Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.03.2023 - 4 CE 23.503 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GO Art. 18a Abs. 2, Abs. 15
Eilantrag der Vertreter eines Bürgerbegehrens gegen ein konkurrierendes Ratsbegehren - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 18a GO
Kommunalrecht: Abwehr eines konkurrierenden und irreführenden Ratsbegehrens | Zugelassenes Bürgerbegehren; Konkurrierendes Ratsbegehren; Faire Verfahrensgestaltung; Irreführende Fragestellung des Ratsbegehrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GO Art. 18a Abs. 2 ; GO Art. 18a Abs. 15
Bestehende spezifische Grenzen bei der Formulierung eines mit einem Bürgerbegehren konkurrierenden Ratsbegehrens aus der allgemeinen Verpflichtung der Gemeindeorgane zur Gewährleistung eines fairen Verfahrensablaufs
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehende spezifische Grenzen bei der Formulierung eines mit einem Bürgerbegehren konkurrierenden Ratsbegehrens aus der allgemeinen Verpflichtung der Gemeindeorgane zur Gewährleistung eines fairen Verfahrensablaufs
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 18a GO
Kommunalrecht: Abwehr eines konkurrierenden und irreführenden Ratsbegehrens | Zugelassenes Bürgerbegehren; Konkurrierendes Ratsbegehren; Faire Verfahrensgestaltung; Irreführende Fragestellung des Ratsbegehrens
Verfahrensgang
- VG München, 09.03.2023 - M 7 E 23.636
- VGH Bayern, 17.03.2023 - 4 CE 23.503
Papierfundstellen
- DÖV 2023, 728
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Anforderungen an Begründung des Bürgerbegehrens
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2023 - 4 CE 23.503
Ähnlich wie bei der Unterschriftsleistung für ein Bürgerbegehren (BayVGH, U.v. 17.5.2017 - 4 B 16.1856 - VGH n.F. 70, 119 = BayVBl 2018, 22 Rn. 35) wird von den Abstimmungsberechtigten also auch bei der Stimmabgabe erwartet, dass sie sich ungeachtet einer einseitig gefärbten Umschreibung des Abstimmungsgegenstands ein eigenständiges Urteil bilden. - VGH Bayern, 01.03.2018 - 4 CE 18.495
Bürgerbegehren - Sicherung eines fairen Verfahrens durch ein konkurrierendes …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2023 - 4 CE 23.503
Rn. 17 aa) Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass immer dann, wenn ein vom Gemeinderat im Wege des Ratsbegehrens beschlossener Bürgerentscheid (Art. 18a Abs. 2 GO) als sog. Konkurrenzvorlage einem mit Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid gegenübergestellt wird, die Vertreter des Bürgerbegehrens sich gegen das konkurrierende Begehren zur Wehr setzen können, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - BayVBl 2018, 557 Rn. 7).
- VG München, 21.01.2025 - M 7 E 24.7772
Erfolgloser Eilantrag, Konkurrierendes Ratsbegehren, Abwehrrecht der Vertreter …
Dies folgt aus der allgemeinen Verpflichtung der Gemeindeorgane zur Gewährung eines fairen Verfahrensablaufs (…vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7; B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17;… VG München, B.v. 13.7.2022 - M 7 E 22.3076 - juris Rn. 19;… B.v. 9.3.2023 - M 7 E 23.636 - juris Rn. 24;… B.v. 22.1.2024 - M 7 E 24.6 - juris Rn. 18).Denn wer auf einem Stimmzettel zwei unterschiedlich formulierte Fragen samt Stichfrage vorfindet, erwartet in der Regel, dass es sich auch der Sache nach um eine wirkliche Entscheidungsalternative und nicht bloß um zwei verschiedene sprachliche Fassungen ein und derselben Fragestellung handelt (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17 f.).
