rn. 54 Soweit in der Vergangenheit hierzu bereits entschieden wurde, dass sich Ausschussgemeinschaften nur dann in zulässiger Weise bilden können, wenn dadurch nicht eine ansonsten ausschussfähige andere Partei oder Wählergruppe den einzigen ihr zustehenden Sitz verliert, steht dies der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 30 ff. sowie BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 25).

    Auf eine Wiederanhebung des Streitwerts auf den vollen Regelstreitwert war vor diesem Hintergrund abzusehen (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris).

  • VG München, 30.03.2022 - M 7 K 21.2383

    Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler …

    Dabei muss jeder Ausschuss in seiner Zusammensetzung ein verkleinertes Abbild des Gemeinderats darstellen (…vgl. BayVGH, U. v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 13 m.w.N; B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 16).

    Die kommunalen Gremien haben daher grundsätzlich die Auswahl unter den verschiedenen Berechnungsverfahren, die den aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie und aus dem Gebot der Wahlgleichheit folgenden ungeschriebenen Anforderungen gerecht werden (…vgl. BayVGH, U. v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 16; B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 20;… B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21;… B.v. 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N).

    Rn. 35 Der Kommunalgesetzgeber hat, nachdem sich mit keinem der Verfahren eine exakte Spiegelbildlichkeit der Sitzverteilung erreichen lässt, ebenso wie der Verfassungsgeber darauf verzichtet, die örtlichen Volksvertretungen auf die Wahl des jeweils "bestmöglichen" Verfahrens festzulegen (…vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 - juris Rn. 17; B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 21;… B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 18 m.w.N;… B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21, jeweils m.w.N.).

    Der Gemeinderat ist nach der Rechtsprechung schon nicht verpflichtet, kleineren Gruppen durch die Wahl eines sie besonders begünstigenden Auswahlverfahrens überhaupt die Entsendung von Vertretern in Ausschüsse zu ermöglichen (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 21 m.w.N.;… B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21).

    Die grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen den Berechnungsverfahren besteht daher weiterhin (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 20;… B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 17;… B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21;… vgl. auch Wolff in Dietlein/Suerbaum, BeckOK Kommunalrecht Bayern, Stand: 1.2.2021, Art. 33 GO Rn. 5a).

  • VG Bayreuth, 15.09.2020 - B 9 E 20.668

    Wahl des Berechnungsverfahrens bei der Ausschussbesetzung

    Insoweit werde auf die jüngst ergangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Ansbach und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (AN 4 E 20.973 bzw. 4 CE 20.1442) zum Stadtrat der Stadt Nürnberg verwiesen.

    Erst recht besteht danach keine Verpflichtung, den kleinen Gruppen im Gemeinderat durch die Wahl eines sie besonders begünstigenden Auswahlverfahrens die Entsendung von Vertretern in die Ausschüsse zu ermöglichen (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - Rn. 21 m.w.N.).

    Je stärker von einer bisher überwiegend akzeptierten Handhabung abgewichen wird und je gezielter die gewählte Verfahrensgestaltung auf einen bestimmten (Ausgrenzungs-)Effekt hin zugeschnitten erscheint, desto gewichtiger müssen die sachbezogenen Argumente sein, die das Vorgehen der Ratsmehrheit rechtfertigen (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - Rn. 23).

    Da in dem Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung wegen der noch bis zum 30. April 2026 reichenden Dauer der Wahlperiode allenfalls für einen untergeordneten Zeitraum eine Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung zu sehen wäre, kommt hier eine Anhebung des Streitwerts auf den vollen Regelstreitwert nicht in Betracht (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442).

  • VG Bayreuth, 27.08.2020 - B 9 E 20.658

    Besetzung eines Ausschusses (Art. 33 GO)

    Erst recht besteht danach keine Verpflichtung, den kleinen Gruppen im Gemeinderat durch die Wahl eines sie besonders begünstigenden Auswahlverfahrens die Entsendung von Vertretern in die Ausschüsse zu ermöglichen (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - Rn. 21 m.w.N.).

    Je stärker von einer bisher überwiegend akzeptierten Handhabung abgewichen wird und je gezielter die gewählte Verfahrensgestaltung auf einen bestimmten (Ausgrenzungs-)Effekt hin zugeschnitten erscheint, desto gewichtiger müssen die sachbezogenen Argumente sein, die das Vorgehen der Ratsmehrheit rechtfertigen (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - Rn. 23).

    Da in dem Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung wegen der noch bis zum 30. April 2026 reichenden Dauer der Wahlperiode allenfalls für einen untergeordneten Zeitraum eine Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung zu sehen wäre, kommt hier eine Anhebung des Streitwerts auf den vollen Regelstreitwert nicht in Betracht (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442).

  • VGH Bayern, 07.12.2020 - 4 CE 20.2032

    Differenzierende Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in Ausschüssen des …

    Rn. 17 bb) Das von der Antragsgegnerin gewählte d'Hondt'sche Verfahren für die Besetzung der großen Ausschüsse ist grundsätzlich rechtmäßig (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - BayVBl 2020, 743 Rn. 19 ff.).

    Je stärker von einer bisher überwiegend akzeptierten Handhabung abgewichen wird und je gezielter die gewählte Verfahrensgestaltung auf einen bestimmten (Ausgrenzungs-)Effekt hin zugeschnitten erscheint, desto gewichtiger müssen die sachbezogenen Argumente sein, die das Vorgehen der Ratsmehrheit rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020, a.a.O., Rn. 23).

  • VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.3224

    Zur Verteilung von Ausschusssitzen in kommunalen Vertretungskörperschaften

    Der Versuch einer Korrektur, etwa im Wege einer verfassungskonformen Auslegung wie es im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes anderen Ortes erwogen werde (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442), werfe verfassungsrechtliche Bedenken im Lichte des eindeutigen Willens des Gesetzgebers auf und bilde jedenfalls aktuell keine hinreichende Entscheidungsgrundlage für eine stattgebende Entscheidung ab.

    Denn nachdem der Landesgesetzgeber den kommunalen Gremien kein bestimmtes Berechnungsverfahren vorgeschrieben hat, haben diese als Ausfluss ihrer Organisationskompetenz grundsätzlich die Wahlmöglichkeit unter den verschiedenen, den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Prinzips der repräsentativen Demokratie und des Gebots der Wahlgleichheit gerecht werdenden Berechnungsverfahren (…vgl. BayVGH, U. v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 16; B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 20;… B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 17;… B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21 jeweils m.w.N), wozu das Verteilungsverfahren nach d´Hondt gehört.

    Denn es darf nicht von der Kooperationsbereitschaft konkurrierender (kleinerer) Gruppen im Gemeinderat abhängig gemacht werden, ob eine Ratsminderheit, die aufgrund ihrer Größe alle Voraussetzungen für die Zuteilung von Ausschusssitzen erfüllt, ihr Recht auf Teilhabe an der Ausschussarbeit tatsächlich wahrnehmen kann (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 32 f. unter Verweis auf BVerwG, U.v.9.12.2009 - 8 C 17.18 - juris Rn. 25).

  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 20.647

    Besetzung von Ausschüssen eines Gemeinderats, Berücksichtigung gemeinsamer …

    Rn. 27 Hierzu erwiderte die Beklagte mit Schriftsatz vom 12. März 2021, die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. August 2020 (4 CE 20.1442) zur Zulässigkeit der Bildung von Ausschussgemeinschaft führe nicht dazu, dass den Klägern jeweils ein Sitz in den Senaten zustehe.

    Zudem darf die Bildung von Ausschussgemeinschaften kleinerer, ansonsten nicht in den Ausschüssen vertretener Gruppen nur insoweit zur Vergabe von Ausschusssitzen führen, als damit nicht eine größere Gruppe den einzigen ihr zustehenden Sitz verliert (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 30 ff.).

    Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO ist daher entsprechend verfassungskonform auszulegen (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 30 ff.).

  • VG Ansbach, 04.12.2024 - AN 4 E 24.2869

    Festsetzung einer Mindestfraktionsstärke

    Rn. 9 b) Am Anfang der Wahlperiode kam es zwischen den Parteien zu verschiedenen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Besetzung der Ausschüsse und Kommissionen des Stadtrates (vgl. VG Ansbach, B.v. 5.6.2020 - AN 4 E 20.973; BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442; VG Ansbach, B.v. 25.9.2020 - AN 4 E 20.1670; BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 sowie VG Ansbach, G.v. 29.3.2021 - AN 4 K 20.974).