Die Fallgestaltung, dass der Gemeinderat bzw. Kreistag aus Anlass eines mit dem Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheids gem. Art. 18a Abs. 2 GO bzw. Art. 12a Abs. 2 LKrO beschließt, diesem Bürgerentscheid als Entscheidungsalternative einen von ihm beschlossenen Bürgerentscheid gegenüber zu stellen (Konkurrenzvorlage), ist nicht anhand von Art. 18a Abs. 15 GO bzw. Art. 12a Abs. 14 LKrO zu beurteilen (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17).
Die Grenze des rechtlich Zulässigen ist erst überschritten, wenn die Darstellung nicht bloß tendenziös, sondern objektiv irreführend ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 22 m.w.N.).
Denn das Paritätsgebot des Art. 18a Abs. 15 GO bzw. Art. 12a Abs. 14 LKrO gilt nur für Veröffentlichungen und Informationsveranstaltungen (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17).
- VG München, 22.01.2024 - M 7 E 24.6
Erfolgloser Eilantrag, Konkurrierendes Ratsbegehren
Dies folgt aus der allgemeinen Verpflichtung der Gemeindeorgane zur Gewährung eines fairen Verfahrensablaufs (…vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7; B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17;… VG München, B.v. 13.7.2022 - M 7 E 22.3076 - juris Rn. 19;… B.v. 9.3.2023 - M 7 E 23.636 - juris Rn. 24;… VG Ansbach, B.v. 14.5.2020 - AN 4 E 20.00882 - juris Rn. 41, 45;… VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 15;… vgl. auch bereits VG Augsburg, B.v. 26.10.2010 - Au 7 E 10.1680 - juris Rn. 5 ff.; VG München, B.v. 15.5.2007 - M 7 K 07.1852;… vgl. auch VG Würzburg, B.v. 22.11.2018 - W 2 E 18.1430 - juris Rn. 25 ff.;… B.v. 22.7.2019 - W 2 E 19.849 - juris Rn. 7; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand: 9/2023, Art. 18a Abs. 2 GO, 4 b) bb).Er wird daher im Zweifel die in der Konkurrenzvorlage enthaltenen Begriffe und Begründungselemente dahingehend (miss-)verstehen, dass darin ein gegenüber dem Bürgerbegehren abweichender bzw. zusätzlicher Entscheidungsinhalt zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17 f.).
Rn. 24 Die Fallgestaltung, dass der Gemeinderat - wie hier - aus Anlass eines mit dem Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheids gem. Art. 18a Abs. 2 GO beschließt, diesem Bürgerentscheid als Entscheidungsalternative einen von ihm beschlossenen Bürgerentscheid gegenüber zu stellen (Konkurrenzvorlage), ist dabei nicht anhand von Art. 18a Abs. 15 GO zu beurteilen (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17).
Die Grenze des rechtlich Zulässigen ist erst überschritten, wenn die Darstellung nicht bloß tendenziös, sondern objektiv irreführend ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 22 m.w.N.).
- VGH Bayern, 07.07.2026 - 4 CE 26.1192
Bürgerbegehren, konkurrierendes Ratsbegehren, irreführende Fragestellung, …
Ein solcher Anspruch würde voraussetzen, dass die Antragsgegnerin durch eine irreführende Formulierung der Fragestellung des Ratsbegehrens oder in einer anderen, dem Gebot eines fairen Verfahrensablaufs zuwider laufenden Weise die Entscheidungsfreiheit der abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt und dadurch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens schmälert (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - BayVBl 2023, 699 - juris Rn. 17 und 25).Mit der vom Senat im Beschluss vom 17. März 2023 (4 CE 23.503 - BayVBl 2023, 699 - juris) zu beurteilenden Fallgestaltung ist die jetzt zu beurteilende dementsprechend auch nicht vergleichbar.
Die Antragsteller tragen nicht vor und es ist für den Senat auch nicht ersichtlich, dass sie das von ihnen vertretene Bürgerbegehren - sei es unmittelbar, sei es mittelbar - benachteiligen würde (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - BayVBl 2023, 699 - juris Rn. 25).