    Je stärker von einer bisher überwiegend akzeptierten Handhabung abgewichen werde und je gezielter die gewählte Verfahrensgestaltung auf einen bestimmten (Ausgrenzungs-) Effekt hin zugeschnitten erscheine, desto gewichtiger müssten die sachbezogenen Argumente sein, die das Vorgehen der Ratsmehrheit rechtfertigten (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Je stärker von einer bisher überwiegend akzeptierten Handhabung abgewichen wird und je gezielter die gewählte Verfahrensgestaltung auf einen bestimmten (Ausgrenzungs-)Effekt hin zugeschnitten erscheint, desto gewichtiger müssen die sachbezogenen Argumente sein, die das Vorgehen der Ratsmehrheit rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2020, a.a.O., Rn. 23;… B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 19.10.2022 - 4 BV 22.871

    Zur Verteilung von Ausschusssitzen

    Die vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit, mittels eines Zusammenschlusses von Kreisräten gemeinsame Vertreter in die Ausschüsse zu entsenden, darf nicht zur Folge haben, dass eine größere Fraktion oder Gruppe aus den Ausschüssen vollständig verdrängt wird (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - BayVBl 2020, 743 Rn. 31 ff.;… B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - BayVBl 2021, 387 Rn. 25;… ebenso VG Gera, U.v. 30.9.2020 - 2 K 468/20 Ge - juris Rn. 45 ff.;… M. Wolff in BeckOK KommR, Stand 1.8.2022, GO, Art. 33 Rn. 9; Wachsmuth in PdK, GO, Art. 33 Erl.

    Erfüllt eine Gruppierung aufgrund ihrer Größe alle Voraussetzungen für die Zuteilung von Ausschusssitzen, kann ihr daraus folgendes Recht, in allen Ausschüssen vertreten zu sein, nicht von der Kooperationsbereitschaft konkurrierender kleinerer Gruppen abhängig gemacht werden (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.144 - BayVBl 2020, 743 Rn. 33).

  • VGH Bayern, 15.12.2020 - 4 CE 20.2166

    Kein Ausschutzsitz für die AFD im Stadtrat durch die Änderung des bisherigen …

  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 4 CE 20.2238

    Einstweilige Anordnung zur Sitzverteilung in den Ausschüssen des Stadtrats

  • VG Ansbach, 25.09.2020 - AN 4 E 20.01670

    Ausschussbildung Stadtrat Nürnberg: erneuter Eilantrag führt zum Erfolg

  • VG München, 29.08.2023 - M 7 S 23.1068

    Zur Vergabe von Ausschusssitzen

  • VGH Bayern, 18.02.2025 - 4 CE 24.2075

    Festlegung einer Fraktionsmindeststärke im Gemeinderat

  • VG Bayreuth, 04.02.2021 - B 9 E 20.1401

    Berechnungsverfahren für die Besetzung von Ausschüssen des Stadtrates, …

  • VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 4 E 20.02678

    Zur Sitzverteilung in Kreistagsausschüssen bei Bildung von …

  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 4 ZB 22.2095

    Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler …

  • VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20

    Bildung einer Ausschussgemeinschaft; Verlust eines Ausschusssitzes einer großen …

  • VG München, 08.02.2022 - M 7 E 21.5691

    Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht, …

  • VG Bayreuth, 24.10.2024 - B 4 K 23.422

    Voraussetzungen für eine wirksame Fraktionsbildung, Ausschusswirksamkeit und …

  • VG Ansbach, 25.01.2021 - AN 4 E 20.02811

    Erfolgloser Eilantrag gegen Festlegung der Mindestgröße für den Fraktionsstatus …

  • VG Ansbach, 26.03.2024 - AN 4 E 24.633

    Gemeinderatsmitglied, Inkompatibilität, Interessenskonflikt, Einschränkung des …

  • VGH Bayern, 19.02.2024 - 4 CE 24.176

    Bestellung von Beauftragten des Bezirkstags

  • VG Ansbach, 04.11.2024 - AN 4 E 24.2660

    Beschlussfähigkeit, Ladung, Mindestfraktionsstärke, Ladungsfrist, Dringlichkeit, …

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