Rn. 33 Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. den Empfehlungen in Nr. 22.6 und 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 (vgl. auch BayVGH, B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 25 (insoweit in BayVBl 2023, 699 nicht abgedruckt).
- VG Bayreuth, 28.04.2025 - B 4 E 25.290
Konkurrierendes Ratsbegehren, keine Spiegelbildlichkeit, keine irreführende und …
Dies folgt aus der allgemeinen Verpflichtung der Gemeindeorgane zur Gewährung eines fairen Verfahrensablaufs (…vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7; B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17;… VG München, B.v. 13.7.2022 - M 7 E 22.3076 - juris Rn. 19;… B.v. 9.3.2023 - M 7 E 23.636 - juris Rn. 24;… VG Ansbach, B.v. 14.5.2020 - AN 4 E 20.00882 - juris Rn. 41, 45;… VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 15; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand 1/2024, Art. 18a Abs. 2 GO, 4 b) bb)).Es muss bei einer Konkurrenzvorlage darauf geachtet werden, dass der Gemeinderat, der das Anliegen des Bürgerbegehrens erkennbar ablehnt (vgl. Art. 18a Abs. 4 GO), nicht durch unzutreffende Aussagen oder durch eine irreführende Wortwahl auf das Abstimmungsverhalten einwirkt und sich damit einen illegitimen Vorteil verschafft (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17).
Er wird daher im Zweifel die in der Konkurrenzvorlage enthaltenen Begriffe und Begründungselemente dahingehend (miss-)verstehen, dass darin ein gegenüber dem Bürgerbegehren abweichender bzw. zusätzlicher Entscheidungsinhalt zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 18).
Die Grenze des rechtlich Zulässigen ist erst überschritten, wenn die Darstellung nicht bloß tendenziös, sondern objektiv irreführend ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 22).
- VG Bayreuth, 09.04.2026 - B 4 E 26.43
Bürgerbegehren zur Einstellung eines Bebauungsplanverfahrens, Antrag auf …
Lege man die Intention der Rechtsprechung des BayVGH (etwa im B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503) zur Frage der gegenläufigen Bürgerentscheide zugrunde, so könne im konkreten Fall nichts Anderes gelten.Aus diesem Grund können die vom BayVGH in der von der Antragsgegnerin zitierten Rechtsprechung dargelegten spezifischen Grenzen bei der Formulierung (vgl. B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 18) im vorliegenden Einzelfall keine Anwendung finden, zumal sie ohnehin im Wesentlichen bei der Prüfung der Irreführung zum Tragen kämen.
- VG Freiburg, 28.11.2024 - 10 K 4949/24
Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen ein Bürgerbegehren "ersetzenden …
Rn. 62 bb) Ausgehend davon kommt nach Auffassung der Kammer in einer Situation wie der vorliegenden, in der ein Gemeinderat ein mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zulässiges Bürgerbegehren zurückweist und in gleicher Sache einen das Bürgerbegehren "ersetzenden Bürgerentscheid" mit veränderter Fragestellung beschließt, vorläufiger Rechtsschutz auch in Gestalt eines Abwehrrechts gegen diesen "ersetzenden Bürgerentscheid" in Betracht (siehe zum Bestehen eines entsprechenden Abwehrrechts im Falle der sog. Konkurrenzvorlage auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.03.2023 - 4 CE 23.503 -, juris Rn. 17). - VG München, 29.04.2024 - M 7 K 23.4110
Unzulässiges Bürgerbegehren, Irreführende Begründung
Auf eine aktuelle Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 17. März 2023 - 4 CE 23.503 - werde hingewiesen. - VG Bayreuth, 09.04.2026 - B 4 E 26.42
Bürgerbegehren zur Einstellung eines Bebauungsplanverfahrens, Antrag auf …
Lege man die Intention der Rechtsprechung des BayVGH (etwa im B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503) zur Frage der gegenläufigen Bürgerentscheide zugrunde, so könne im konkreten Fall nichts Anderes gelten.
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